Urlaub und Hartz4


  • Wird von mir auch gefordert, ich bekomme sie immer wieder zurück geschickt. Ebenso die Gehaltsabrechnung, die ich in Kopie einreiche.


    Wo wir hier gerade dabei sind.. aktuell exakt das gleiche.. Antrag auf folgeleistung kann aufgrund fehlender Unterlagen nicht bearbeitet werden: Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Frist bis Datum X.


    Gibts irgendwo nen Paragraphen, der dies untersagt? Ich hab zwar nichts zu verheimlichen, aber nervig ist es.. vor allem, wenn es nicht erlaubt ist. Wird ja immer so schön mit der "Mitwirkungspflicht" begründet :motz:

  • ich bin nur zur infotheke gekommen, ich durfte den antrag nur abgeben.... :pfeif

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • ich bin nur zur infotheke gekommen, ich durfte den antrag nur abgeben....


    Hoffentlich hast Du Dir den Eingang auch schriftlich bestätigen lassen.


    Nicht dass der auf dem internen Postweg verloren geht und der SB Deinen Antrag gar nicht bekommt, also gar nicht entscheiden kann.


    Das ist kein Witz. Ich weise immer wieder darauf hin, dass man im Umgang mit Ämtern und Behörden bei allem eine schriftliche Eingangsbestätigung braucht.


    lg


    Camper

  • danke camper das wollte ich auch grad sagen hoffentlich hast du dir den EIngang schriftlich geben lassen, die lassen sogar Post verschwinden.

  • Ich stelle hiermit den Antrag auf Ortsabwesenheit in der Zeit vom 29.09.2012 bis 11.09.2012.


    Ich hoffe, du hast den Tippfehler selbst noch gesehen und korrigiert.

  • @monkay
    nein, ist mir leider nicht aufgefallen


    @camper
    ich habe keinen stempel drauf bekommen
    sie hatten den brief und als ich darum gebeten habe, dass der stempel drauf soll gesagt, dass der unnötig ist
    leider konnte ich meinen sohn nicht mitnehmen als zeigen, der war verhindert



    aber selbst mit stempel drauf, kann man den brief verschwinden lassen

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • Vielleicht solltest du den Antrag nochmal abgeben, diesmal mit richtigem Datum und auch mit Stempel .. mit dem Stempel hast du wenigstens nen Beweiß, dass es angekommen ist und kannst in den Urlaub, is ja nich dein Bier, wenn die nicht antworten weil angeblich nix angekommen is von dir ...

  • Mappl du lässt dich ganz schön schnell abwimmeln.


    Gefällt mir nicht. Bei dem Stempel geht es um Beweis auch wenn der Brief dann verschwindet kannst du beweisen das du ihn abgeben hast. SO können sie sagen du hast nix abgeben.


    Und den Tippfehler solltest du im Antrag korrigieren.
    Du solltest dich zudem mal beraten lassen in einer Stell die sich mit dem SGB 2 auskennen.

  • danke, werde ich morgen korriegiert abgeben und den stempelfehler gleich wieder gut machen damit, vorher gehe ich nicht :thanks:

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • Formuliere eine Eingangsbestätigung vor, wo entsprechende Empfangsdame den Stempel und ihre Unterschrift drauf setzt Mappl!

    Und unsere Ewigkeit ist nur ein Wimpernschlag, uns bleibt nicht ewig Zeit...

  • Formuliere eine Eingangsbestätigung vor, wo entsprechende Empfangsdame den Stempel und ihre Unterschrift drauf setzt Mappl!


    Das empfinde ich als wertvollen Tipp!



    Damals als ich eine Eingangsbestätigung wollte bekam ich ein Postit mit Stempel drauf. Da hab ich mich auch verarscht gefühlt.

  • die habe ich gerade geschrieben und dazu getan, morgen 8 uhr stehe ich an der infotheke

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • Drucke den Antrag zweimal aus und lasse ihn dir auf der Kopie bestätigen. Sicher ist sicher.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Das wäre m. E. genauso falsch.


    Richtig ist, dass man sich seinen Anspruch auf Urlaub erkämpfen sollte, egal wo auf der Welt er immer auch ist und auch wenn der Steuerzahler dafür aufkommen müsste, sofern man ihn nötig hat.

    Das ist Unfug! Wen dem so wäre würden sofort alle Bürger die kein Geld für Malediven haben sich ans Jobcenter wenden und sich das bezahlen lassen.


    Sie brauch keinen Anspruch erkämpfen. Sie hat Anspruch auf X Tage Ortsabwesenheit. Nur das die sich jetztdumm stellen weil Sie ungeschickter weise erzählt hat das es eine teure Flugreise ist.


    außerdem sieht man es mir an, wenn ich lüge, ich kann und will es nicht

    Na Ich würde auch nicht direkt von lügen sprechen. Sag denen nicht wo es hin geht. Wenn die fragen sagst Du willst zuerst mit deinem Freund nach <Ortsnamen des Flughafen>. Das ist nicht gelogen.
    Aber das Kind ist ja schon im Brunnen.

  • aber selbst mit stempel drauf, kann man den brief verschwinden lassen


    § 16 Abs. 1 SGB I (Sozusagen das Grundgesetz für alle Soziallleistungen.)


    Zitat

    (1) Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen.


    § 17 Abs 1 SGB I



    Das geht nur, wenn Dir der Eingang des Antrages auch bestätigt wird.


    lg


    Camper

    3 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • heute habe ich beim JC engerufen, weil gestern kein geld auf dem konto war!


    es wurde nicht angewiesen, was die dame am servicetelefon auch nicht verstand


    ich habe da eine dumme ahnung, werde heute wieder dort erscheinen und wünsche mir eine riesen portion gelassenheit...

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • Jetzt sag mir nicht, dass sie die Zahlung eingestellt haben, weil sie vermuten, dass du Schwarz gearbeitet oder das Geld für den Urlaub genutzt hast?!
    :wow
    Halte uns bitte auf den Laufenden! Lass dich nicht abwimmeln und verlange, wenn nötig den Teamleiter.