Erinnerung ans Jugendamt geschrieben?

  • Hallo ihr Lieben,
    Einige von euch kennen unsere lange Geschichte schon.Ich habe gerade mit unserem RAe telefoniert.
    Unser Anwalt hat das Jugendamt angeschrieben, das JA möchte sich bitte äußern ob das JA in diesen Fall noch Vermittlungsmöglichkeiten
    zwischen den Eltern sieht. Und die Gesundheitsfürsorge dem KreisJugendamt zu übertragen, damit endlich gewährleistet ist, das die Kleine Ärztlich richtig versorgt wird.
    Was bis zum Letzten Wochenende nicht der Fall war.
    Ebenfalls hat er dem Jugendamt mitgeteilt das er bereits mandatiert ist den KV und das Kind vor Gericht zu vertreten.
    Er wollte wissen sich das Jugendamt mit uns in Verbindung gesetzt hat. Was ich verneinen mußte.
    Ich habe gefragt warum er das fragt. Das Jugendamt hat die frist von vier Wochen nicht eingehalten um sich dazu schriftlich zu äußern.
    Jetzt hat der RAe eine Erinnerung an das JA geschrieben, sich bitte inner halb 14 Tage schriftlich mit ihm in Verbindung zu setzen. ( 1 Woche ist schon rum)
    Bis jetzt hat sich niemand vom Jugendamt bei ihm gemeldet.
    Auch wenn der RAe wir sollen uns keine Sorgen machen, macht man sich schon gedanken warum die Fristen nicht eingehalten werden.


    Ist das normal?


    Habt ihr Erfahrung mit sowas?




    Vielen Dank im voraus....

  • Habe ich was überlesen, aus welchem Grund versucht ihr es noch übers Jugendamt und nicht schon längst übers Gericht ?

  • Ist das normal?


    Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe ist es der Vater der was vom Jugendamt will?!
    Ja, dann ist es leider normal :nixwieweg
    Es wird darauf hinaus laufen, dass er den Rechtsweg bis zum weit entfernten Ende beschreiten muss...

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  • Es geht zu Gericht!
    Der Weg über das zuständige JA ist für den führenden Rechtstreit zwingend erforderlich.( lt. Anwalt)
    Ich muß dazu sagen das der Anwalt richtig gut ist. Im normalfall vertritt er er Kinder beim Oberstersten Landesgericht gegen öffentlich Einrichtungen (JA).
    Es ist egal wie die Prozesse ausgehen die Kleine geht als Gewinnerin hervor.
    Er möchte erstmal erreichen das JA die Gesundheitsfürsorge übernimmt, damit sie dem Gericht und KV gegenüber nachweispflichtig werden.

  • Auch wenn der RAe wir sollen uns keine Sorgen machen, macht man sich schon gedanken warum die Fristen nicht eingehalten werden.


    Och, warum und wiso - da mag es viele Gründe geben - vielelciht ist der Sachbearbeiter oder sein Vorgesetzer krank und niemand will die Last auf sich nehmen, diesen Brief vom RA zu beantworten.


    So ganz verstehe ich auch das Ansinnen des RA nicht - vielleicht nur ein taktischer Schachzug - von wegen, wir haben alles versucht.


    Die Frage ist, was passiert in 1 Woche mit oder ohne Antwort für das Kind ? Dann sind wieder mal 6 Wochen um - und es ist keinen Schritt weiter ....

  • Nein er sagte wenn in 1,5 Wochen( Postweg) keine Rückmeldung da ist, geht eine Unterlassungsklage gegen JA raus.
    Das jetzige zuständinge JA ist dann nicht mehr zuständing sondern das KreisJA ( ca. 40 Km entfernt) ist dann zuständig.
    Das JA hat eine Mitwirkungspflicht, der sie dann nicht nachkommen! Das KreisJA muß dann innerhalb 14 Tage entscheiden und die Gesundheitsfürsorge während des Rechtsstreites erstmal übernehmen.
    Ich frag mich die ganze die Sachbearbeiter jetzt erst die ganzen Akten der letzten ( fast) 4 Jahren durchlesen?
    Was dann ja auch länger dauern dürfte.
    Wenn wir die Unterhaltsvorschuss erhalten, die Fristen nicht einhalten, wird es auch erst mal eingestell. Deswegen versteh ich es vielleich auch nicht.