Meine Erfahrung mit dem Jobcenter

  • Die Ehe ist inzwischen nur noch etwas romantisches was aber rechtlich kaum noch Unterschiede zu einer eingetragenen Lebenspartnerschaft hat.
    Nur weil man etwas nicht offiziel macht heißt es nicht das es nicht so ist. Und da sie ganz offen von ihrem Freund spricht der bei ihr wohnt finde ich ist das relativ einerlei. Sollte sie jetzt wirklich nicht mit ihm in einer Beziehung sein wäre das ein völlig anderes Thema. Übrigens sie muss sich nur gegenüber dem Jobcenter verquatscht haben damit die das ändern dürfen oder auch sie haben auf Verdacht gehandelt

  • Seit wann muss man für einen Freund oder Freundin finanziell einstehn???


    Das macht das SGB II, dass man nach 1 Jahr zusammen wohnen, zwangsverheiratet wird :wand


    Nirgends steht, dass sie ihm Geld bezahlen muss, es wird nur über das SGB II so gerechnet!
    Krass gesagt:
    2 Personen - einer verdient - da rechnen wir mal alles zusammen und machen 2 Alg II Empfänger draus :D - in dem Fall kriegt er nur noch ein paar Euronen.


    Das kanns ja wohl nicht sein :motz:
    Ich hoffe, Dein Anwalt kriegt das durch, mit viel Glück könnte es klappen :-)


    Wie war das beim 1.Antrag, seit Ihr da zusammen aufs JC???


    Ich kenne Fälle, da wurden Paare regelrecht link über den Tisch gezogen :motz: sie hatten aber einen Beistand/Zeugen und so sind diese in Widerspruch und bis zum SG hin und sind durchgekommen!!! Sie wurden mehr oder weniger genötigt, sich als BG anzumelden!


    Ganz "Zähe" haben es auch schon länger wie ein Jahr geschafft, nicht finanziell für einander einzustehn :D

  • Versuchen wir es doch mal praktisch, denn wie die TE schreibt hat sie keine Ahnung.


    Also : Was genau wieviel wurde dem Freund nun gestrichen ?


    Du bekommst keinen Unterhalt für die Kinder, hast Du schon einmal Kindergeldzuschlag beantragt ?
    Was ist mit Wohngeld ?
    Was ist mit Leiharbeitsfirma oder erstmal Nebenjob für Deinen Freund ? Würde er das auch machen, oder bewirbt er sich nur in seinem Beruf ?

  • Wir haben am 9.3 auf Aufforderung des Jobcenters alle Unterlagen abgegeben zur Neuberechnung für April/Mai/ Juni. Dann haben wir gar nichts mehr gehört. Anfang April war kein Geld auf dem Konto. Mein Freund und ich sind daraufhin persönlich vorstellig gewesen am 2.4 bei der zuständigen SB. Da kam glatt noch dies und das was sie bräuchte um die Neuberechnung vornehmen zu können. :anbet unter anderem die Kontoauszüge und Gehaltsabrechnung von meiner Tochter. Sie teilte uns mit das wir ab 1.4 als 'Eheähnlich' gelten.
    Ich hab sofort Widerspruch eingelegt, der am 4.4 beim Jobcenter einging. Erst Ende!!! April erhielten wir die 73,20.-€.
    Unsere Zahlungsverpflichtungen liefen derweil weiter, ich wußte nicht wie ich Lebensmittel kaufen sollte oder womit ich tanken sollte... Also: Konto überzogen :motz: .
    Denn immerhin fehlten uns gut 550.-€ Jetzt im Mai das gleiche.
    ich weiß das ich mich nicht informiert habe, das mache ich uns auch zum Vorwurf. Denke, das Jobcenter hätte uns sowas rechtzeitg mitteilen müssen. Das habe ich denen auch gesagt, das ich Null Ahnung habe von den Dingen. Broschüren? Merkblätter? Hab' ich da nie gesehen. Es ist auch jedesmal eine andere SB zuständig. Da hab ich doch kein Überblick! Ist zum verzweifeln. Deshalb muß der RA helfen. Kommst du doch nicht gegen an.
    Wohngeld hab' ich wie gesagt letztes Jahr beantragt, wurde abgelehnt. Da mein Sohn nun auch wahrscheinlich zum KV ziehen will (das ist wieder ne andere Baustelle), weiß ich nicht mal was da noch kommt (Unterhaltszahlungen für meinen Sohn), will deshalb vorerst den Kinderzuschlag noch nicht beantragen.
    Ich sehe mich einfach gezwungen auseinander zu ziehen um nicht weiter in den Sumpf der Schulden zu rutschen.


