Da Du den Haushalt auflöst (niemand wäre mehr da als der 14jährige) und Dein Großer den Laden noch nicht schmeißen kann, ist die Sache interessant.
Genau aus diesem Grund durfte der Sohn einer Bekannten mit 14 Jahren noch mitfahren zur Kur.
Sie musste zwar Widerspruch gegen eine Ablehnung einlegen, aber am Ende haben sie es genehmigt.
Er war auch nicht kurbedürftig, sondern einfach als Begleitkind mit, weil es zu Hause keine Unterbringungsmöglichkeiten gab.