Dämliche Quadratur des Kreises

  • Oh menno, ich ärger mich grad so.


    Es geht bei uns grad um Urlaubsverteilung und so. Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Die Umgangsregelung besagt, dass die Zeiten, in denen unser Sohn nicht in der KiTa oder ab August in der Vorschule sein kann, zwischen uns aufgeteilt wird. Außerdem, so wurde ich informiert, sind auch die "Kinderkranktage" hälftig aufzuteilen. 20 Tage im Jahr darf man für die Kinderkrankenbetreuung zuhause bleiben, davon entfallen dann also zehn auf meinen Ex und zehn auf mich. 20 Tage krank im Jahr sind gar nicht soviel für Kinder. Das kommt schnell zusammen. Und zehn Tage erst recht. Im letzten Jahr hat es nicht geklappt, mein Ex wollte diese Tage auf seinen Terminplan zugeschnitten haben, und es ist logisch, dass sich Kinderkrankheiten dem nicht anpassen. Dank gemeinsamen Sorgerecht, das meinem Ex sehr wichtig ist, ist diese Angelegenheit aber eine Pflichtangelegenheit für ihn, so haben uns zumindest unsere Krankenkassen informiert. Letztes Jahr hatte ich einige Tage unbezahlten Urlaub oder habe gemauschelt und mich krankschreiben lassen.


    Ich möchte mir also dieses Jahr ein paar Reserveurlaubstage lassen, falls es wieder an der Kinderbetreuung hakt. Ich bitte also meinen Ex darum, dass er sich wenigstens dieses Jahr daran hält, dass die Urlaubstage hälftig aufzuteilen sind. Aber obwohl das Kind seiner neuen Partnerin genau derselben Schulferienregelung wie unser Sohn unterliegt, scheint es nicht möglich zu sein, weil sie die Urlaubszeiten jetzt ohne unseren Sohn verplant haben.


    Wohin soll ich denn noch hüpfen, damit es klappt? Ich bin grad ratlos :frag

  • Hallo Rosa,


    wenn ich dich richtig gelesen habe, interessiert den KV seinen Sohn im Urlaub nicht? Aber seine Hälfte des SR ist ihm schon wichtig? Und seine Krankheitstage auch? :hae: ??
    Und das Kind der neuen Partnerin ist dann im Urlaub dabei oder auch nicht?


    Nimmt der KV seinen Umgang mit euerm Sohn wahr?


    Habt ihr über die Ferien schon ausführlich geredet (wenn das möglich ist) oder ist es bereits beschlossene Sache und gebucht?


    Grüße
    die blumenelfe :blume

  • Naja, so ungefähr, dies ist nun das zweite Jahr, in dem wir getrennt leben und in dem diese hälftige Urlaubsregelung angesetzt ist. Letztes Jahr hat beides nicht geklappt, weil der Papa seinen Urlaub gern für seine Erholung nutzt. Und weil er, wenn der Sohn krank ist, einen wichtigen Job hat und kein krankes Kind betreuen kann. Auch wenn sich das zynisch liest, sind das nicht meine, sondern seine Worte.


    Mir wurde mitgeteilt, dass nun die schulischen Ferientage (die parallel zum Sohn sind) ohne ihn verplant wurden und nur bedingt verschoben werden können. Also, außer der einen Woche, wo unser Sohn im Sommerurlaub beim Papa ist, soll ich alles andere allein abdecken. Und das geht eben nicht. Weil ich ja auch die Kinderkranktage noch inoffiziell allein abdecken muss. Und weil ich auch einen Chef habe, der sich freut, wenn er mich ab und zu mal sieht. Auch ich habe Nachteile im Job, wenn ich zu oft fehle.


    Umgang wird ansonsten wahrgenommen, leider nur 14tägig am Wochenende.

    Einmal editiert, zuletzt von Rosa67 ()

  • Hallo Rosa67,


    Das ist ein schwierige Situation ich kenne sie ;) .


