hallo,
ich versuche mich mal kurz zu fassen ;o)
wir haben vor der eheschliessung einen ehevertrag abgeschlossen. dieser vertrag hat einen unterhaltsverzicht drin. keiner hat gegen den anderen einen unterhaltsanspruch. kindesunterhalt aussen vor.
so. nun sind wir getrennt und bald steht dann auch die scheidung an. nachdem differenzen hier beigelegt wurden, hat jeder seinen anwalt um stillstand gebeten - weil wir guter hoffnung sind, relevante dinge allein hinzubekommen. das geld, welches wir in dem moment nicht für anwälte ausgeben, kann anderweitig...
mein anwalt hat bei dem telefonat gemeint, wir sollten doch bitte einen nachehelichen unterhaltsverzicht unterschreiben, er würde mir die unterlagen mitschicken. denn: der ehevertrag schliesst keinen unterhalt bei staatsgeld-empfang ein. wenn also zb. einer von uns in zukunft auf "stütze" angewiesen sein sollte.
zzt arbeitet der mann vollzeit mit einem befristeten vertrag. ich schaffe teilzeit mit nebenjob. hilfe vom staat also derzeit weit weg. der verzicht kann wohl auch nur dann unterschrieben werden, wenn aktuell keiner auf öffentliche finanzielle hilfe angewiesen ist.
nun lese ich mal was von: kann so gemacht werden / ist sittenwidrig.
ja, wie denn nun?
wenn anwalt sagt ok, dann ist ok? :klimper
edit: vllt nicht uninteressant. ehezeit bis zur trennung 5einhalb jahre