Wovon soll ich das bitte zahlen und warum?

  • SCheinbar hast Du das Verfahren beim OLG verloren.


    PKH hast Du aber die bezahlt nur Deine kosten und nicht die Kosten des Gegners.
    Dies ist auch so rechtens.
    Dh. Du hast als Verliererin beim OLG die Kosten zu übernehmen und PKH übernimmt Deine kosten.

  • hallo mappl,


    schade das du so heftig hier reagierst...


    aber ich hab es jetzt 4x gelesen und versteh im grunde null komma gar nix :frag


    scheint einigen hier so zu gehen


    :wink

  • mir ist der Thread einfach zu wirr um ne gescheite Antwort die dir passt zu finden

    >>Signatur<<


    Dieser Beitrag stellt meine Meinung und Erfahrung dar und nix anderes. :bldgt:




    Zitat

    Gebt den Kindern das Kommando, denn sie berechnen nicht was sie tun!!

  • Jetzt laßt sie halt mal.... also wenn ich einen Wisch bekommen hätte, ich solle über 1800 Euro zahlen, ich wäre auch aufgeregt, fertig und keiner klaren Gedanken mehr fähig.
    Einfach, weil das für manche Menschen Summen sind, die kaum aufzubringen sind.


    Aber der wichtige Satz in deinem Beitrag: die ARGE wollte, dass du das Verfahren anstrengst, weil sie Kosten sparen wollten, müßte doch dazu beitragen, dass sie jetzt auch die Kosten für dieses Verfahren übernehmen oder nicht?
    Also da würde ich schon auch auf die Anwältin vertrauen, und schauen, dass die das zahlen müssen.
    Und wenn sie erst ein NEIN schreiben, nicht gleich aufgeben, sondern bei ihr nochmal hinterfragen!


    Viel Glück!

  • hmm sehr verzwickt..aber ich kann immerhin was zum zu erstattenden arbeitsausfall und den km-kosten sagen..
    wenn man gerichtstermine wahrnehmen muss, kann man nicht zu arbeit erscheinen und es entstehen einem kosten
    für den weg zum gericht - diese fahrtkosten und den verdienstausfall soll mappl ihrem ex ersetzen.
    ich kenne es so, dass diese kosten durch die staatskasse ersetzt werden (für den verdienstausfall braucht man ne bescheinigung
    vom arbeitgeber)...aber in diesem fall könnte es sein, dass mappl sie zahlen soll, da sie den antrag zurückgenommen hat.

    LG Uschi


    ..i need my dose..


    Y.O.L.O.!

  • Guten Abend!

    Zitat

    da sie den antrag zurückgenommen hat.


    Richtig. Da die TS den Antrag zurückgezogen hat, liegt nun das Kostenrisiko bei ihr. Hätte man sich verglichen, hätten beide Seiten ihre Kosten tragen müssen. So trägt die Kosten aber nur die TS.

    Zitat

    die ARGE wollte, dass du das Verfahren anstrengst, weil sie Kosten sparen wollten, müßte doch dazu beitragen, dass sie jetzt auch die Kosten für dieses Verfahren übernehmen oder nicht?


    Im Interesse des JobCenter (Arge gibt es nicht mehr) wäre es gewesen, wenn das Verfahren zu Ende gebracht worden wäre. Hier wurde aber der Antrag vorzeitig zurückgezogen. Da übernimmt das JC die Kosten nicht. Dier Kosten wurden ja durch die TS verursacht.


    LG nero

  • Ganz schön #$%&X, die Situation. :troest


    Die gerade geposteten Gründe werden's wohl sein - die unterlegene Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, auch die Auslagen des Gegners. Und klar, Rücknahme heißt zwar, dass in der Hauptsache keine Entscheidung ergeht, aber bezüglich der Kosten schon.


    Was mich jetzt interessieren würde (habe keine Erfahrung in dem Bereich): Ist das nicht superkrass, wenn einem die ARGE so zum Prozess drängt??? :frag Kommt das häufiger vor? Kenne den Fall ja jetzt nicht, aber so wie ich's verstehe, hat die ARGE nachvollziehbar das Interesse an der gerichtlichen Regelung. Aber letztlich gilt doch: Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand. D.h. es ist doch unverantwortlich, jemanden in Richtung Verfahren zu drängen, der dann am Ende das Prozessrisiko tragen soll.
    Was ich mich auch frage: Warum hat die Anwältin über die Konsequenzen der Rücknahme (Kostenlast!) nicht beraten, wenn die Richter in Richtung Rücknhame "gedrängelt" haben.


    Auch heftig finde ich die Höhe der bezifferten Kosten. Sollen das nur Auslagen sein? Wieviel Sitzungstermine gab es denn? Oder sind da auch die ganzen Gerichtskosten mit bei?

  • danke, für die antworten


    auch wenn ich es nicht verstehe, da recht eben nicht immer recht bedeutet, ist es eben wie es ist


    nun meine frage:
    was passiert mir, wenn ich nicht zahlen kann
    einen kredit bekomme ich auf keiner bank
    ok, richtig, jobcenter, wird nicht zahlen, mir bestenfalls einen kredit gewähren
    muß ich nicht, sobald ich einen job habe sofort, die krfediotsumme an das JC zurück zahlen?
    sollte ich den kredit nicht gewährt bekommen, somit nicht zahlen können, was passiert mir dann?
    was kann EX gegen mich tun?
    ich habe noch nie schulden gehabt, kenne mich da nicht aus


    ich war immer der meinung, ich komme nie in eine solche lage
    um so schwerer fällt es mir, da ich immer ehrlich durchs leben gegangen bin, dass mir das durch die lügen des EX passiert


    und falls es doch noch jemanden gibt, der kein verständnis für mein "wirres" schreiben hat:
    ich habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen, war immer ehrlich und diese situation durch eine scheidung, durch ständiges betrogen und belogen werden, durch gewaltaten des EX usw., dazu 52 und ohne arbeit, vielleicht erklären sie das alles

