Mitteilungspflicht an die Beistandschaft ?

  • Ich habe seit Nov 2011 eine Beistandschaft eingerichtet.
    Ex wurde überprüft, war aber bisher nicht Leistungsfähig. Dennoch bekam ich monatlich seit dieser Zeit 133€ monatl. von ihm überwiesen.
    Damals regelte alles seine Anwältin für ihn, diese bekam von der Beistandschaft auch einen Brief das er sich melden muss sobald sich was ändert.


    Jetzt schrieb er mir vor einigen Tagen eine SMS das er ab sofort Vollzeit Arbeitet und versuchen wird ab April 2012 den normalen Kindesunterhalt zu zahlen. Ob er das aber wirklich kann weiß er noch nicht weil er ja noch nicht wisse wieviel er verdient :ohnmacht:


    Muss ich das jetzt der Beistandschaft melden?? Das er nochmals geprüft wird??


    Oder ist es OK wenn ich es dabei belasse??
    Problem ist... momentan herscht einigermaßen Ruhe zwischen uns, wir bewegen uns aber auf sehr dünnem Eis. Würde er mitbekommen das ich zum JA gehe wars das wieder mit dem Frieden.


    Verdient hat er bisher sowieso "schwarz" und das wird er auch weiterhin. Daher bin ich etwas von ihm abhängig. Wieder Salz in die Wunde und er wird mir mit Sicherheit NICHT mehr Unterhalt zahlen.


    Aber was wäre der richtig offizielle Weg für mich ?

  • Alles was sich ändert MUßT du denen mitteilen,egal ob deinerseits oder von seinerseits


    ansonsten drohen,sofern die ALLES (auch das "schwarz") rausbekommen,die Einstellung aller Beistandsleistungen


    DU und auch ER haben MITWIRKUNGSPFLICHT,alles andere ist Hintergehung der Behörden!!

  • Alles was sich ändert MUßT du denen mitteilen,egal ob deinerseits oder von seinerseits


    ansonsten drohen,sofern die ALLES (auch das "schwarz") rausbekommen,die Einstellung aller Beistandsleistungen


    DU und auch ER haben MITWIRKUNGSPFLICHT,alles andere ist Hintergehung der Behörden!!


    Dankeschön !! Genau das wollte ich wissen !


    hätte ja sein können das ER nur diese Mitteilungspflicht hat.



    ... noch ne Frage, wenn ich denen das jetzt sage, wird er ja wohl wieder angeschrieben.
    Erfährt er dann das ICH es war der das JA Kontaktierte?
    Eigentlich haben die ja auch andere Möglichkeiten dies herauszufinden ( z.B. über die Krankenkasse !? )


    Mir gehts halt darum den "Frieden" etwas zu wahren der gerade herrscht.

  • Hm, soweit ich weiß könntest Du die Beistandschaft jederzeit beenden, so hat das eine Freundin gemacht als der Vater zahlte, als er nicht mehr zahlte ging sie wieder hin.
    Aber davon weg, ich würde ihm schreiben , dass Du Dich für ihn freust und viel Erfolg für den neuen Job wünschen.
    Und dass Du es der Beistandschaft meldest , dann würden die den Papierkram für Euch erledigen, weil er ja Arbeitsweg etc. noch in Abzug bringen kann,
    Ist ja dann auch für ihn kostenfrei und er muss die erste Abrechnung nur hinschicken.


    So holst Du ihn etwas ab, wo er steht, tust ihm in seinen Augen "etwas Gutes " und weisst selbst dass Du alles richtig gemacht hast.

  • Jetzt schrieb er mir vor einigen Tagen eine SMS das er ab sofort Vollzeit Arbeitet und versuchen wird ab April 2012 den normalen Kindesunterhalt zu zahlen. Ob er das aber wirklich kann weiß er noch nicht weil er ja noch nicht wisse wieviel er verdient


    warte doch einfach noch ein wenig ab, bevor du die pferde scheu machst, zahlt er dann den mindest KU musst du es so oder so angeben - kannst ja nicht doppelt kassieren - einfach noch ein weng zurücklehnen und schauen was passiert...


    wann war die letzte gehaltsüberprüfung vom KV?

  • Er wird defenitiv dann angeschrieben,ob du erwähnt wirst dabei :frag
    ICH hab damals nicht ein Anruf von ihm erhalten,erst wie es um mein eigenen Unterhalt ging


    Alles was du von ihm bekommen hast,als er "schwarz" gearbeitet hat,(rat von mir persönlich),gib lieber an-falls ER nämlich dir an die Karre will,bist du so aus dem Schneider und klar DU mußt dann zurückzahlen,was aber in Raten geht :D


    Erfahrungswerte :rotwerd
    heute wäre ich um jeden Cent ja froh, denn er übers Amt oder "schwarz" mir geben würde :hm...


  • warte doch einfach noch ein wenig ab, bevor du die pferde scheu machst, zahlt er dann den mindest KU musst du es so oder so angeben - kannst ja nicht doppelt kassieren - einfach noch ein weng zurücklehnen und schauen was passiert...


    wann war die letzte gehaltsüberprüfung vom KV?


    Also ich bekom ja kein Geld vom JA, da er ja 133 € bisher "frewillig" gezahlt hat. Hab also KEINEN UVG beantragt, nur eine Beistandschaft.


    Als ich dort war sagte die Dame das sie verschiedene Möglichkeiten hat den KV immer mal wieder zu überprüfen ( Krankenkasse, Minijobzentrale ), das würde sie tun.


    Überprüft wurde er zuletzt im Nov. 2011



    Edit sagt noch... wenn er jetzt NICHT mehr Unterhalt zahlt wäre es aber ja nur fair wenn er überprüft werden würde. Da "ich weiß noch nicht ob ich genug verdiene" ja sehr variabel ist. Wer weiß schon was in seinem Sinne "genug" ist :frag

  • Soweit ich weiß schicken die ein Schreiben / Formular hin ob sich was geändert hat etc. Das muss er Wahrheitsgemäß angeben.
    Ich glaub nicht das du da erwähnt wirst. Ruf doch beim JA an, sag du hast da was läuten hören und ob sie ihn nochmal überprüfen würde ( würd ich aber erst machen wenn er 100%ig schon arbeitet und schon ein Lohn bekommen hat ). Kannst ja sagen das sie dich nicht erwähnen sollen, das machen die dann schon.

    ‎"Dein Alter definiert nicht deine Reife. Deine Noten nicht deine Intelligenz. Deine Schönheit ist nicht dein Charakter & Gerüchte definieren auch nicht, Wer du bist."

  • Also ich bekom ja kein Geld vom JA, da er ja 133 € bisher "frewillig" gezahlt hat. Hab also KEINEN UVG beantragt, nur eine Beistandschaft.


    na dann hast du ja keine eile bzgl. sozialbetrug oder dgl. - ich würde ihn in einem monat mal drauf ansprechen ob er denn nun mehr weiss was ein gehalt anbelangt - je nachdem wie er auf deine nachfrage reagiert würde ich "handeln"