    dorothea

  • Ja, das ist wirklich alles doof.
    Wirst Du denn ohne den Unterhalt und das Kindergeld vom Sohn die Wohnung halten können ?
    Tochter verdient, ist also auch raus mehr oder weniger ... ?


    Sind da noch mehr Kinder ?

  • Da riecht ja nach einer grösseren Baustelle :motz:


    1. Berechnung für nur 3 Monate, anstatt für 6 Monate!!!
    2. Ende März für April garkein Geld, geht garnicht!!!!


    Wenn die SB sagt, Ihr seit ab xxx ne BG, war es wohl doch vorher nicht so berechnet.!?!?


    Dann müsste Dein Freund für die ersten 12 Mon. seinen RS von 374 € kriegen plus anteilig Miete und Nebenkosten. Ihr seit zu dritt??? Dann muss er 1/3 davon kriegen.


    Erst nach 12 Monaten können die als BG rechnen, aber da kann man auch dagegen angehn, obwohl das ein harter Kampf wird :D

  • @ Tabea2012 Ja, ist grad alles gegen uns irgendwie. Deshalb der RA. Der sieht gute Chancen wenigstens bis 1.7 damit durchzukommen. Ich halte euch auf den Laufenden.
    Mein Freund hat 665.-€ bekommen. Grundsicherung und Anteilig Miete plus Heizung.


    Wir waren eigentlich zu viert. Mein Sohn ist seit 10 Tagen bei seinem Vater. Ich hoffe noch das er zurück kommt... :ohnmacht:
    Meine Tochter ist im ersten Lehrjahr und wird sicherlich noch 2 Jahre bei mir bleiben. Ich werde die Wohnung aufgeben müssen, wenn nicht noch ein Wunder geschieht. :wow


    dorothea

  • Ich sehe mich einfach gezwungen auseinander zu ziehen um nicht weiter in den Sumpf der Schulden zu rutschen.


    Genau und das hat nicht das geringste mit bescheissen zu tun. Liebe, füreinander einstehen ist toll, aber irgendwann ist eine Grenze erreicht, besonders dann wenn die Existenz dritter (der Kinder) bedroht wird. Eine Familie die sowieso schon am Minimum lebt kann nicht mal eben eine weitere Person mit durch füttern.

  • Villt wäre es so oder so sinnvoll sich eine neue wohnung zu suchen.... wenn das bei dir so knapp ist mit dem Geld wäre es doch schöner etwas bescheidener zu wohnen aber dafür öfter mal raus zu können

  • @ UnKnown : Glaub mir, wir leben bescheiden. Ich hab' schon mal sehr viel besser gewohnt. Ist nichts 'Großartiges'.


    dorothea

  • Hab ich überlesen, wie alt die Tochter ist? Ist sie noch minderjährig, was im ersten Lehrjahr anzunehmen ist, darf ihr Einkommen nicht der Mutter bzw. BG zugerechnet werden. Ein minderjähriges Kind ist niemals unterhaltspflichtig!


    Auf jeden Fall finde ich es eine riesengroße Sauerei wie die Agentur mit euch umgeht. Ich war immer recht fix mit dem Sozialgericht, dann hat sich die Arge aber schnell gerührt und alles neu berechnet und flott gezahlt. Mit dem Anwalt sollte das aber auch zu klären sein...

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Hab ich überlesen, wie alt die Tochter ist? Ist sie noch minderjährig, was im ersten Lehrjahr anzunehmen ist, darf ihr Einkommen nicht der Mutter bzw. BG zugerechnet werden. Ein minderjähriges Kind ist niemals unterhaltspflichtig!


