Insolvenzverfahren/Gerichtsvollzieher/Unterhalt wer weiß Bescheid?

  • Über die hier propagierte Anzeige kommst Du in der Sache keinen Schritt weiter. Die ist in der Konstellation einzig hilfreich, um sicher berechtigte Rachegelüste zu befriedigen. Man hat sehr wenig davon, wenn Ex verurteilt wird und eine Geldstrafe, im schlimmeren Fall eine Haftstrafe bekommt. Mit dem Urteil in der Hand muss man nämlich anschließend dasselbe machen, was jetzt schon möglich ist: Sich das Insolvenzverfahren angucken. Kontakt aufnehmen mit dem Insolvenzverwalter. Schauen, dass der laufende Unterhalt fließt. Gucken, wie man an die Altschulden rankommt. Den Arbeitgeber an den Haken nehmen, der die Pfändung hätte ausführen müssen. (Den würde ich anrufen, auf die Pfändung hinweisen. Ob das aus Versehen nicht ausgeführt worden wäre ... Du wolltest Dich melden, bevor Du den Gerichtsvollzieher erneut schickst, der dann guckt, ob ein strafbares Verhalten vorliegt ... Das würdest Du natürlich gern verhindern. AG solle mal schnell, inclusiv der Rückstände, auf das bekannte Konto überweisen ...)
    Das macht schon Arbeit und Stress genug.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Über die hier propagierte Anzeige kommst Du in der Sache keinen Schritt weiter. Die ist in der Konstellation einzig hilfreich, um sicher berechtigte Rachegelüste zu befriedigen. Man hat sehr wenig davon, wenn Ex verurteilt wird und eine Geldstrafe, im schlimmeren Fall eine Haftstrafe bekommt. Mit dem Urteil in der Hand muss man nämlich anschließend dasselbe machen, was jetzt schon möglich ist: Sich das Insolvenzverfahren angucken. Kontakt aufnehmen mit dem Insolvenzverwalter. Schauen, dass der laufende Unterhalt fließt. Gucken, wie man an die Altschulden rankommt. Den Arbeitgeber an den Haken nehmen, der die Pfändung hätte ausführen müssen. (Den würde ich anrufen, auf die Pfändung hinweisen. Ob das aus Versehen nicht ausgeführt worden wäre ... Du wolltest Dich melden, bevor Du den Gerichtsvollzieher erneut schickst, der dann guckt, ob ein strafbares Verhalten vorliegt ... Das würdest Du natürlich gern verhindern. AG solle mal schnell, inclusiv der Rückstände, auf das bekannte Konto überweisen ...)
    Das macht schon Arbeit und Stress genug.


    Rachegelüste nein, Haftstrafe naja- da denk ich mir ganz neutral- nur für mich) wieviel Gerichtsvollzieher, Mahnungen, Prozesse müssen noch sein, damit so jemand zur Verantwortung gezogen wird- aber das ist hier nur rein menschlich die Meinung die ich im Allgemeinen dazu habe.


    Im Bezug auf mich, auf die Situation und das Geld dass der Kurzen und mir fehlt, sehe ich es so, dass ich auf alle Fälle den Vorschlag von dir wahrnehme und am Montag erstmal versuche den Arbeitgeber an die Strippe zu kriegen und dann das mit dem Insolvenzverwalter auf die Reihe kriege.
    Wie du schon gesagt hast, das ist Arbeit genug ;-)
    Die Frage is nur ob ich den Chef an die Leitung kriege, wenn schon der Beistand seit Wochen niemand erreicht, bzw dort niemand den Hörer abnimmt.

    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird.
    Wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.(F. Nietzsche)
    Melancholie = Das Vergnügen, traurig zu sein. (V. Hugo)

  • Versuche, kreativer als die Beistandschaft zu sein. Ist die Firma nah genug, dass Du vorbei fahren könntest? Gibt es Firmen in der Nachbarschaft, bei denen man sich erkundigen könnte? Gibt es Namen von Mitarbeitern, die Du privat anrufen könntest? Nachfrage beim Insolvenzgericht. Bei der IHK. Es kann schon sein, dass der Laden dicht ist. Aber wenn Du es weißt, ist einfacher zu reagieren. Dann bezieht Ex ja Arbeitslosengeld oder von der Insolvenzkasse. Da muss dann der Daumen drauf.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Nein, ich wohn ja in NRW und er in Ba-Wü. Hmm, ich könnte den Onkel meiner Kurzen mal fragen, ob er für mich mal auf Pirsch geht...
    Ansonsten werde ich kreativ sein, zumndest versuche ich es :-)
    Am Montag früh unterschreibe ich meinen neuen Arbeitsvertrag, da hab ich dann hoffentlich genug positive Energie :-)
    :thanks:

    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird.
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  • Was fäll mir noch ein? Mailkontakt mit automatischer Lesebestätigung.
    Einschreibebrief.
    1-Cent-Überweisung um zu prüfen, ob Firmenkonto noch offen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Guten Morgen,
    so spitzenmäßig ( ironisch )!!!! :kotz
    Nach mehreren Anrufen, Durchstellungen und Weiterleitungen bei zwei Amtsgerichten ( Ba-Wü & Bayern) und Gesprächen der dortigen Insolvenzverwaltungen, Ergebnis = Es liegt zu diesem Fall und dem zuständigen Arbeitgeber, kein Antrag- der sobald er gestellt wird, auch aufgenommen wird- NICHTS vor!!!
    Also hat KV nur wieder "Stimmung" gemacht !!!


