Unterhalt an die Eltern, Vater evtl. Pflegefall

  • Hallo,


    der Vater der Kinder hatte einen schweren Schlaganfall und wird evtl. zum Pflegefall.
    Kinder sind minderjährig.
    Vater hat bis jetzt in 7 Jahren nur für 5 Monate Unterhalt gezahlt und auch nur, da sein Gehalt gepfändet wurde.
    Vater ist wohl seit Jahren Hartz IV Empfänger.


    Müssen die Kinder dann für die evtl. Pflege aufkommen?.


    Hexe

  • Ja, das wird geprüft werden. Allerdings müssen sie ziemlich gut verdienen. Also vom Ausbildungsentgeld müssen sie sicherlich nichts abgeben. Gradlinig Verwandte sind einander immer zu Unterhalt verpflichtet.
    Wie alt sind denn sie Kinder.

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    Buddhistische Weisheit

    Einmal editiert, zuletzt von Villette ()

  • Ja, das wird geprüft werden. Allerdings müssen sie ziemlich gut verdienen. Also vom Ausbildungsentgeld müssen sie sicherlich nichts abgeben. Gradlinig Verwandte sind einander immer zu Unterhalt verpflichtet.

    Auch wenn der Vater seinen Unterhaltspflichten nicht nachgekommen ist?
    Ich habe da mal etwas gelesen, das die Kinder dann aus der Verpflichtung entlassen werden.


    Jetzt und in den nächsten 5 Jahren sehe ich nicht das Problem, aber was wäre dann in 15 Jahren?


  • Jetzt und in den nächsten 5 Jahren sehe ich nicht das Problem, aber was wäre dann in 15 Jahren?


    Er hat ja nicht gezahlt, weil er leistungsunfähig, nicht weil er leistungsunwillig war.


    Aber zu Deiner Beruhigung Elternunterhalt geht bei einem bereinigten Nettoeinkommen von 1500 € los, es gibt keine gesteigerte Erwerbspflicht beim Elternunterhatl und bereinigen darf man um einiges mehr, wie bei Unterhalt für minderjährige oder priveligiert volljährige Kinder.


    Und wenn der Papa Lotto spielt, 6 Richtige mit Superzahl hat und dann vor Glück stirbt, sind die Kinder auch erbberechtigt. Danach fragt komischerweise nie jemand.



    Camper

  • Hallo zusammen,


    Ein Kind hat einen Selbstbehalt für sich allein von 1250 Euro, und nur wenn man darüber ist, kann man herangezogen werden , für den Unterhalt der Eltern .


    Ich hab mal geschaut, bei einer Familie mit einem Kind liegt der Selbstbehalt bei knapp 3000 Euro den man für sich haben muss bevor man herangezogen werden kann.

  • Auch wenn der Vater seinen Unterhaltspflichten nicht nachgekommen ist?


    Ja, auch dann. Aber wie gesagt, das wird geprüft. Die Forderung wird von der Pflegekasse automatisch kommen, die Kinder müssen dann Einkünfte offenlegen und gegebenenfalls widersprechen.

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  • Und wenn der Papa Lotto spielt, 6 Richtige mit Superzahl hat und dann vor Glück stirbt, sind die Kinder auch erbberechtigt. Danach fragt komischerweise nie jemand.


    Die Chancen zum Pflegefall zu werden liegen nunmal höher als ein Lottogewinn. Bin ich mir ziemlich sicher.

  • Ein Kind hat einen Selbstbehalt für sich allein von 1250 Euro, und nur wenn man darüber ist, kann man herangezogen werden , für den Unterhalt der Eltern .


    Irrtum.


    Siehe Punkt 21.3.3 der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien. Zumindest für Süddeutschland steht da 1500 € + die Hälfte des darüber hinaus gehenden Betrages.


    Wie gesagt, es gibt da keine gesteigerte Erwerbspflicht und auch Vermögen im Wert von 100.000 € bleibt unberücksichtigt.

  • at Camper


    Danke für deine Info , aber bei uns sind es nur 1250 Euro :-)


    Also ich denke, das es selten der Fall sein wird, das Kinder für Ihre Eltern heran gezogen werden, eben weil die Freibeträge / Selbstbehalte so hoch angesetzt sind.



    Ich fände es auch nicht fair, wenn ein Vater nie für ein Kind gezahlt hat und sich vielleicht auch nicht gekümmert hat und das Kind dann für diesen aufkommen muss. Denn wenn man soviel verdient, das man für die eltern aufkommen müsste, hat man sich das sicher auch hart erarbeitet!