    Auf jeden Fall finde ich es eine riesengroße Sauerei wie die Agentur mit euch umgeht. Ich war immer recht fix mit dem Sozialgericht, dann hat sich die Arge aber schnell gerührt und alles neu berechnet und flott gezahlt. Mit dem Anwalt sollte das aber auch zu klären sein...


    Die Tochter ist 19.

  • @ Kaj . Meine Tochter ist 18 Jahre alt. Wie gesagt, der RA reicht Klage ein, wenn das Jobcenter nicht reagiert. Laut RA haben wir gute Chancen.


    @ Sarek Wär die Lage genauso, nur andersrum dann wäre ich von mir aus schon ausgezogen. Wie gesagt ich habe meinen Freund schon 'arbeitslos' kennengelernt und bin bisher immer finanziell für ihn eingesprungen, nur mehr geht grad nicht! Wie oft noch? Ich schmeiß ihn nicht raus, er ist genau meiner Meinung.
    Ich bin kein 'Geizhals' oder irgendein herzloses Weib das ihren Freund vor die Tür setzt und ihm einen Tritt versetzt.
    Was hilft nun schon 'Wäre' oder 'Hätte'... Führt doch zu nichts!


    dorothea.

  • @ Kaj . Meine Tochter ist 18 Jahre alt. Wie gesagt, der RA reicht Klage ein, wenn das Jobcenter nicht reagiert. Laut RA haben wir gute Chancen.


    @ Sarek Wär die Lage genauso, nur andersrum dann wäre ich von mir aus schon ausgezogen. Wie gesagt ich habe meinen Freund schon 'arbeitslos' kennengelernt und bin bisher immer finanziell für ihn eingesprungen, nur mehr geht grad nicht! Wie oft noch? Ich schmeiß ihn nicht raus, er ist genau meiner Meinung.
    Ich bin kein 'Geizhals' oder irgendein herzloses Weib das ihren Freund vor die Tür setzt und ihm einen Tritt versetzt.
    Was hilft nun schon 'Wäre' oder 'Hätte'... Führt doch zu nichts!


    dorothea.




    Im ersten Beitrag schreibst du von deiner 19 jährigen Tochter.... wie alt isse denn nu ? :D

  • Sie ist 18 und wird im Juni 19, spielt das jetzt so eine große Rolle. Knapp 19 Jahre jung wenn du es genau wissen möchtest!!!

  • Sie ist 18 und wird im Juni 19, spielt das jetzt so eine große Rolle. Knapp 19 Jahre jung wenn du es genau wissen möchtest!!!


    Klar am besten auf die Minute genau oder einfach nur nachgefragt weil 1 mensch mit 2 verschiedenen Altersangaben sich mir nicht erschließt hätte ja auch nen Vertipper oder sonst was sein können ;) Aber Pssst ich bin schon still.

  • Andersherum dein Freund würde in Lohn und Brot stehen und Du würdest Arbeitslos würde er Dich unterstützen oder Dich auffordern auszuziehen?


    Unter anderem deswegen gibt es auch so viele die als AE gelten, obwohl sie es gar nicht mehr sind, wenn man es rein von einer bestehenden Beziehung her betrachtet.


    Man zieht postalisch erst gar nicht zusammen, oder eben man trennt sich postalisch, wenn Papa Staat meint, man muss füreinander einstehen, sobald man unter einem Dach lebt.


    Alles vollkommen korrekt und nach den Buchstaben des Gesetzes.

  • Ich bin mal so vermessen zu behaupten daß man(n) IMMER einen Job findet WENN er denn will. Denn er ist flexibel, wo ist also das Problem? Und wenn es ein Job ausserhalt seiner Branche ist.


    Vielleicht einfach deshalb, weil nicht jeder Job zumutbar ist?


    Das hängt vom Alter, vom Gesundheitszustand, von seiner beruflichen Vorbildung, von seinem bisherigen beruflichen Werdegang usw. ab.


    Das Jobcenter sollte hier, statt eine neue Baustelle aufzumachen, ihn eher mit tatsächlich existierenden zumutbaren Jobangeboten zuschütten, statt den Begriff der persönlichen Eigenverantwortung auf seine Freundin und deren Tochter zu übertragen.


    So etwas nennt man staatliche Fürsorgepflicht.