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)


  • dazu kann ich sagen, dass die richter immer gesagt haben, dass EX zahlen muß
    sie setzten sogar einen deutlich höheren nachehelichen unterhalt an, als das amtsgericht
    warum, sie plötzlich in der letzten verhandlung komplett auf die seite des EX gegangen sind, weiß ich bis heute nicht, auch meine anwältin nicht
    fakt ist, sie haben die lügen über das angeblich von mir gestohlene auto als anlass genommen, um mich komplett unter druck zu setzen


    meine anwältin hat mich in vielen dingen schlecht beraten und aufgeklärt, aber das weiß man immer erst hinterher


    es gab 4 sitzungstermine, knapp 100km vom wohnort entfernt, die dauer war zw. 2 und 4 stunden pro verhandlung
    es wurde ein stundenlohn von 17 euro angesetzt, EX ist selbstständig

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • was kann EX gegen mich tun?
    ich habe noch nie schulden gehabt, kenne mich da nicht aus

    ex könnte einen gerichtsvollzieher beauftragen das geld einzutreiben...
    aber dem sagst du, dass du kein einkommen, außer dem vom jobcenter, hast und das
    musst du evtl. an eides statt versichern...
    http://www.meine-schulden.de/r…sstattliche_versicherung/


    ABER: gerichtsvollzieher sind meistens nett und höflich UND die welt wird für dich nicht untergehen :troest


    nur dein ex wird erstmal auf sein geld warten müssen bis du soviel verdienst, dass du überm pfändungsfreibetrag bist:


    http://www.rechtslupe.de/rechner/pfaendungsfreibetrag


  • Okay, dann macht die Höhe wahrscheinlich Sinn. :(


    Ansonsten... verstehe ich das richtig: Ihr hattet eine Entscheidung vom Amtsgericht, dass er zahlen muss, er ist vor's OLG damit, Du hast natürlich (mit der glasklaren (?) Entscheidung vom AG im Rücken) Abweisung beantragt, und beim letzten Termin haben die alles umgeschmissen wegen der Story mit dem Auto (die ich so ganz nicht verstehe, aber egal), die an sich NICHTS mit der Unterhaltsentscheidung zu tun hat, sondern als Anlass gesehen wurde, Deine Glaubwürdigkeit in Zweifel zu ziehen??? :hm...


    Ich kann Dich echt verstehen, das ist ja zum :kotz


    Kannst Du Dich irgendwie beraten lassen? Vielleicht nicht von der Anwältin? Hat die ARGE schon was dazu gesagt?

    Einmal editiert, zuletzt von madbird ()

  • Guten Morgen!




    Zitat

    was passiert mir, wenn ich nicht zahlen kann


    Je nach dem wie gallig Dein Ex auf Dich ist, wirst Du im schlimmsten Fall alle drei Jahre die eidesstattliche Versicherung abgeben müssen.



    Die bestehenden Verpflichtungen aus dem Rückzug der Klage, werden tituliert und diese werden Dir über 30 Jahre am A*sch hängen.



    Denn wenn Du diese jetzt nicht zahlen kannst, dann wird Dein Ex diese Kosten zunächst begleichen müssen. Im Gegenzug bekommt er aber darüber einen Titel, welchen er, wie oben beschrieben, vollstrecken lassen kann.



    LG nero

  • Hallo Mappl,


    das Jobcenter wird dir keinen Kredit dafür geben, es handelt sich bei diesen "Schulden" nicht um unabweisbaren Bedarf....Es wird so laufen, wie Nero schreibt.


    Dein Ex hat nen Titel gegen dich, er wird versuchen ihn zu vollstrecken, es ist bei dir nichts zu holen....


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Je nach dem wie gallig Dein Ex auf Dich ist, wirst Du im schlimmsten Fall alle drei Jahre die eidesstattliche Versicherung abgeben müssen.


    *nick* aber dem kann sie entgegenwirken, indem sie dem RA von ex eine selbstauskunft (evt. regelmäßig jedes jahr) über ihre einkünfte erteilt und belege mitschickt und mitteilt, dass sie dementsprechend nicht zahlen kann. sollte sodann dennoch vollstreckt werden, ist diese vollstreckung mutwillig. entstehende vollstreckungskosten gehen dann zu lasten des gläubigers (ex) und sie kann dem gerichtsvollzieher auch die übermittelte selbstauskunft vorlegen. allerdings sollte ex und seinem RA klar sein, dass sie nicht zahlen kann und vollstreckung aussichtslos ist...obwohl ja ich weiß manchen ist das egal und es wird trotzdem gemacht.

    LG Uschi


    ..i need my dose..


    Y.O.L.O.!

  • danke


    EX wird alles gegen mich unternehmen was er kann und ihm enfällt, dass es mir schaden kann


    ich lasse ja auch einmal im jahr vom GV den aussenstehenden Kindesunterhalt holen, denn EX zieht monatlich eine bestimmte Summe vom KU ab
    diese summe streckt das JC vor und der GV zahlt es ans Jobcenter


    30 jahre, eine lange zeit, dann bin ich 82 und meine rente beträgt mal, falls ich welche bekomme, unter 700 euro


    ehrlich, ich werde es zahlen, sobald ich es kann...
    ich will nicht noch 30 jahre an diesen menschen denken müssen, ich will abschließen können
    es wird eh noch eine wieie dauern, wo er jeden meiner schritte überwacht, mir keine ruhe gönnt, aber das abbezahlen, wäre wieder ein punkt, wo er mir nichts mehr kann...

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)