  • Ich habe gerade gegoogelt und demnach können Eltern ihren Anspruch auf Unterhalt verwirken, wenn ein Elternteil die Familie früh
    verlassen hat und keinen Unterhalt für Sie oder die Geschwister gezahlt
    hat.

  • Denn wenn man soviel verdient, das man für die eltern aufkommen müsste, hat man sich das sicher auch hart erarbeitet!


    Wennn man so viel verdient, dass es für KU reicht, ohne das fiktive Einkünfte angenommen werden und unter Einbeziehung der Umgangskosten und der angemessenen Wohnkosten für einen UET in einer temporären Bedarfsgemeinschaft mit seinen Kindern, dann hat man sich das auch hart erarbeitet.


    Bisher werden Umgangsksoten und angemessene Wohnkosten für Papa und seine Kinder ja familienrechtlich überhaupt nicht berücksichtigt. Da muss erst das Sozialrecht her, damit Umgangskosten ihre rechtliche Würdiung finden.

  • demnach können Eltern ihren Anspruch auf Unterhalt verwirken,


    Das ist richtig, aber meine Freundin hätte bei entsprechendem Verdienst für ihre Mutter zahlen müssen, obwohl diese im Dauersuff die Tochter oft misshandelt hatte. "Können" ist hier das Schlüsselwort. Entscheiden wird das je nach Situation ein Gericht.

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  • Zur Zeit kann kein Zugriff auf deine minderjährige Kinder genommen werden. Und was in ein paar Jahren sein wird, weiß niemand. Die Gesetzgebung ändert sich imSozialbereich relativ häufig. Das wird auch in Zukunft nicht anders sein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • was auch nur recht und billig ist! Aber wie Volleybap schrieb, das sind heute ungelegte Eier. Erstmal abwarten. Nur die Möglichkeit besteht. Und das war ja deine Frage. Ändern kannst du ja so oder so nichts.

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    Buddhistische Weisheit

  • Hallo,


    danke für den Start dieses Themas. Das Gleiche habe ich mich auch schon mehrfach gefragt. Meine Tochter (10) hat noch nie auch nur einen Cent Unterhalt bekommen vom KV. Außerdem zeigt er keinerlei Interesse an ihr. Nun ist es so, dass er an einer Krebserkrankung leidet, demnach natürlich lt. Agentur für Arbeit auch nicht vermittlungsfähig ist und aus diesem Grund natürlich auch nicht unterhaltsfähig ist.
    Gut, das Kind ist "erst" 10 Jahre alt, aber wenn sie dann mal wirtschaftlich auf eigenen Beinen steht, könnte es wohlmöglich so sein das sie hier belangt wird, oder?!?!?!?!
    Ich bin da sehr unsicher. Bei uns kommt hinzu, dass es 2 weitere Kinder aus einer anderen Verbindung (von ihm, nicht von mir) gibt, die beide schon volljährig sind.


    Verwirrte Grüße
    melle :wink

  • melle0909


    Wenn der Papa dazu noch in der Lage ist, beantragt er Pflegegeld. Ansonsten macht das ein Betreuer für ihn. Dazu kommt noch seine Grundsicherung, die er auf jeden Fall hat.


    Dann kommt nicht mehr viel auf Deine Tochter zu, zumal ja noch andere Kinder da sind. Und der Unterhalt für die eigenen Kinder hat Vorrang vor allem anderen.


    Macht Euch doch nicht verrückt mit dieser Frage.


    Wenn die Tochter mal wirklich 2000 € bereinigtes Nettoeinkommen hat und keine eigenen Kinder, dann zahlt sie genau 250 € pro Monat für Papa, nach der derzeitigen Rechtslage. Sie hat dann also immer noch 1750 € für sich zum "verprassen."

  • Das ist richtig, aber meine Freundin hätte bei entsprechendem Verdienst für ihre Mutter zahlen müssen, obwohl diese im Dauersuff die Tochter oft misshandelt hatte. "Können" ist hier das Schlüsselwort. Entscheiden wird das je nach Situation ein Gericht.

    Ist deine Freundin im OEG "anerkannt", dann nicht... PN?

  • Wollt nur schnell nen , wie ich finde guten Link zum Thema beisteuern:Elternunterhalt


    und möchte korrigieren, dass die Pflegekasse nicht auf Kinder zukommen wird, wie oben gesagt wurde. Wenn dann die Arge oder das Sozialamt, falls er solche Leitungen bezieht.