    Gibt es im Kindergarten bzw.in der Vorschule keine Ferienbetreuung?


    Verplane deinen Urlaub für schöne Dinge :strahlen Dafür ist Urlaub da!


    Du weißt was man als Alleinerziehende alles leisten muß,da brauch man auch auf jedenfall auch Zeit um Kräfte zutanken. :sonne


    Wenn dein kleiner krank ist lass dich krankschreiben.


    Dein Chef steht nur an zweiter Stellle. ;)


    Ja ich bin bewußt nicht auf den Vater eingegangen,den ich denke man kann Menschen nur selten ändern.


    Es bringt nichts sich zu ärgern den es raubt einem die Energie :angry


    Ich persönlich finde es sehr traurig wie einige Elternteile an ihren Kindern das Interesse verlieren.(Die Konsequenzen werden sie später spüren)


    Lg Lady 33

  • Oh menno, ich ärger mich grad so.


    so wurde ich informiert, sind auch die "Kinderkranktage" hälftig aufzuteilen. 20 Tage im Jahr darf man für die Kinderkrankenbetreuung zuhause bleiben, davon entfallen dann also zehn auf meinen Ex und zehn auf mich. 20 Tage krank im Jahr sind gar nicht soviel für Kinder. Das kommt schnell zusammen. Und zehn Tage erst recht. I:frag



    Das ist so nicht richtig... Wenn dein Kind bei dir lebt und du Ae bist stehen dir die gesamten 20 tage KInd krank zu...

  • Warum tust du dir das mit den Kinderkrankheitstagen an. Du bist alleinerziehend und hast Anspruch auf die 20 Tage. Da Ex diese sowieso nicht wahrnimmt- nimm sie in Anspruch, wenn nötig und gut ist. Ich musste damals nirgendwo eine Zustimmung von ihm einholen.


    Unbezahlter Urlaub- mensch- nur, weil Ex nicht in die Gänge kommt aber gleichzeitig auf seinem sogenannten "Recht" besteht.


    Verbieg dich nicht so lange bis du auseinanderbrichst nur um es allen Recht zu machen. Das schaffst du nicht und am Ende dankt es dir niemand.

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Danke an Euch. Ich bin ja froh, dass ich gestern nicht mehr auf die mail geantwortet hab, über die ich mich so geärgert habe. Heute hab ich nämlich eine sehr freundliche Antwort hinbekommen (unter anderem, weil ich meinen Ärger hier aufgeschrieben hab), das wäre mir gestern nicht gelungen. Vielleicht nützt es ja :-)

    Gibt es im Kindergarten bzw.in der Vorschule keine Ferienbetreuung?

    Das weiß ich nicht, Sohni wechselt ja im August in die Vorschule/Grundschule, ich habe die offizielle Bestätigung noch nicht und kann ihn auch nur mit dieser Grundlage im Hort anmelden. Dann weiß ich Näheres.



    Wenn dein kleiner krank ist lass dich krankschreiben.


    Dein Chef steht nur an zweiter Stellle. ;)

    Ich selbst war in diesem Jahr schon zehn Arbeitstage krank, ich habe keinerlei Urlaubs- und Krankenvertretung. Klar, gesetzlich steht mir zu, dass ich bei Krankheit vom Sohn fehlen darf, aber meinem Chef fehlt das Verständnis, und ich möchte meinen Job und dementsprechend sein Wohlwollen nicht riskieren.



    Das ist so nicht richtig... Wenn dein Kind bei dir lebt und du Ae bist stehen dir die gesamten 20 tage KInd krank zu...

    Das habe ich auch gedacht, aber meine Krankenkasse und die meines Ex haben uns so informiert, dass das bei gemeinsamem Sorgerecht immer noch geteilt wird. Ich selbst habe über diese Regelung auch nix gefunden, habe aber diese Vorgaben der Krankenkasse.