    Was nun? Doch Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung bei der Staatsanwaltschaft?
    Mann,Mann, Mann.....

    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird.
    Wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.(F. Nietzsche)
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  • Wo liegt keine Insolvenz vor? Beim Ex oder beim Arbeitgeber des Ex?

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Was nun? Doch Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung bei der Staatsanwaltschaft?


    Sag ich doch schon lange. Anzeige erstatten, Titel vorlegen und Du bist raus aus der Geschichte. Den Rest erledigt dann die Staatsanwaltschaft für Dich.


    Er kann sich dann auf dem Rechtsweg gegen die Anschuldigungen wehren, wenn er wirklich leistungsunfähig ist. Wenn er leistungsfähig ist, dann wird er ganz schnell zahlen.


    lg


    Camper

  • Die Anzeige wird bis zum Strafverfahren und der eventuellen Aburteilung Monate dauern. Wenn man das Geld haben will, muss man die anderen hier beschriebenen Wege gehen. Wenn keine Insolvenz vorliegt (egal wo), ist der Gerichtsvollzieher zu informieren, dass der AG nicht zahlt. Das ist der schnellste Weg, wenn man den AG nicht selbst anspitzt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Anzeige wird bis zum Strafverfahren und der eventuellen Aburteilung Monate dauern


    Gehe eher von JAhren aus. Zumindest dann, wenn sich der Angeschuldigte wehrt.


    Aber wenn man den Gerichtsvollzieher beim AG vorbei schickt, dann kann es sein, dass der UET 3 Monate später auf der Straße sitzt. Damit ist den Kindern dann auch nicht geholfen.


    Die Staatsanwaltschaft ermittelt da ohne dass der Arbeitgeber involviert wird.


    Und wenn der UET "Leichen im Keller" hat, dann wird er dadurch unter Umständen zahlungswilliger.


    So wird die TS doch permanent veralbert vom UET.


    lg


    Camper

  • Der Gerichtsvollzieher war doch längst beim Arbeitgeber.


    Und mir erschließt sich immer noch nicht sinnstiftend, was so eine Anzeige bringen soll. Außer Verzögerung, Arbeit und in 75% Einstellung des Verfahrens mangels öffentlichem Interesse. Sprich: Es wird der Ego der Nichtzahler auch noch gestärkt. Anzeige ist und bleibt der schlechteste Rat, den man geben kann.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Gerichtsvollzieher war doch längst beim Arbeitgeber.


    Der sich aber offenbar momentan nicht mal telefonisch meldet.


    Wer weiss, ob der Arbeitsplatz noch existiert?


    Abgesehen davon wird die TS ständig vom KV veralbert. Da muss man mal mit schwereren Geschützen auffahren, damit der UET auf den Rechtsweg zurück kehrt.


    Momentan befindet er sich auf Abwegen und verhindert mit allen ihm zustehenden - meiner Ansicht nach rechtswidrigen - Mitteln, dass der BET den Unterhalt für das Kind/die Kinder bekommt.


    lg


    Camper

  • Der Link ist nett


    braucht man aber auch genauere Angaben oder einige Geduld beim Suchen
    hab mein Verwahren auch erst nach mehreren Versuchen gefunden

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Wo liegt keine Insolvenz vor? Beim Ex oder beim Arbeitgeber des Ex?


    Bei beiden nicht!!!
    Habe gleich danach die Dame vom Beistand angerufen, das einzige was die noch hat, das vor zirka 6 Monaten beim
    Insolvenzanwalt vom KV etwas einging, bezüglich evtl. Insolvenzantrag, seither liegt das anscheinend auf Eis, da er sich um nichts gekümmert hat....Der Beistand will jetzt den Anwalt anschreiben, Gerichtsvollzieher rausschicken usw.


    Aber wie weiter?

    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird.
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    Melancholie = Das Vergnügen, traurig zu sein. (V. Hugo)

  • @Camper
    Die Anzeige wegen der Unterhaltspflichtverletzung wurde vom Beistand in Ba-Wü schon geschaltet- dazu sagte man mir heute, er kann diese widerrufen, dann bekomm ich nur den laufenden Unterhalt, da diese Anzeige mit der Lohnpfändung iwi was zu tun hat.


    @ Bap
    So in die Richtung hat mir der Beistand das auch erklärt, es kann jetzt "ewig" dauern bis da was kommt, auch an Geld usw....


    :kotz und was passiert noch: seit dem Mist vom August, nachdem sich alle gegen mich und die Kurze verschworen hatten und ne läppische Weihnachtskarte- wer ruft heut an??? Die scheinheilige Oma.........
    Komisch, komisch

    Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird.
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  • Die Anzeige wegen der Unterhaltspflichtverletzung wurde vom Beistand in Ba-Wü schon geschaltet- dazu sagte man mir heute, er kann diese widerrufen, dann bekomm ich nur den laufenden Unterhalt, da diese Anzeige mit der Lohnpfändung iwi was zu tun hat.


    Fordere doch mal Akteneinsicht von der Beistandschaft in Ba-Wü an. Dort müsste die Staatsanwaltschaft ja zumindest mal ein Aktenzeichen bekannt gegeben haben und Du kannst schauen, wie lange die Anzeige schon läuft.


    lg


    Camper