nachehelicher unterhaltsverzicht

  • hallo,
    ich versuche mich mal kurz zu fassen ;o)


    wir haben vor der eheschliessung einen ehevertrag abgeschlossen. dieser vertrag hat einen unterhaltsverzicht drin. keiner hat gegen den anderen einen unterhaltsanspruch. kindesunterhalt aussen vor.


    so. nun sind wir getrennt und bald steht dann auch die scheidung an. nachdem differenzen hier beigelegt wurden, hat jeder seinen anwalt um stillstand gebeten - weil wir guter hoffnung sind, relevante dinge allein hinzubekommen. das geld, welches wir in dem moment nicht für anwälte ausgeben, kann anderweitig...


    mein anwalt hat bei dem telefonat gemeint, wir sollten doch bitte einen nachehelichen unterhaltsverzicht unterschreiben, er würde mir die unterlagen mitschicken. denn: der ehevertrag schliesst keinen unterhalt bei staatsgeld-empfang ein. wenn also zb. einer von uns in zukunft auf "stütze" angewiesen sein sollte.


    zzt arbeitet der mann vollzeit mit einem befristeten vertrag. ich schaffe teilzeit mit nebenjob. hilfe vom staat also derzeit weit weg. der verzicht kann wohl auch nur dann unterschrieben werden, wenn aktuell keiner auf öffentliche finanzielle hilfe angewiesen ist.


    nun lese ich mal was von: kann so gemacht werden / ist sittenwidrig.



    ja, wie denn nun?
    wenn anwalt sagt ok, dann ist ok? :klimper




    edit: vllt nicht uninteressant. ehezeit bis zur trennung 5einhalb jahre

    immer hübsch der reihe nach

    Einmal editiert, zuletzt von s3k ()

  • Ist sittenwidrig, wenn der Staat ins Spiel kommt. Die Verzichtserklärung schlägt euch jedes Amt bzw. Gericht um die Ohren.


    Ihr müsstet also beide nachweisen das zum Zeitpunkt des Vertrags nie irgendein Risiko bestanden hat staatliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Ist bei beiden nicht gegeben soweit ich das von hier beurteilen kann.


    Macht ihr einen solchen Vertrag bei einem Notar, quasi notariell beurkundet, habt ihr die Möglichkeit dieses Regresspflichtig zu machen, für den Fall das der Vertrag als sittenwidrig und nichitg erklärt wird.

  • eigentlich müßte dir dein anwalt auch mitgeteilt haben, daß euer ehevertrag eh keine gültigkeit in bezug auf ehegattenunterhalt hat, sobald kinder bis 12 jahren mit ins spiel kommen !!!!


    haben denselben vertrag gemacht und bei uns hätte man den vertrag canceln können, weil unsere kinder zu dem zeitpunkt erst 1 und 2 jahre alt waren...


    nur zur info... hätte auf ehegattenunterhalt bestehen können, habe ich aber nicht, weil ich zu meinem wort laut ehevertrag stehe.... und dazu ich noch der meinung war, daß mein exmann nicht für mein (nicht der kinder) unterhalt aufkommen muß....


    lg