in wie weit muss ich zustimmen oder wie kann ich mich wehren

  • hallo,
    ich bin seid einem jahr mit dem KV auseinander.
    das alleinige sorgerecht habe ich.
    der vaterschaftstest ist nun durch.
    jetzt möchte er unsere tochter sehen mit einem betreutem umgang wegen zusammenführung des kindes und ihm, doch ohne mein beisein.
    sie ist jetzt 10 monate, kennt ihn nicht.


    wie weit muss ich mir das jetzt alles gefallen lassen.


    kann ich darauf bestehen , entweder bin ich dabei oder gar nicht?
    wie wierd soetwas geregelt?
    was ist wenn wir nicht miteinander zurecht kommen?
    wie geht das alles weiter?

  • ich durfte meinen sohn am anfang nur im beisein der km und zwei ihrer freundinnen sehen. und ich sage dir ganz ehrlich, es war für mich DIE HÖLLE!!! ich habe mich nicht getraut den kleinen anzufassen, in arm zu nehmen oder sonst etwas, sondern ich kniete eine halbe stunde (länger durfte ich nicht) vor dem maxikosi. horror pur sag ich dir. ich weiß, das der kinderschutzbund dir da weiter helfen kann. das sind sozialarbeiter, die beim vater- kind treffen zugegen sind. das problem ist aber auch, das er deuer kind noch nicht gesehen hat, von daher denke ich ist es am sinnvollsten, wenn du dabei bist, dich aber diskret ihm hintergrund hälst und ihn nicht unter druck setzt. wie gesagt man kommt sich dabei vor wie ein schwerverbrecher und das nur weil man sein kind sehen will aber dann nicht so recht weiß, was man jetzt machen soll und die ganze zeit beobachtet wird.

    [denk]nein, ich bin nicht die signatur, ich putze hier nur![/denk]

  • hmmm, das eigentliche problem ist das wir immer noch grosse proble miteinander haben und nicht mit einander klar kommen.
    es sind einfach noch zuviele unstimmigkeiten.auch wenn sie jetzt erst 10 monate ist aber ich kann sie einfach nirgends lassen, sie bleibt bei keinen ohne das sie sofort wider auf meinem arm möchte


    er hat sie ja gesehen!
    das letzte mal im april und davor mal alle jede woche, mal alle zwei wochen oder acht wochen...so wie er es halt wollte.


    also muss ich dem nicht zustimmen das ich bei den treffen nicht dabei bin?


    dazu kommt noch das er ja aus seiner damaligen ehe eine tochter im alter von 6 jahren hat, und sie war damals schon recht aifersüchtig und hinterhältig was mein sohn betraf.hinten herum gekniffen, ihm sachen weggenommen usw... wie kinder halt sind.


    er stand nie früh auf, geschweige kümmerte sich wirklich...


    oft hiess es kannst du mal. ich möchte meine ruhe haben...
    oder er schlief jedesmal bis mittags , und ich stand für seine püppi wider gerade...
    seine geschiedene frau bat ihn auch einmal sie in den fereien zunehmen, da die kita geschlossen hatte , der herr hatte aber keine lust, sass von früh bis nachts am computer und sagte zu ihr er müsste arbeiten..


    mir dreht sich alles im magen um, wenn ich nur daran denke das es meinem püppchen genauso geht und sich eine frau kümmert weil er nicht aufsteht oder wie bekannt ( mir bekannt) nur am rechner sitz,


    oder ihr wie seiner tochter damals dümme satze sagt was die mama anging....


    mir wäre es am liebsten, wenn das mit dem kontakt erst zustande kommt wenn sie reden kann und mir erzählt was sie so gemacht haben....


    damit ich mein kind auch entsprechend soetwas ersparen kann

  • nein, du musst nicht zustimmen. und wenn er seine tochter wirklich liebt, wird er es auch verstehen, versprich ihm einfach, das er sich mit der kleinen im kinderzimmer amüsieren kann und du setzt dich mit einer freundin ins wohnzimmer und trinkst kaffee, aber bitte ja im hintergrund halten, damit er selbst auch sicherheit bekommt

    [denk]nein, ich bin nicht die signatur, ich putze hier nur![/denk]

  • Hi,


    So wie ich das jetzt verstanden habe, läuft dieser "betreute Umgang" über das JA?


    Falls ja, is das das minimum dessen, was er an Umgang kriegen könnte, da ginge noch wesentlich mehr. Der betreute Umgang läuft in der regel so ab, dass KV und irgendein Sozialarbeiter vom JA da ne gewisse Zeit mit dem Kind verbringen. Er ist sozusagen unter Aufsicht dabei...:)


    Es gibt für dich also im Grunde keinen Grund wirklich dabei zu sein, außer vielleicht am Anfang, um dem Kind den Rücken zu sichern...;)


    Gefallen lassen....naja....kannst ihm ja ne andere Lösung vorschlagen, aber wenn er das so will....kann ers auch haben.


    Gruß
    Daniel

  • mach den betreuten umgang beim jugendamt und bleib in einem nebenzimmer im gebäude. wenn dann etwas ist, kann man dich jederzeit dazuholen

    [denk]nein, ich bin nicht die signatur, ich putze hier nur![/denk]

  • mimi,


    zuerst trenne ganz schnell und mit einem dicken Strich Eltern- und Paarebene.
    Was zwischen dir und deinem Ex war, was DICH (!!!) an ihm stört, geht eure Tochter nichts an und interessiert sie auch nicht!


    Eure Tochter wird sich ihr eigenes Urteil über den Vater bilden. Kinder sind nicht doof und merken, wenn der umgangsbrechetigte ET keine wirkliche Lust hat und sie nur abholt, um die Mutter zu schikanieren.


    Du könntest anbieten, was panther schrieb.
    Oder aber - sofern möglich - du "lernst" seine Mutter an und bietest Umgang bei ihr. Euer Kind kennt die Oma.


    Außerdem: mach nicht den Fehler und häng wie eine Klette an dem Kind. Gewöhne sie langsam und vorsichtig, aber bestimmt, an andere Menschen: Babysitter, Freunde, Verwandte. Sonst hast du auch nie eine Chance, mal wieder auszugehen und mal was für dich zu tun.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)