Die neuen Betreuungsbestimmungen vom JA

  • Sagt mal ich hab gestern morgen von der Betreuung meines Sohnes mitbekommen
    das es jetzt eine neue Beantragung benötigt einen 50h Platz zu bekommen
    Ansonsten darf das Kind nur noch 40h dort sein!
    Das soll wohl ab nächster Woche losgehn!
    Hat davon jemand etwas mitbekommen?? :kopf

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  • Naja i.d.R. kannst du Kinder mit einem Arbeitnehmer gleich setzen und die wöchentliche Arbeitszeit beträgt nicht gerade 50 Stunden von einem "normalen" Arbeitnehmer, weiterhin steht den Kindern auch in den "Sommerferien" drei Wochen Erholungsurlaub zu - ggf. gibt es hierzu jetzt eindeutigere Bestimmungen - vielleicht einfach beim JA anrufen und nachfragen...

  • Das ist regional unterschiedlich. In HH richtet sich die Betreuunsgzeit zB nach der Arbeitszeit.


    Leider kann man Deiner Frage nicht genau entnehmen, um was für eine Betreuung es geht. Die genauen Bestimmungen kann man aber auch sehr leicht telefonisch bei der zuständigen Gemeindeverwaltung erfragen.

  • es geht halt darum das der ganztagsplatz jetzt nur noch von 7:30 bis 15:30 geht
    und ich halt aber mindestens bis 16:00 diesen platz brauche
    und dafür brauche ich einen neuen betreuungsantrag

  • Naja i.d.R. kannst du Kinder mit einem Arbeitnehmer gleich setzen und die wöchentliche Arbeitszeit beträgt nicht gerade 50 Stunden von einem "normalen" Arbeitnehmer, weiterhin steht den Kindern auch in den "Sommerferien" drei Wochen Erholungsurlaub zu - ggf. gibt es hierzu jetzt eindeutigere Bestimmungen - vielleicht einfach beim JA anrufen und nachfragen...


    Falsch - die gesetzlich festgelegte Regelarbeitszeit sind immer noch 48 Std... Alles darunter sind tarifliche bestimmungen.


    Wegezeit und Pausenzeiten gehören auch bei Erwachsenen nicht zur Arbeitszeit. Wenn also jmd der 8 Std arbeitet insgesamt am Tag 1 Std pause hat ist der 9 Std am Arbeitplatz anwesend - plus Wegezeit...



    Bie uns hier ist ein Voller Kitatag in der Kita in der meine Tochter war von 6:30 bis 18:00 Uhr. Wenn man einen Ganztagsplatz bucht kann man sein kInd in der zeit dort betreuen lassen..



    Mit dem Arbeitszeitgesetz hat ne Kita ja nu gar nix zu tun.... Die Schule übrigens auch nicht... Wenn mein Kind 8 Schulstunden hat bekommt sie trotzdem noch Hausaufgaben auf.... Und der Weg kommt auch noch dazu..


    Sonst müsste im Übrigen auch das Arbeitsschutzgesetz für die Kiddies gelten... und danach wären zb die äußerst schweren Ranzen gerade in den Unteren Klassen der weiterführenden Schulen verboten.


    Das Argument mit dem Arbeitstag finde ich einfach ziemlich weit hergeholt. Wenn nämlich ich schon 8,5 Std inkl Pause mindestens am Arbeitsplatz anwesend sein muss , brauch ich logischerweise eine Betreuung die über diese zeit hinausgeht.

  • Ist ja interessant! :winken:


    Mir wurde seit 4 Jahren ein Kigaplatz mit Buchung für 8-9 Stunden/Tag bezahlt.


    Jetzt, drei Monate bevor die Maus in die Schule kommt, ist das nicht mehr möglich und ich mußte die Stunden reduzieren.


    Unsere SB vom JA meinte nur, wenn ich 8-9 Stunden bezahlt haben möchte, würden die Sozialarbeiter vorbeikommen um sich ein Bild zu machen, warum ich so viel Betreuung bräuchte :frag

    Wenn alles um mich herum normal ist, bin ich froh das ich bekloppt bin!

