Umzug mit Kindern

  • Hallo! Vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Ich möchte umziehen, ca. 45km weit weg. Kinder leben bei mir, wir haben geteiltes sorgerecht und ABR.
    Der KV weigert sich mich mit den kindern gehe zu lassen. Hatte das schonmal jemand?
    Wie ist es ausgegangen?
    Mein anwalt hat mir jetzt zum klagen geraten, weil auch das letzte gespräch beim Ja nix gebracht hat!

    I´m just a supergirl and supergirls don´t cry...

  • Es kommt darauf an, ob du einen triftigen Grund hast, also speziell einen Job in Aussicht. Und du musst weiterhin den Umgang gewährleisten können und nicht behindern. Schlimmstenfalls musst du sogar für die Kosten aufkommen, um die Kinder zum Vater zu bringen und abzuholen.


    Unser KV wollte auch nicht zustimmen, es ging vors Familiengericht, aber da ich einen Job in Aussicht hatte (noch nicht fest zugesagt) und Kind schon 3.5 Jahre vorher nur bei mir gewohnt hat, konnte der Richter den KV "überreden" doch zuzustimmen, ohne dass der Richter in die Sorge eingreifen musste.

  • Also einen job habe ich noch nicht in aussicht, aber ich möchte gerne wieder arbeiten gehen, halbtags. Ich würde in keinster weise den umgang behindern, sogar noch ein WE drauf geben. Das habe ich gestern auch beim JA gesagt. Ich hatte ihm sogar angeoten ihm das zusätzliche WE die kinder zu bringen und zu holen. Seine antwort: damit die kinder zu ihm abgeschobene werden, und ich dann halligalli machen könnte. Fand die dame vom JA nicht so prall!
    Unser umfeld würde sich verbessern, keine sozialwohnung mehr, was er ja auch dauernd bemängelt hat. Die wohnung ist größer, schöner und direkt am wald.
    Eine geeignete schule für töchterchen habe ich auch gefunden, da sie eine isolierte rechtschreibschwäche hat. Die schule ist LRS zertifiziert.
    Sohni hat ADHS und autistische züge, und keine freunde hier im ort. Wäre also ein neuanfang für uns alle!

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  • Also ich finde das klingt gut. Du hast dich schon um alles gekümmert und alles organisiert. Nimm den Tipp deines Anwalts wahr und lass ihn Klage einreichen.


    War ja bei uns genauso, Exens Argumentation war auch völlig fadenscheinig, von wegen, ich will meine Ruhe in der neuen Stadt, damit ich mit allen Männern ***en kann... :crazy Er kann alle 14 Tage seinen Sohn hier abholen, tut er aber nicht, obwohl ihm die Kosten vom JC sogar erstattet werden würden...


    Ich hatte totale Angst vor dem Gerichtstermin und hatte ein mega schlechtes Gewissen, dass der Richter sogar Sohni (damals 6) befragen wollte und ich ihm das nicht antun wollte. Aber letztendlich war es gar nicht so schlimm, weil der Richter von Anfang an auf meiner Seite war und das ganze eher lächerlich fand, da ich ja weiterhin bereit war, den Umgang zu gewährleisten.


    Das schaffst du!

  • Also einen job habe ich noch nicht in aussicht, aber ich möchte gerne wieder arbeiten gehen, halbtags. Ich würde in keinster weise den umgang behindern, sogar noch ein WE drauf geben.


    Die Möglichkeit zu arbeiten gibt es an diesem neuen Ort, an deinem jetzigen Wohnort aber nicht?


    Der zweite Satz, sorry, aber der klingt für mich nach "Handel".

  • Achso, mein anwalt hat MIR geraten zu klagen, damit ich erstmal umziehen kann und nicht in der luft hänge. Denn die wohnung ist angemietet, kaution überwiesen und meine jetzige gekündigt.
    Ausserdem wird sohni ja nach den ferien eingeschult, die schule gucken wir uns freitag an.


