Wo fange ich an?

  • guten abend,
    ich habe mich von mein mann getrennt( wir leben noch zusammen) und ich weis nicht so recht wo ich anfangen soll.
    ich bin zur zeit nicht berufstätig aber suche schon fleissig etwas in teilzeit, da mein sohn ja jetzt auch in den kindergarten geht.
    jetzt stell ich mir die frage: soll ich erst eine arbeit haben und dann eine wohnung suchen?
    aber mit steuerklasse 5 bleibt bestimmt nicht viel übrig, bekomme ich dann trotzdem unterhalt?
    soll ich erst zum anwalt? dann zur arge? bis ich eine arbeitstelle habe?


    sorry............so viele frage auf einmal.................aber ich weis echt nicht wie ich das alles finanzieren soll

  • :welcome alme,
    also nach Trennung gehts Du sicher in die 2 also nimmer 5 Ansonsten kannst Du Dir einen Anwalt suchen der kann Dir sicher weiter helfen oder ein paar andere hier!

    Liebe Grüße von Sandy und Jannis (*03.12.2001)


    Das was man am meisten Liebt muß man lernen loszulassen!

  • Hallo Alme!


    :welcome und viel Spass hier!


    Schreibe alles, was Dir einfällt auf und gehe damit zum Anwalt.
    Die werden Dir weiter helfen und sagen Dir, was Du am besten sofort erledigen solltest.


    Ich stand auch wie der "Ochs vorm Berg" nach der plötzlichen Trennung.... Habe mir meine Fragen aufgeschrieben und bin zum RA.


    LG Micha

    Rechtschreibfehler sind Spezialeffekte meine Tastatur.


    :D

  • Hi Alme!
    Erstmal zum Anwalt, weil bei jedem der Fall anders aussieht. Arbeit ist ganz wichtig, nicht nur finanziell, weil du dann acuh besser eine Wohnung findest. Versuch es noch bei den diversen Beratungstellen oder Frauenbeauftragte.
    Lg Lichtengel

  • Hi Alma,


    ich wusste auch nicht was ich als erstes machen sollte als ich mich vom KV getrennt habe.
    Hier ein paar Tipps:


    1. Termin bei pro familia vereinbaren, dort kannst du für 20 € ein Rechstgespräch mit einem Anwalt führen und alle Fragen stellen, die dir auf dem Herzen legen.


    2. Unterhalt steht dir auf jeden Fall vom KV zu. Am Besten ihr einigt euch und lasst es schriftlich beim Jugenamt festlegen. Wenn ihr euch nicht einigen köönt hilft das JA auch dort weiter. Unterhalt wird dann berechnet.


    3. Wenn der KV nicht zahlt, hast du die Möglichkeit Unterhaltsvorschuss zu beantragen (erkundige dich dort am Besten auch beim JA, die geben dir ne Telnr. wo du das beantragen kannst)
    WICHTIG: Unterhaltsvorschuss bekommst du nicht rückwirkend, nur ab dem Monat wo du es beantragt hast!!!


    4. Geh am Besten zum Jobcenter/Agentur für Arbeit, da dir und deinem Kind Arbeitslosengeld II (Hartz 4) zusteht.
    WICHTIG: Das bekommst du aber auch nur ab dem Tag, wo du es beantragt hast.
    Dort bekommst du auch einen Zuschuss für die Betreuungskosten für die Kita.
    Manchmal arbeiten die auch mit sozialen Wohnungsgenossenschaften zusammen.


    Hoffe, ich konnte dir helfen, falls noch fragen auftreten immer melden ;)


    Also Ärmel hochkrempeln und ab den Behördenkram erledigen. Es ist zu schaffen, ich habs hinter mir ;)

  • Hallo Alme


    Wenn du vorhast dich nicht nur zu Trennen sondern auch Scheiden zu lassen musst du eh zu einem Rechtsanwalt.
    Dort wird er wegen des Unterhalts für das Kind die notwendigen Schreiben an den Kindesvater verfassen und berechnen.


    Wenn dein Mann Zahlungsunfähig oder Zahlungsunwillig ist kannst du Unterhaltsvorschußbeantragen.
    Du kannst bereits jetzt schon zur Arge gehen und HartzIV Antrag holen denn dort kommt ein Stempel drauf wann dieser ausgehändigt wurde und du sicherst dir damit rückwirkend die Leistung ab dem gestempelten Tag.
    Gleichzeitig kannst du falls DU dir eine Wohnung suchen willst erfahren in welcher Höhe die Kosten übernommen werden bzw. Wiviel qm und Unterkunftskosten in deinem Fall übernommen werden denn du brauchst die genehmigung der Arge um eine "angemessene" Wohnung anmieten zu dürfen. Solltest du einfach einen Mietvertrag unterschreiben und die Wohnung entspricht nicht den Maßgaben der Arge werden die Mietkosten NICHT übernommen!


    Ich wünsche Dir eine einigermaßen friedliche Trennung und alles Gute für deinen neuen Anfang

    :respekt Bekommt nur der im Leben der auch welchen vor anderen hat!