Übernahme der Kosten der Ferienbetreuung bei ALG2

  • @Traumtänzerin: Nun kann ich ausführlich antworten, ich bin nun zuhause.


    Ich bekomme nun bereits eine Unterstützung durch einen Fond und nach heutigem Gespräch mit der Maßarbeit eine Überweisung zur Fahrtkostenübernahme für den Übergang ins ALG2. Dieses kann ich nun verwenden für die Ferienbetreuung.


    Allerdings gibt es die Problematik noch einige Jahre, bis mein Kind in den Ferien alleine bleiben kann.


    Es geht mir nun um die generelle Situation hier in Deutschland.


    Wie sieht es in anderen Städten aus?


    Ich habe heute von einer ehemaligen Kollegin, die in der SPD tätig ist, den Rat bekommen, mich an einen Politiker hier im LK zu wenden, der auch im Bundestag sitzt. Die Email ist gerade rausgegangen.


    Es reicht allerdings nicht, wenn nur einer schreit "Hier muss was getan werden!" :tuedelue

    Einmal editiert, zuletzt von Northern Soul ()

  • Da das Problem ja die nächsten Jahre bleiben wird, probier es mal hiermit...


    Unter Punkt 3.3 steht etwas über den erhöhten Grundfreibetrag, falls die Werbungskosten diesen überschreiten. Nach meinem Kenntnisstand fallen da Kinderbetreuungskosten auch drunter. Ich müsste allerdings tiefer graben, wenn Du ein Gerichtsurteil willst. Soweit ich weiß, gibt es das aber.


    Damit sollte ab dem nächsten Jahr vom JC zumindest anteilig die Kinderbetreuung übernommen werden können, wenn Du mal die Werbungskosten summierst: Fahrkoksten, Werbungskostenpauschale, pauschale priv. Versicherungen, Kfz-Versicherung und dann noch Kinderbetreuung...

  • So, heute mittag finde ich überraschenderweise einen Brief der Maßarbeit im Briefkasten, in dem mir mitgeteilt wird, dass man mir für die Sommerferien die Kosten der Ferienbetreuung übernimmt.


    Gleichzeitig gab es die Erlaubnis, in dem zukünftigen Ferien eine Tagesmutter zu suchen, deren Kosten vom Jugendamt übernommen werden.


    Vorher sagte man mir bei der Stadt, dass eine solche Kostenübernahme in solchen Fällen nicht vorgesehen ist.


    Nun gilt es, herauszufinden, ob dieses eine Einzelfallentscheidung ist oder ob sich nun eine grundsätzliche Änderung in unserer Gemeinde ergibt... :D
    Es kamen Anrufe aus dem Landkreis, in denen mir Sachbearbeiter ihr Entsetzen über diese Situation mitteilten und darum baten, sie zu informieren sollte ich eine Antwort bekommen. Danke für die Unterstützung.


    Ironie off.


    Nun danke ich der Person, die diese Umentscheidung zu verantworten hat - wer auch immer das gewesen sein mag.

  • Antwort Nr. 2 vom VBM (Verbund berufstätiger Mütter)



    Sehr geehrte Northern Soul,



    vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Vertrauen, uns Ihr Betreuungsproblem in den Sommerferien darzustellen.



    Mit großem Interesse habe ich Ihre Ausführungen gelesen und habe noch eine Nachfrage: Die Ferienbetreuung, die Sie für Ihre Tochter in Anspruch nehmen möchten ist ein Angebot der Stadt XYZ? Mir ist nicht ganz klar, warum der Beitrag für die Ferienbetreuung, sofern es ein städtisches bzw. öffentliches Angebot ist, nicht von der Abteilung Kindertagespflege und Kindertagesstätten einkommensabhängig berechnet wird? Dies wird doch für Ihren Kindergartenbeitrag auch so gemacht, oder?


    Es ist etwas schwierig, diesen Fall per Email vollständig zu erfassen. Ich denke aber, dass Sie bei der für die Kostenübernahme für einkommensschwache Familien zuständigen Stelle auf jeden Fall einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme für die Ferienbetreuung Ihrer Tochter stellen sollten. Erst mit einem ablehnenden Bescheid kann man in der Regel wirklich aktiv werden.



    Eine mögliche weitere Ansprechpartnerin vor Ort könnte Ihre Gelichstellungsbeauftragte sein.


    Ich würde ihr auf jeden Fall den Fall schildern und um Unterstützung bitten.


    Die Schwierigkeiten für berufstätige Mütter (und Väter) gerade wenn die Einschulung des Kindes ansteht, die Sommerferienzeit mit den dadurch noch längeren Schließzeiten der Kitas zu überbrücken ist uns teilweise auch aus eigener Erfahrung bekannt. Allerding mangelt es meistens an passenden (und bezahlbaren) Ferienbetreuungsangeboten. Dies scheint in Ihrem Fall aber nicht das Problem zu sein, sondern es geht um die fehlende Kostenübernahme der Betreuungskosten durch das Jugendamt (Abteilung Kita) bzw. durch das Jobcenter (oder Maßarbeit?).


    Wir haben als Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) leider nicht die Kapazitäten, hier ausführlich zu beraten. Allerdings könnten wir, falls gewünscht, evtl. mit einem Artikel auf unserer Webseite (anonymisiert) auf den Missstand anhand Ihres Beispiels hinweisen.


    Ich sende diese Antwort daher im cc an unsere Vorstandsfrauen und würde mich freuen, wenn Sie uns mitteilen, ob Sie eine evtl. Veröffentlichung auf unserer Webseite hilfreich fänden und dieser zustimmen würden.


    Ich wünsche Ihnen erst einmal viel Erfolg bei der Organisation der Ferienbetreuung und einen guten Start in dem neuen Job.


    Für Ihre weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung,



    Mit freundlichen Grüßen

  • bei uns gibt´s Max und Milla,... die haben drei der sechs ferienwochen mit betreuung abgedeckt !
    im Frühjahr und im Herbst je eine woche der ferien und die nehmen die Bildungsgutscheine,
    ...mein Sohn ist nun allerdings bei einer Tagesmutter,...er kam mit der Menge der Kinder nicht klar und

    flippte aus!
    Die macht kein Urlaub,...bei sechs Tageskindern nicht möglich sagt sie ! ;-)