Gerichtsverhandlung unumgänglich

  • da sich die unterhalsstreitsache nun schon auf 9 monate beläuft ist eine gerichtsverhandlung nicht mehr zu vermeiden.
    mein anwalt hat der gegenseite noch zwei mal deutlich versucht klar zu machen, das gezahlt werden muss und zwar nach tabelle, aber das interessiert mein ex nicht.
    es kam jedesmal zurück, das er soviel fahrtkosten zu tragen hätte und er nur das zahlen könne, was er vorschlägt!!!sind wir bei wünsch dir was, oder wie??
    selbst wenn er das zahlen wolle, wo ist denn dann der unterhalt?er hat nie nur ansatzweise was für die mädels gezahlt.keine termine eingehalten usw.
    mein anwalt sagt, es hat keinen sinn, es ist kein vorankommen, wir drehen uns nur im kreis.
    von der gegenseite kommt einfach keine einsicht.
    somit habe ich gestern die papiere für das gericht unterschrieben.
    ich bin mittlerweile der meinung, wer nicht hören will, der muss fühlen!!
    ich denke das mein ex sich nicht dessen bewusst ist, das er so oder so zahlen muss.vielleicht meint er sich drücken zu können?!
    hier in sachsen-anhalt sehen es die richter knallhart mit leuten die nicht zahlen wollen zumal garnichts kommt, sagt mein anwalt.
    bei dieser verhandlung wird dann auch das JA dabei sein, denn die haben sich schon an mein anwalt gewandt, da einfach keine reaktionen von seiten meines ex kommen und die wollen ja auch ihr geld haben.
    ich bin sogar der meinung, das mein ex es nicht für nötig hält zur verhandlung zu erscheinen.
    und es ist auch so, das mein ex sehr gutes geld verdient.also ich will ihm da nicht das geld aus der tasche ziehen, was er nicht hätte.

  • Zitat

    Original von *Alice*
    ich bin mittlerweile der meinung, wer nicht hören will, der muss fühlen!!
    ich denke das mein ex sich nicht dessen bewusst ist, das er so oder so zahlen muss.vielleicht meint er sich drücken zu können?!
    hier in sachsen-anhalt sehen es die richter knallhart mit leuten die nicht zahlen wollen zumal garnichts kommt, sagt mein anwalt.


    Sicher, der Ex kann gepfändet werden und dann? So eine Aktion wird seine Zahlungsbereitschaft nicht gerade steigern, im Gegenteil. Er kann auch zu Gefängnis verknackt werden, dann fließt aber erst recht kein Unterhalt. Wenn ohnehin kein Bezug des Vaters zum Kind da ist, ist es höchst unwahrscheinlich, dass dauerhaft Geld in Höhe der DD Tabelle fließt. Höchst wahrscheinlich ist es eher, dass der Ex gepflegt pleite macht oder gar auswandert.
    Ich halte Deine Strategie für falsch. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoller, erstmal das angebotene Geld anzunehmen, ihm den Kontakt zum Kind schmackhaft zu machen und dann mehr Unterhalt von ihm zu verlangen. Gerichtsverfahren bringen nur Verhärtungen und Kosten.

  • Ich glaube, dass manche Männer denken, dass ihre Ex-Frauen sich nicht trauen, den Schritt vor Gericht zu gehen. Die denken echt, wir haben Schiss. :hä


    Mein Ex ist auch so ein Exemplar, hält mich seit über einem Jahr nachweislich mit der Vorlage seines Einkommens hin und denkt jetzt, ich ziehe den Schwanz ein. :radab Aber da hat er sich geirrt, wenn Montag kein Geld und kein Titel da ist, wird geklagt.


    Lass dich einfach nicht einschüchtern. Bei manchen Leuten fällt der Groschen erst, wenn der Richter mit dem Hämmerchen klopft. ;)

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • sicher habe ich über das angebotene geld nachgedacht, aber mir wurde vom anwalt abgeraten, das angebot anzunehmen, denn dann würden die kinder fast 400 euro miese machen, er will nur für beide knapp 200 zahlen.
    bei mir ist das problem, das ich harz4 bekomme.mir wird das geld eh abgezogen, also solange ich kein eigenes geld habe, hab ich/die kinder auch nichts davon.jetzt ist das problem das sich das AA schon beim Anwalt gemeldet hat, wie weit die sache ist usw.also die sind über alles informiert.
    auch für das AA muss ich die höchste summe einklagen lassen.
    im grunde genommen sind mir die hände so oder so gebunden.


    sollte er pleite machen und das mit eigenverschulden, dann macht er sich strafbar.


    ich habe am anfang versucht mich mit ihm friedlich zu einigen, aber da kam nur, du kannst einen A...tritt bekommen, aber mehr nicht.


    leider sitzt mir das AA im nacken!!!

  • Zitat

    Original von Kaj
    Ich glaube, dass manche Männer denken, dass ihre Ex-Frauen sich nicht trauen, den Schritt vor Gericht zu gehen. Die denken echt, wir haben Schiss. :hä


    Mein Ex ist auch so ein Exemplar, hält mich seit über einem Jahr nachweislich mit der Vorlage seines Einkommens hin und denkt jetzt, ich ziehe den Schwanz ein. :radab Aber da hat er sich geirrt, wenn Montag kein Geld und kein Titel da ist, wird geklagt.


    Lass dich einfach nicht einschüchtern. Bei manchen Leuten fällt der Groschen erst, wenn der Richter mit dem Hämmerchen klopft. ;)


    ich danke dir für deine lieben worte...manchmal habe ich ein sehr schlechtes gewissen, weil ich bin keine "geldgeile tussi", aber viele sagen immer zu mir, warum sollst du nicht das für deine kinder nehmen, was ihnen zusteht.

  • Gesetzliche gesehen machst du dich sogar strafbar, wenn du keinen oder zu wenig KU verlangst. Es ist nicht dein Geld, sondern das deines Kindes! Es wäre sogar möglich, dass dich dein Kind später auf Nachzahlung des KU verklagt, weil du zu wenig vom KV verlangt hast. Dann darfst du den angelaufenen Differenzbetrag zahlen.


    Wichtig für AA: wenn dein Ex dann den vollen KU zahlt, kann es sein, dass deine Töchter zusammen mit dem Kindergeld so viel haben, um ihren Bedarf selbst abzudecken. Was darüber hinaus an Geld einfließt, darf dir nicht angerechnet werden, da minderjährige Kinder ihren Eltern nicht unterhaltspflichtig sind!
    Die Argen vergessen das zu gerne.


    Hier noch ein link dazu.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Zitat

    Original von Kaj
    Gesetzliche gesehen machst du dich sogar strafbar, wenn du keinen oder zu wenig KU verlangst. Es ist nicht dein Geld, sondern das deines Kindes! Es wäre sogar möglich, dass dich dein Kind später auf Nachzahlung des KU verklagt, weil du zu wenig vom KV verlangt hast. Dann darfst du den angelaufenen Differenzbetrag zahlen.


    Wichtig für AA: wenn dein Ex dann den vollen KU zahlt, kann es sein, dass deine Töchter zusammen mit dem Kindergeld so viel haben, um ihren Bedarf selbst abzudecken. Was darüber hinaus an Geld einfließt, darf dir nicht angerechnet werden, da minderjährige Kinder ihren Eltern nicht unterhaltspflichtig sind!
    Die Argen vergessen das zu gerne.


    Hier noch ein link dazu.


    das wusste ich noch nicht, denn mir wurde schon gesagt, das es mir dann abgezogen wird.