    @poi son: sicher klingt das nach handeln. Aber ich möchte es ihm eben anbieten. Die vom JA hats positiv angenommen.
    Wenn ich hier arbeiten wollte, müßte ich schon weite wege in kauf nehmen, und bis dato hatte ich auch keine ganztagsbetreuungsplätze für die kids.
    Ausserdem werde ich hier ständig beobachtet, alles was ich mache, sei es n pups, landet bei ihm auf dem schreibtisch.

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  • Achso, mein anwalt hat MIR geraten zu klagen, damit ich erstmal umziehen kann und nicht in der luft hänge. Denn die wohnung ist angemietet, kaution überwiesen und meine jetzige gekündigt.

    Ja das meine ich ja, so musste ich es auch machen. Du musst auf Ersetzung der Unterschrift für die Ummeldung bei der Stadt und ggf. Anmeldung bei der neuen Schule und Hort für die Kinder klagen. Entweder kriegst du dann eine Art Vollmacht vom Richter oder dein Ex wird einsichtig und stimmt doch zu. Ist ja langfristig gesehen auch schlecht für ihn, wenn er schon bekannt ist, dass er nicht mit dir was die Sorge betrifft an einem Strang zieht.


    Übrigens gibt es hier einige, die den Tipp geben, es einfach so ohne die Zustimmung des KV zu versuchen umzuziehen, da sie noch nie von beiden Sorgeberechtigten eine Zustimmung für eine Anmeldung brauchten. Aber das hätte hier bei mir nicht geklappt, ich musste die bisher immer vorzeigen. Deswegen, geh auf Nummer Sicher und zum Gericht!

  • Achso, mein anwalt hat MIR geraten zu klagen, damit ich erstmal umziehen kann und nicht in der luft hänge. Denn die wohnung ist angemietet, kaution überwiesen und meine jetzige gekündigt.
    Ausserdem wird sohni ja nach den ferien eingeschult, die schule gucken wir uns freitag an.

    Hmmm. Also, ich zieh auch bald um und hatte auch Schwierigkeiten mit der Zustimmung meines Ex. Aber Deine Reihenfolge irritiert mich ein wenig.


    Du hast die alte Wohnung gekündigt, eine neue angemietet, leitest alles Schulische in die Wege und hast dann die Idee, Deinen Ex zu fragen, ob er überhaupt damit einverstanden ist, dass sein Kind 45 km weit weg zieht?


    Ganz ab davon, wie toll und wie gut der Umzug für Euch ist, ich hätte als Umgangselternteil auch erst mal etwas Bauchgrimmen damit, so zu überfallen werden.

  • So hat es mir mein anwalt geraten...


    jaja die wollen auch nur ihr geld verdienen..


    also im endeffekt hast du doch eh schon die fakten geschaffen - jetzt geht es nur noch um den segen des KV´s, dass du diesen nicht sofort bekommst is irgendwie logisch.


    wie alt ist denn euer kind?
    wie weit wohnt ihr aktuell auseinander?
    wechselst du den landkreis, bundesland?
    wie ist eure bisherige umgangsregelung?


    im endeffekt wird dein hauptgrund sein, dass du mit deinem neuen freund zusammen ziehst - ich denke da brauchen wir uns nichts vormachen, weiterhin sind 45 km auch keine unüberwindbare strecke - du solltest bei dem "handel" noch ein bisschen mehr draufpacken und das ganze dann beim JA in einer EV fixieren, damit der KV zumindest ein wenig sicherheit hat - eine EV ist zwar nicht rechtskräftig, aber hat doch schin was moralisches


    auf was sollst du eigentlich klagen - lt. deinem RA?

  • Guten Abend!


    Was ist denn bei einem Umzug von 45 km problematisch? Hier sollte das Umgangselternteil keine Einwände erheben dürfen, solange der Umgang gesichert ist. Innerhalb mancher Städte würde man ja nicht mal die Stadtgrenzen verlassen.


