UVG und Anwalt

  • Hallo Ihr Lieben!



    Ich habe gesucht aber nichts zu diesem Thema gefunden. Muss ich eigentlich einen Anwalt beauftragt haben fehlenden Unterhalt einzuziehen um UVG zu bekommen oder zu beantragen?



    Viele Grüße


    Kämpfer Mama

  • Ich habe gesucht aber nichts zu diesem Thema gefunden. Muss ich eigentlich einen Anwalt beauftragt haben fehlenden Unterhalt einzuziehen um UVG zu bekommen oder zu beantragen?

    Von welchem Sachstand gehen wir denn aus?


    Hast Du einen Titel für den Unterhalt?
    Warst Du schon beim Jugendamt?
    Ist der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig?

  • ob du direkt einen anwalt brauchst weiß ich nicht genau.
    meine bearbeiterin hat mich bei antragstellun gefragt und wollte auch nachweise was ich schon alles unternommen habe um von der km unterhalt zu bekommen.
    d.h. du musst mindestens einen brief o.ä. vorweisen können das du vom kv den unterhalt forderst. den am besten mit einschreiben mit rückschein,als nachweiss das er ihn erhalten hat.
    und sie hat mir gesagt das ich auch weiterhin selber (ob mit oder ohne anwalt) versuchen muss das mit der km zu klären. ist nicht zwingend aber naja umsonst sagt die das nicht.
    geh doch zum ja und beantrag eine vormundschaft. da kümmern die sich dann drum

    Rechne mit dem Schlimmsten und erwarte das Beste!
    Man sagt Zeit heilt alle Wunden. Aber keiner sagt einem das kleine Narben bleiben.

  • Nein - richte ne kostenlose Beistandschaft beim JA ein und alles is jut

  • Nein. Unterhaltsvorschuss beantragst Du beim Jugendamt. Parallel solltest Du dort eine Beistandschaft beantragen. Die kümmert sich dann um die Berechnung und das Einziehen des Unterhalts, zur Not auch übers Gericht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die kümmert sich dann um die Berechnung und das Einziehen des Unterhalts, zur Not auch übers Gericht.


    Muss ich eigentlich einen Anwalt beauftragt haben fehlenden Unterhalt einzuziehen


    Glaube da liegt der Haken.


    Fehlernder Unterhalt wäre auch für die Vergangenheit.
    Da wirst DU klagen müssen und bringt nur etwas wenn er in Verzug gesetzt wurde.
    Ich denke nicht das JA Rückwirkenden KU einfordert. Kann mich aber auch irren.


    Für alles weitere wie Volleybap geschrieben hat.


  • Unser Jugendamt versucht jetzt, im vereinfachten Verfahren (was auch immer das ist) einen Unterhaltstitel zu erwirken. Nach Rücksprache mit meiner SB bei der Beistandschaft habe ich erfahren, dass sie versuchen, auch den rückständigen Unterhalt (seit 07/2011) einzuklagen. Es ist also möglich, dass sich das Jugendamt auch um rückliegende Monate "kümmert".

  • OK, vielleicht habe ich mich etwas falsch ausgedrückt, weil ich auf die Schnelle geschrieben habe.



    Kann das JA verlangen, dass ich erst einen Anwalt beauftragen muss, bis sie dann tätig werden? Das mit der Beistandschaft ist eine gute Idee, denn so wie es sich abzeichnet, wird es Ärger geben. Aber ich warte erstmal ab!



    Danke für Eure Antworten!!!


  • Sogar umgekehrt. Das Jugendamt darf nicht tätig werden, wenn Du in der Sache einen Anwalt beauftragst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,
    Ich würde Dir auf jeden Fall raten einen Anwalt hinzu zu ziehen um auch rechtlich abgesichert zu sein.
    Grüße

  • Hallo,
    Ich würde Dir auf jeden Fall raten einen Anwalt hinzu zu ziehen um auch rechtlich abgesichert zu sein.
    Grüße


    Das Jugendamt macht das kostenlos, wieso sollte man Geld ausgeben für einen Anwalt wenn es eng ist ?

  • Ich meine mich erinnern zu können, wenn das JA über die Beistandschaft auch vor Gericht zieht, um die Ansprüche des Kindes zu vertreten, kannst Du quasi als Nebenklägerin auftreten, mußt es aber nicht...


    Beistandschaft ist ne sehr feine Sache und ich liebe es Probleme zu delegieren :-)

  • Hallo,


    UVG beantragen kannst du beim JA ohne Anwalt....die Zahlung des Unterhaltes durch den KV berechnen und durchsetzen lassen- könntest du auch über eine Beistandschaft beim Jugendamt, WENN du viel Zeit hast. So schnell mahlen die Mühlen da nämlich nicht. Ich würde schauen, was für einen Eindruck der Sachbearbeiter macht. Wenn du meinst, da ist Zack dahinter, dann nimm die kostenlose Beistandschaft.


    Bei mir war es damals so, dass die Dame in laaaangezogenem Tonfall meinte: da müssen wir mal gucken.
    An dieser Stelle hatte sich die Sache für mich erledigt.
    Das Jugendamt hatte im Rahmen der Zahlung UVG dem KV sogar "bescheinigt", dass er mit seinem Teilzeitjob und ich glaube 2 Bewerbungen genug Anstrengungen unternommen hat.


    Ich hab dann einen Anwalt genommen und siehe da- vor Gericht wurde er zum Mindestunterhalt verdonnert- inklusive Anrechnung von fiktivem Einkommen. (und er zahlt nun)


    Es lässt sich nicht pauschal sagen- kommt immer auf das Jugendamt an.

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Es lässt sich nicht pauschal sagen- kommt immer auf das Jugendamt an.


    Stimmt, am Ende kommt es immer auf die Menschen an, an die Du gerätst... und ich hab auch schon von Fällen gehört, wo der Beistand nicht auf zack war. Meine eigenen Erfahrungen sind eher positiv, auch wenn die KM trotzdem nicht zahlt, Beistand bleibt am Ball... Letztlich sag ich immer, wer zahlen will, aber wirklich nicht kann...für nen symbolischen Unterhalt, sei er noch so niedrig, reicht es immer

  • Irgendwie kann ich nicht mehr wirklich zitieren.....Funktion spinnt, aber egal


    ..für nen symbolischen Unterhalt, sei er noch so niedrig, reicht es immer......


    @Amselrüde


    Danke, danke, danke für diesen Satz!!!!!!!!


    Genau, dass ist der Punkt. Der überwiegende Teil will einfach nicht und vor allem wollen sie sich nicht den Ar....sch aufreißen um an der Situation etwas zu ändern!!!!


    Im übrigen hat der Richter in unserem Fall dem KV genau das vorgeworfen....er hätte ja von allein wenigstens einen geringen Betrag zahlen können- um seinen guten Willen zu zeigen.

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue