Únterhalt: Vergleich oder lieber ausurteilen lassen

  • mag sein, aber bis dahin tickt die schuldenuhr monat für monat und ein neuanfang mit einer neuen frau und ggf. weiterer kinderwunsch rückt in weite ferne - wie gesagt kinder muss man sich leisten können...

  • mag sein, aber bis dahin tickt die schuldenuhr monat für monat und ein neuanfang mit einer neuen frau und ggf. weiterer kinderwunsch rückt in weite ferne - wie gesagt kinder muss man sich leisten können...


    Die Schuldenuhr tickt eben nicht, weil das Jobcenter den Unterhalt zahlt, wenn er mit dem Vergleich zum Jobcenter geht und entweder einen Neuantrag macht, oder falls er dort schon gemeldet ist, eine Veränderungsmitteilung.


    Hier zahlt der Staat das, was er glaubte, dem Kindesvater aufdrücken zu können.


    lg


    Camper

  • Vollzeitjob zu finden dürfte bei guter Gesundheit und etwas gutem Willen vielleicht noch zu finden sein.


    Diese Stelle hatte er und hat die Stundenzahl gesenkt trotzdessen unser Kind da war....das hat ihm der Richter vorgehalten


    und ein neuanfang mit einer neuen frau und ggf. weiterer kinderwunsch rückt in weite ferne - wie gesagt kinder muss man sich leisten können...


    den hat er doch schon gemacht....mit seiner Freundin gleich erstmal ein Kind in die Welt gesetzt und das lebt ja jetzt eben mit von Papas Geld. Sein anderes Kind (also unseres) hat aber die gleichen Rechte und seine beiden Kinder muss er versorgen.


    Die Schuldenuhr tickt eben nicht, weil das Jobcenter den Unterhalt zahlt, wenn er mit dem Vergleich zum Jobcenter geht und entweder einen Neuantrag macht, oder falls er dort schon gemeldet ist, eine Veränderungsmitteilung.


    @Camper
    ...wie oft soll ich es noch sagen...er war noch nie beim Jobcenter gemeldet und er wird auch zukünftig nicht dort aufschlagen. Dann wird ja auch die Bedarfsgemeinschaft mit der Next angeschaut und dann muss die Dame wohl auch mal ihren Popo hochkriegen und sich einen ordentlichen Job suchen.



    Im Endeffekt hat es ihm wohl das Genick gebrochen, dass er in drei wesentlichen Punkten gelogen hat und wir ihm diese nachweisen konnten. Damit hat er den Richter mehr als verärgert und die klare Ansage bekommen- kümmere dich um einen Job und zahl Unterhalt.

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Hi,


    OK Gut, jetzt hast du´s hinter dir ;)


    Wie ich sagt, Vergleich ist sogar besser für dich ....

    Damit hat er den Richter mehr als verärgert und die klare Ansage bekommen- kümmere dich um einen Job und zahl Unterhalt.

    Das ist eigentlich Standard, in deinem Fall. Wenige Bewerbungen, Mindestunterhalt etc. ... da kennen die Richter, bei KU, keine Gnade ;)



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Im Endeffekt hat es ihm wohl das Genick gebrochen, dass er in drei wesentlichen Punkten gelogen hat und wir ihm diese nachweisen konnten. Damit hat er den Richter mehr als verärgert und die klare Ansage bekommen- kümmere dich um einen Job und zahl Unterhalt.


    Und was willst Du machen, wenn er weiter nicht zahlt?


    Vor Gericht sagen kann ich viel. Deswegen muss der Untehalt noch lange nicht fließen. Und pfänden bei seinen geringen Einkünften dürfte auch kaum gehen.


    Du zahlst nun Deinen Anwalt, einen Teil der Gerichtskosten und hast unter Umständen im Endeffekt genauso viel oder genauso wenig Unterhalt wie vorher.


    lg


    Camper

    2 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Hi,

    Und pfänden bei seinen geringen Einkünften dürfte auch kaum gehen.

    das würde ich nicht so laut sagen, denn bei U-Ansprüchen wird nicht die Pfändungstabelle angewandt, sonder es wird ein Betrag im Einzelfall festgesetzt,
    welchen der Unterhaltszahler behalten darf.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.


  • Anzeige wegen Eingehungsbetrug.


    Wenn dein Partner nicht leistungsfähig ist, dann zaubert auch so eine Anzeige kein Geld herbei. 1050 Euro ist der Pfändungsfreibetrag, was er darüber verdient kannst du bekommen. Es ist kein Betrug, wenn jemand nicht leistungsfähig ist und das auch belegen kann.

  • Es ist kein Betrug, wenn jemand nicht leistungsfähig ist und das auch belegen kann.


    dann hätte er eben keinen Vergleich schließen dürfen- er ist schließlich mündig und hat ein Gehirn zum denken und einen Rechtsbeistand an der Seite.