    Wenn es sich hier um 450 km handeln würde..., aber 45 km, ne da kann das Umgangselternteil nicht widersprechen.


    Ich würde einfach Fakten schaffen und umziehen. Wenn dann der Umgang gesichert ist, kann das Umgangselternteil nichts monieren. Welcher Nachteil entsteht denn dem Umgangselternteil durch den Umzug?


    LG nero

  • Wenn dann der Umgang gesichert ist


    wenn das wörtchen wenn nicht wär....


    es besteht GSR und gABR, deswegen muss man die unterschrift haben....

  • Was ist denn bei einem Umzug von 45 km problematisch? Hier sollte das Umgangselternteil keine Einwände erheben dürfen, solange der Umgang gesichert ist. Innerhalb mancher Städte würde man ja nicht mal die Stadtgrenzen verlassen.

    Es scheint sich hier eher um ländliches Umfeld zu handeln, aus dem fortgezogen wird (siehe Verweis auf mangelnde berufliche Chancen und Kinderbetreuung). Natürlich kann das UET Einwände erheben. Es ist ja noch nicht mal klar, ob der Umgang so wirklich gesichert ist. Zudem kann der KV hier auch argumentieren, dass die Kinder aus der gewohnten Umgebung gerissen werden. Laut TS hat der Sohn autistische Tendenzen. Wie gut tut ihm der Umzug wirklich? Kann die TS nachweisen, dass der Umzug sich nicht schädlich fürs Kind auswirkt.


    So ganz pauschal wäre ich mit Deiner Aussage nicht zur Hand.



    aber 45 km, ne da kann das Umgangselternteil nicht widersprechen.

    S.o. Ich würde das so pauschal nicht sagen und es schon gar nich drauf ankommen lassen und Fakten schaffen.

  • Hallo Rosa,


    hmm, ich hatte vor Jahren eine vergleichbare Situation. Auch in NRW, wie die TS.


    Meine Ex-Frau ist mit unserem gemeinsamen Kind 60 km weit verzogen. Bei einem Telefonat mit dem zustänigen JA, wo es gar nicht um das Thema ging, wir aber darauf kamen, sagte die SB des JA sofort, dass die KM das ja auch dürfte.


    Wo ist denn da auch das Problem? Auch in intakten Familien ist gelegentlich ein Umzug von Nöten. Da kann auch niemand sagen, dass das Kind aus dem Umfeld gerissen wird. Entscheident ist doch, dass der Umgang zwischen Kind und Umgangselternteil nicht behindert wird. Wenn die TS das sicherstellen kann, sollte dem Umzug nichts im Weg stehen.


    Und auf was sollte die TS hier klagen? Zielführend wäre das alleinige ABR. Wäre das aber nicht ein Schießen mit Kanonen auf Spatzen? Da kann ich den RA nicht vertsehen.


    LG nero

  • Bei einem Telefonat mit dem zustänigen JA, wo es gar nicht um das Thema ging, wir aber darauf kamen, sagte die SB des JA sofort, dass die KM das ja auch dürfte.

    Das war dann aber eine sehr allmächtige Sachbearbeiterin. Ruft die auch beim Einwohneramt an und erteilt denen die Erlaubnis, das Kind umzumelden?



    Wo ist denn da auch das Problem? Auch in intakten Familien ist gelegentlich ein Umzug von Nöten.

    Ja, dann zieht aber die ganze Familie um. Und auch der Entschluss wird gemeinschaftlich gefasst.


    Entscheident ist doch, dass der Umgang zwischen Kind und Umgangselternteil nicht behindert wird.

    Ist das hier denn so? Entscheidend ist auch, dass der Umzug das Kindswohl nicht gefährdet. Von daher mein Hinweis an die TS, dass der Vater durchaus Punkte finden kann, wo das nicht der Fall sein könnte.


    Und auf was sollte die TS hier klagen?

