brauche ganz dringend einen Tipp

  • Hallo Leute,


    habe gerade einen Aushang über einen 400 Euro Job gesehen.


    war mich direkt vorstellen und soll heute bis 20 Uhr zu - oder absagen.


    Jetzt meine Frage:


    ich bekomme Hartz IV, habe schon einen angemeldeten Nebenjob, dessen Bezüge zwischen 50 und 120 Euro im Monat liegen (manchmal auch höher).
    Klar, dass mir die 400 Euro auch angerechnet würden, aber wie sieht es dann steuerlich aus ? Gibt es eine Grenze, ab der es sich nicht mehr "lohnt" den Job anzunehmen, weil ich dann mehr Steuern zahle, als ich vom Hartz IV her behalten darf? (abgesehen mal davon, dass es eigenes Geld wäre, was ich dann verdienen würde)
    Für Eure Antworten bin ich jetzt schon dankbar



    Chrissi

  • Hei chrissi


    steuerlich hast du normalerweise mit dem Gehalt keine Probleme. Das fällt unter die Grenze dessen, was du steuerfrei verdienen darfst.


    Mit der H4 Geschichte müsstest du dich dann bei der Arge kundig machen. Die müssten dir auch sagen können, wie das mit der Steuer genau ist.



    :wink


    Herzlich


    Karen

  • Nein, nicht ganz:


    Du schreibst, Du hast bereits einen Mini-Job, der variiert.


    Du darfst in Summe nicht mehr als 400,00 € im Monat verdienen. Mehrere Mini-Jobs werden zusammengerechnet.


    Der erste Mini-Job bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei. Wenn Du beim 2. Mini-Job genau 400,00 € verdienst, ist dass kein Mini-Job mehr, sondern es fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an.


    Bei Steuerklasse I werden keine Steuern anfallen, aber Sozialversicherung musst Du zahlen. Du bist dann in der sogenannten Gleitzone, kannst aber so übern Daumen rechnen, dass Du ca. 20 % (gut gerechnet) abführen darfst.


    Bleibst Du in Summe mit beiden Mini-Jobs unter 400,00 €, so bleiben diese beiden Steuer- und sozialversicherungsfrei.


    Also, schön darauf achten, dass Du im Monat nicht mehr als 400,00 € verdienst.


    Und ganz wichtig: Beide Arbeitgeber müssen darüber informiert werden, damit sie dieses entsprechend in ihren Gehaltsabrechnungen berücksichtigen können, bis die Bundesknappschaft reagiert, können unter Umständen Monate vergehen und später gibt es Korrekturen und eventuelle Nachzahlungen für Dich.


    Viele Grüße
    J

  • Danke Finchen,


    in meinem ersten Minijob habe ich einen selbständigen Status. Habe zwar einen Arbeitgeber, von dem ich Arbeitsaufträge erhalte, bin aber "selbständig"
    Das Finanzamt hat mir irgendwann mal was gesagt, dass ich bis 8000 Euro im Jahr verdienen dürfte ohne steuerpflichtig zu sein.
    Aber bei 400 Euro im Monat käme ich da ja nicht auf diese Summe, müsste aber trotzdem Steuern zahlen :frag

  • Nein Chrissi,


    Du musst zwischen Steuern und Sozialversicherung unterscheiden.


    Sozialversicherung ist Krankenvers., Rentenvers. und Arbeitslosenvers.


    Alle Einkünfte die 400 Euro Brutto im Monat nicht übersteigen, sind sowohl Steuerfrei als auch sozialversicherungsfrei. Heißt also Brutto gleich Netto.


    Alles was an Einkünften zwischen 401 und 800 Euro brutto liegt, ist zwar Steuerfrei, aber Sozialversicherungspflichtig.

  • Chrissi,


    Du bist Selbstständig und hast einen Arbeitgeber?


    Das geht nicht!


    Wie erkläre ich das, ohne Romane zu schreiben?


    Also, wenn ich Dich richtig verstehe, bist Du freier Mitarbeiter bei Deinem jetztigen Arbeitgeber.


    Arbeitgeber ist da nur ein falscher Ausdruck - er ist Dein Auftraggeber.


    D.h. Du schreibst ihm Rechnungen und er bezahlt Dich nach Rechnungserteilung?


    Hier ist Vorsicht geboten, denn:


    Wenn Du nur einen Auftraggeber hast, dann kannst Du unter Umständen Scheinselbstständig sein.


    Scheinselbstständigkeit ziehen Sozialversicherungsbeiträge mit sich nach, sind vor Allem zum Nachteil Deines Auftraggebers.


    Hier kommen mehrere Faktoren zusammen, die man näher erörtern müsste.


    Hast Du denn ein Gewerbe angemeldet oder ist das eine freiberufliche Tätigkeit, die Du da ausübst?


    Wie Du siehst viele Fragen, die sich mir da stellen, dieses Thema ist sehr Komplex.


    Was noch ein wichtiger Aspekt ist, wenn Du als Selbstständige mehr als 350,00 € Gewinn im Monat hast, musst Du Dich freiwillig krankenversichern.
    Nach Deinen Aussagen trifft das ja zur Zeit nicht zu, aber sollte man im Hinterkopf behalten.


    Aber es ist durchaus möglich neben seiner Selbstständigkeit einen Mini-Job zu haben.


    Was Meziel schreibt ist insofern richtig, dass Du zwischen Lohnsteuer und Sozialversicherung unterscheiden musst.


    Die Summe 401,00 - 800,00 € bezieht sich auf die Gleitzone in der Sozialversicherung. Gleitzone heißt soviel, dass der Arbeitnehmer nicht die vollen Anteile in der Sozialversicherung tragen muss.
    Grundsätzlich ist es so, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
    In den oben genannten Rahmen wird aber der Arbeitnehmer etwas bevorzugt und anhand von ganz wilden Berechnungen zahlt der Arbeitnehmer etwas weniger.


    Die 8000,00 €, die Du vom Finanzamt genannt bekommen hast, bezieht sich auf Deine Jahreseinkünfte, bzw. besser gesagt auf Dein zu versteuerndes Einkommen.


    Solltest Du einen Mini-Job haben, so bleibt der bei der Berechnung Deines zu versteuernden Einkommens IMMER anrechnungsfrei.


    Lohnsteuer können sehr wohl auch in der sogenannten Gleitzone anfallen, wenn Du Steuerklasse 5 oder 6 hast, bei Lohnsteuerklasse 1 fällt Lohnsteuer erst ab einem Brutto von ca. 900,00 € an.


    Jetzt ist doch arg lang geworden und habe Dich wahrscheinlich nur durcheinander gebracht....


    Viele Grüße
    J