    Und ich bin es leid immer wieder über die Pflicht zum Mindesunterhalt diskutieren zu müssen- zumal er nicht mal Vollzeit arbeitet. Niemand hat gesagt, dass es einfach ist dieses Geld zu erwirtschaften- aber und jetzt zitier ich mal den Richter...


    Kinder können noch nicht für sich selber sorgen und stehen deswegen an oberster Rangstelle im Unterhaltsrecht....


    eigentlich müsste es für jedes Elternteil selbstverständlich sein, sich den A....sch aufzureißen um den Nachwuchs finanziell versorgen zu können. Da frag ich mich manchmal wie dass vor 200 Jahren war so ganz ohne Hartz IV usw.... da hat man dann die Kleinen verhungern lassen?


    550 Euro (abzgl. Mietanteil im Selbstbehalt) hab ich nicht jeden Monat für mich nachdem ich alle Rechnungen für Kind und mich bezahlt habe. Da fragt auch niemand und ich geh Vollzeit arbeiten.

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue


  • dann hätte er eben keinen Vergleich schließen dürfen- er ist schließlich mündig und hat ein Gehirn zum denken und einen Rechtsbeistand an der Seite.


    Rechtsbeistände sind prinzipiell an Vergleichen Interessiert, da sie mehr Honorar bekommen. Deshalb reden die meisten Beistände, auch Deiner, einen Vergleich auch schön.


    Aber von fiktiven Einkünften kann man nun mal nur fiktiv Unterhalt bezahlen. Und fiktiven Unterhalt wirst Du sicher bekommen. Ob Du damit allerdings in Geschäften etwas bezahlen kannst, wag ich zu bezweifeln.


    Ich möchte Dich noch einmal an Den Titel dieses Threads erinnern und Dein Eingangsposting. Ebenso an meine erste Antwort darauf. Genau so wird es nun kommen. Du zahlst Deinen Anwalt und einen Teil der Gerichtskosten, weil Du einem Vergleich zugestimmt hast, und wirst, wenn überhaupt, nur einen Bruchteil der Vergleichssumme sehen. Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen.


    Und bis er sich angezogen hat, dass dauert eine Weile.


    lg


    Camper

  • Und bis er sich angezogen hat, dass dauert eine Weile.


    naja es hat schon manchen die Aussicht auf Strafe in's Laufen gebracht.


    400 Euro Jobs findet man übrigens an jeder Ecke und davon kann er locker den Mindestunterhalt bestreiten. Es würde hier sogar schon reichen, wenn er an zwei Samstagen in einem Club/ Disko hinter der Bar arbeitet....die stellen immer ein...und damit hat locker das Geld rein. Mir ist es egal ob er einen Vollzeitjob sucht oder mit seinem Teilzeitjob zufrieden ist...solange er den Unterhalt bezahlt.


    Was aber nicht geht- sich auf dieser Teilzeit auszuruhen und sie als Ausrede zu nutzen.


    Es ist müßig darüber zu diskutieren Camper....ich warte jetzt ob Geld kommt (VKH hab ich auch für den Vergleich) und wenn nicht, dann eben Anzeige. Wenn das in letzter Konsequenz für ihn einen Aufenthalt hinter schwedischen Gardinen bedeutet....dann ist das eben so.

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen.


    Es schon fast eine natürliche Fügung das unterhaltspflichtige Väter, sozusagen über Nacht mittellos und bedürftig werden. ;)

  • Es schon fast eine natürliche Fügung das unterhaltspflichtige Väter, sozusagen über Nacht mittellos und bedürftig werden.


    Die meisten rechnen sich nicht arm, die sind arm. Sie werden immer nur fiktiv reich gerechnet.


    lg


    Camper

  • Wenn das in letzter Konsequenz für ihn einen Aufenthalt hinter schwedischen Gardinen bedeutet....dann ist das eben so.

    Und was nützt Dir das dann???? Dann kriegst Du die Kohle genauso wenig.

    Wenn ich lächle heißt es nicht, dass ich Glücklich bin.
    Ich habe schon oft gelacht
    , um nicht weinen zu müssen

  • Und was nützt Dir das dann???? Dann kriegst Du die Kohle genauso wenig.


    Sorry...mit der Einstellung...davon hab ich ja auch nichts....also lass ich ihn/sie mit allem durchkommen....kann ich nichts anfangen.


    Vielleicht bewegt ihn das zum Umdenken oder auch nicht. Es nützt mir auch genausowenig ihn mit seiner "ich kann und will nicht zahlen Einstellung" davon kommen zu lassen. Darauf wird doch oft spekuliert.


    Man kann sein Leben leben wie man will und tun und lassen wie man will- man muss nur mit den Konsequenzen umgehen können.

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

    Einmal editiert, zuletzt von finchen78 ()