    Es gibt Gemeinden (das ist bei mir so), wo die Ummeldung zum neuen Wohnsitz nur erfolgen kann (bei gemeinsamen Sorgerecht), wenn der UET zustimmt. Die TS soll - laut Anwalt - diese Zustimmung einklagen.

  • Hallo,

    Zitat

    Ich hatte ihm sogar angeoten ihm das zusätzliche WE die kinder zu bringen und zu holen. Seine antwort: damit die kinder zu ihm abgeschobene werden, und ich dann halligalli machen könnte


    Solche Aussage des Ex zeigen doch m.M.n. ganz klar, dass das Ungangselterteil den Umzug verhindern will, um der TS an den Karren zu pi**en. Vermutlich hat sie einen neunen LG und dem Ex schwillt der Kragen.


    Rosie, es ist dich sicher ein mehr als keines Problen, bei Einwohnermeldeamt nur kurz zu erwähnen, dass das alleinige Sorgerecht besteht. Eben so auch bei der Anmeldung auf einer neuen Schule. Ich vermute das nicht, ich habe es mit meiner Ex-Frau selber erlebt.

    Zitat

    Ja, dann zieht aber die ganze Familie um. Und auch der Entschluss wird gemeinschaftlich gefasst.


    Hier geht es aber nicht um den gemeinschaftlichen Entschluss, sondern um das Herrausnehmen aus dem sozialen Umfeld. Da ist es egal ob der Umzug gemeinschaftlich oder allein beschlossen wurde.

    Zitat


    Zitat von »nero070«



    Entscheident ist doch, dass der Umgang zwischen Kind und Umgangselternteil nicht behindert wird.


    Zitat

    Ist das hier denn so? Entscheidend ist auch, dass der Umzug das Kindswohl nicht gefährdet. Von daher mein Hinweis an die TS, dass der Vater durchaus Punkte finden kann, wo das nicht der Fall sein könnte.


    Die TS hat ausgeführet, dass sie sogar ein zusätzliches WE beim Umgang einräumen würde.



    Wie das Umgangselterteil darauf reagiert hat, hatte ich weiter oben schon zitiert.



    Habt ihr euch eigentlich schon mal wirklich mit den rechtliche Aspekten zu solchen Themen beschäftigt?



    LG nero

  • Rosie, es ist dich sicher ein mehr als keines Problen, bei Einwohnermeldeamt nur kurz zu erwähnen, dass das alleinige Sorgerecht besteht. Eben so auch bei der Anmeldung auf einer neuen Schule. Ich vermute das nicht, ich habe es mit meiner Ex-Frau selber erlebt.

    Nerolein, in einigen Gemeinden musst Du das alleinige Sorgerecht zum Ummelden nachweisen.


    Und ja, ich habe mich damit juristisch auseinandergesetzt.

    Einmal editiert, zuletzt von Rosa67 ()

  • Hallo Rosie,


    wo würdest Du denn da ein Problem sehen wenn...


    a: die Eltern getrennt leben und das Betreuungselternteil mit dem Kind 45 km umziehen möchte, der bisherige Umgang aber gesichert ist. Oder sogar noch ausgeweitet wäre


    b: eine intakte Familien um 45 km umziehen möchte?


    Welchen Aspekt könnte das Umgangselternteil in Fall a zur Verweigerung des Umzugs vorbrigen, was in Fall b nicht zum Tragen kommen würde?


    LG nero



    PS: wie kann ich eigentlich verhindern, dass mit einmal schalten zwei Zeilenumbrüche geschaltet werden?

  • Hallo Nerochen,


    die Kinder müssen an der neuen Adresse gemeldet werden. Es gibt Ämter, bei denen das nur geht, wenn a) das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht nachgewiesen wird oder b) der Umgangselterteil dem Umzug schriftlich zugestimmt hat.


    Da kannste dem Amt einen vom Pferd erzählen, wie gut es den Kindern geht, das interessiert die kein Stück.


    Liest Du eigentlich, was ich schreibe?