  • Das habe ich auch gedacht, aber meine Krankenkasse und die meines Ex haben uns so informiert, dass das bei gemeinsamem Sorgerecht immer noch geteilt wird. Ich selbst habe über diese Regelung auch nix gefunden, habe aber diese Vorgaben der Krankenkasse.


    Das kann ja sein, das so die Regelung ist.


    aber ich verstehe trotzdem nicht ganz: er besteht auf diesen 10 Tagen, nimmt sie aber nicht in Anspruch zur Betreuung des kranken Kindes? Er nimmt sie nur, dass du sie nicht nutzen kannst? Ich weiß grad nicht wie, aber ich würde auf den 20 Tagen bestehen.
    Wie alt ist denn dein Kind? Die Krankheiten werden ja sicher auch weniger.

  • Was deine KK sagt ist einfach nur Käse- Die gesetlzliche Regelung sieht was andres vor. Das Sorgerecht ist da völlig irrelevant. Wenn Du AE bist stehen dir 20 Tage zu.


    Setz das durch . Notfalls mal den Vorgesetzten deiner SB anrufen . Und wenn der auch nciht " will " ( denn eigentlich muss er ) dann geh zum BUndesversicherungsamt und Beschwere dich...



    Ich verstehe auch gar nicht was du da nachfragst bei der KK... Ich habe immer einfach den Wisch vom AG ausfüllen lassen und dort halt eingetragen das ich AE bin und mir daher 20 tage zustehen... Dafür gibts ein Kästchen zum Ankreuzen.... Und mein Ex wohnt im selben Haus... Gab nie Probleme--- Wir sind getrennt - ich AE also ist es so richtig.. Lass dich doch nicht verarschen von der KK.

  • Hi Rosa,


    in Beitrag "3 im folgenden Link steht die Antwort zu den Kinderkrankentagen.
    http://www.aok.de/bundesweit/l…tion=detail&threadId=2234
    Du wurdest eben nicht unfassend informiert. ;)


    Was die Umgangsregelung anbelangt: Vereinbarung hin oder her, zwingen kannste den Herren EX ja nicht, aber einen Jahresfahrplan aufstellen immerhin.


    Du musst ja auch planen können...



    Volker :-)

  • Hab mal gerade bei meiner KK nachgelesen:


    Da bekommt man nur Kinderkrankengeld bis zum 12ten Lebensjahr!!


    Aha...und danach darf ein fieberndes/kotzendes oder ein Kind mit Beinbruch alleine zuhause bleiben ??? Spannend... :wow

  • Das ist aber doch bei jeder KK so...


    Danach greift uU § 616 BGB ..... Bei uns in der Firma zb bekommt man 2 tage Lohfortzahlung bei Kind krank bis Kind 18 ist... ( dann ist es rechtlich halt kein Kind mehr )..... Ist dazu nix geregelt in der Firma, dem Tarit etc dann ins BGB schauen.

  • Die 2 tage gibt unser Arbeitgeber freiwillig....übrigens auch unter 12--- man hat also als AE bei unserem AG deutlich mehr als20 Kindkranktage... habe ich gesagt das das der § aussagt ?
    nee habe ich nicht... einfach mal nachlesen und dazu informieren..


    Übrigens kommt für sowas langes wie nen Liegegips auch noch einiges andere an § in frage.... Einfach mal selber recherchieren.


    ich habe dazu jetzt keine Lust mehr - lasse mich nicht gern anmachen... ;)

  • lasse mich nicht gern anmachen... ;)


    Locker und IT bleiben ... :dribbel
    Name entfernt wegen Verstoßes gegen die Netiquette! Czeltik.



    Volker :-)

    2 Mal editiert, zuletzt von Czeltik ()

  • Locker und IT bleiben.... :dribbel Name entfernt wegen Verstoßes gegen die Netiquette! Czeltik.


    :lgh

    Einmal editiert, zuletzt von Czeltik ()