  • Machen die sich auch ein Bild darüber warum man so viel Betreuung braucht wenn man ganztags arbeitet ? DH jeden tag mind. 8 Std ... plus Pause und Wegezeit weg ist von zuhause ?


    Sowas höre ich zum ersten Mal..... Allerdings hab ich wg der 10 min die ich über den Dreivierteltagspaltz hinaus mein Kind dort hatte immer einen Ganztagspaltz gebraucht und immer selber gezahlt --- und zwar ohne jede Steuerliche Abschreibung ( war da noch nicht möglich ) ....


    ist es also nur interessant daß man mehr als 8 Std Betreuung braucht wenn man die vom JA bezahlt bekommt ? Und warum ? Wer jetzt zb einen Volltagsjob sucht der muss doch auch einen Ganztagsplatz haben - sonst könnte er doch nicht voll anfangen zu arbeiten..... irgendwie absurd.

  • Regelarbeitszeit bei Minderjährigen Lehrlingen nach Gesetz sind 40 Std. Schichtzeit inkl Pausen ( also Anwesenheit in der Firma ) sind höchstens 10 Std Täglich !!


    Und: Kita und Schule ist keine Arbeit nochmal. Sonst dürften die Schulkids nicht so schwere Ranzen tragen - siehe Arbeitsschutzgesetz-


    Zuhause wären die Kids nämlich während der zeit auch anwesend. Was bitte also soll dieser Vergleich mit nem Arbeitnehmer ? Das ist was ganz anderes ...... Diese Schutzvorschriften haben eine ganz andere Ätiologie - da soll vor wirklichen Körperlichen Schäden bei körperlicher Arbeit geschützt werden. Hast du schon mal körperlich gearbeitet ? Das ist was komplett anderes als irgendwo anwesend sein und zb dort spielen, essen, oder sogar schlafen.

  • Was bitte also soll dieser Vergleich mit nem Arbeitnehmer?


    Die Betreuer/innen bzw. Erzieher/innen sind Arbeitnehmer für die das Arbeitszeitgesetz gilt. Und wenn eine Kita / ein Kiga nicht mehrschichtig arbeiten kann oder will, dann ist halt bedingt durch das Arbeitszeitgesetz nach 48 Wochenstunden Öffnungszeit Schluss.

  • Machen die sich auch ein Bild darüber warum man so viel Betreuung braucht wenn man ganztags arbeitet ? DH jeden tag mind. 8 Std ... plus Pause und Wegezeit weg ist von zuhause ?


    Das JA nicht, aber ich musste eine Bescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen, was die Arbeitszeit und den Fahrtweg betrifft.


    LG
    Mami2511


    Edit: Sorry, es geht wohl um einen Kitaplatz... mein Lütter ist noch in der Krippe. Da wird es vermutlich eh etwas anders gehandhabt...


  • Die Betreuer/innen bzw. Erzieher/innen sind Arbeitnehmer für die das Arbeitszeitgesetz gilt. Und wenn eine Kita / ein Kiga nicht mehrschichtig arbeiten kann oder will, dann ist halt bedingt durch das Arbeitszeitgesetz nach 48 Wochenstunden Öffnungszeit Schluss.


    Ich kenne keine Kita hier die nicht mehrschichtig arbeitet. Keine....


    Zudem hatte immortelle eindeutig auf die Kids abgehoben - sonst hätte sie nicht gefragt ob die Regelarbeitszeit von 48 Std auch für Minderjährige gilt...

  • Bei uns muss seit Jahren alles über den Regelplatz bis 12 Uhr nachgewiesen werden.
    Bescheinigung vom AG, Stundenschreibung, Auszug aus dem Arbeitsvertrag plus Wegezeiten und
    das jedes Halbjahr neu.
    Ist auch richtig so - es gibt zu wenige Plätze nach 12 Uhr - weil alle Erzieherinnnen nur bis max 14 Uhr arbeiten wollen -
    und eine zu große Nachfrage.
    Einzige Ausnahme - Kinder aus komplizierten Verhältnissen - da muss das Jugendamt eine Härtefallbescheinigung einreichen.