Unterhaltsregelung ohne Jugendamt oder Anwalt,Mutter Hartz 4

  • Hallo,


    wenn mein Mann, von dem ich seit 9 Jahren getrennt lebe, 100 Euro Unterhalt für unseren 16 jährigen Sohn freiwillig zahlen würde, würde das Jobcenter trotzdem prüfen wollen,ob er nicht mehr bezahlen kann (soll)?


    Er ist Rentner wegen voller Erwerbsminderung (Dialyse) und meine fast 18 jährige Tochter lebt noch beim Vater.


    Da wir alle ein gutes Verhältnis zueinander haben, wäre es schön,wenn alles ohne viel Wirbel geklärt werden könnte.Mein Sohn müsste ja dann kein ALG2 beziehen, das Kindergeld käme ja auch noch drauf.


    Aber ich denke mal,dass das JC prüfen wird,ob sie nicht für mich auch noch weniger zahlen müssten.....



    Kann mir da jemand hier etwas zu sagen? :hilfe



    Vielen Dank und netten Abend noch,


    Ziegenbein

  • Er ist Rentner wegen voller Erwerbsminderung (Dialyse) und meine fast 18 jährige Tochter lebt noch beim Vater.


    Ich denke, dass er bei bei dieser Sachlage einiges an Kosten hat, die er als Sonderbedarf oder Mehrbedarf geltend machen kann.


    Unter der Hand die 100 € darf er Dir natürlich nicht geben. Das wäre von Deiner Seite aus Sozialbetrug, wenn die ARGE mal nachfragt und der KV sagt, er zahlt ja 100 €.


    lg


    Camper

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  • Hallo nochmal,


    er soll das ja nicht unter der Hand zahlen.Ich würde die 100 Euro ja da angeben wollen.Kindergeld erhalte ich ja dann auch.Würde Sohn nicht sogar aus der Berechnung rausfallen,wenn er die 287 Euro somit als Einkünfte hat? Oder würde trotzdem geprüft werden,ob Vater mehr zahlen kann?




    Schwierige Geschichte bei uns, hoffe wir habens bald


    :-) :heul

  • Wenn du nicht gerade mit nem frischen Titel über diese 100 Euro ankommst, werden die ne Einkommensprüfung machen bei ihm, ansonsten nach ca. 2 Jahren und dann weiter alle 2 Jahre.
    Mit 287 Euro wäre ja nun nicht der ganze Bedarf gedeckt vom Kind, es kommt ja noch der Kopfanteil der Unterkunftskosten dazu.

  • Er würde sicher noch nicht aus der Berechnung fallen, da zum Regelbedarf ja noch die hälftige Miete (bei 2 Personen) kommt, also die 284 € sind zu wenig.
    Mit Sicherheit wird auch geprüft, ob er mehr zahlen könnte. Bestünde denn die "Gefahr"?
    Und, wie >camper< schon sagt, Sonderbedarf usw. bei ihm dabei nicht vergessen.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Oder würde trotzdem geprüft werden,ob Vater mehr zahlen kann?


    Nun bin ich absoluter Laie, also kein Anwalt und kein Richter. Ich denke aber, dass er einen Schwerbindertenausweis hat. Mit diesem kann Mehrbedarf oder Sonderbedarf für sich geltend machen. Wie hoch er bei Deinem Ex ist, kann nur er persönlich wissen und notfalls durch ärztliche Atteste untermauern.


    Hat die ARGE Zweifel an der Summe, dann soll sie einen Gutachter beauftragen. Dein Exmann hat auf jeden Fall seine Beweispflicht erfüllt. Sollte die ARGE trotzdem mehr fordern, dann soll er sich an einen Anwalt für Familienrecht wenden, ihn aber gleich auf seine besondere Situation als Schwerbehinderter aufmerksam machen.


    So dass der Anwalt gar nicht erst auf den Gedanken kommt, dem KV muss die Grundsicherung + Wohnungskosten reichen.


    lg


    Camper

  • Ok,vielen Dank für die Antworten.


    Dann ist es womöglich besser,wenn wir das mal berechnen lassen.Kann auch ich den Anwalt für Familienrecht einschalten?Mit Beratungsschein?


    Mann ist 100% schwerbehindert, aber ohne Merkzeichen im Ausweis bisher.


    Weiss denn jemand,wie hoch sein Selbstbehalt wäre? 770 oder 950 Euronen?



    Ach ja....es bestünde die "Gefähr" vermutlich,dass er mehr zahlen müsste.






    lg,


    Ziegenbein

  • 100 Euro bedeutet, dass der Unterhaltspflichtige Mangelfall ist. Da wird auf den Euro gerechnet. Es wäre Zufall, dass genau 100 Euro rauskämen und nicht 101 oder 99. Die ARGE wird und muss eine genaue Berechnung fordern. Die bekommt Ihr kostenlos beim Jugendamt, Beistandschaft. Macht doch dort einen gemeinsamen Termin aus und besprecht, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Je nachdem muss der Vater gar nichts zahlen. Du bekommst dasselbe Geld vom Amt. In der Familie sind 100 Euro mehr ... Schlecht für die Allgemeinheit, gut für Euch ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Mann ist 100% schwerbehindert, aber ohne Merkzeichen im Ausweis bisher.


    Merkzeichen braiucht es nicht, wenn es um seine individuellen Ansprüche geht. Fahrtkosten zu den Ärzten, Praxisgebühr, Medikamente um nur ein paar Beispiele zu nennen.


    Ich kenne einen Schwerbehinderen, der setzt auch seinen Urlaub bedarfserhöhend an, wenn er nach Italien fährt. Und der hat gerade mal einen GdB von 60.


    Mit einem GdB von 100 wäre so etwas viel leichter, weil er Privatfahrten bis 15.000 km steuerrechtlich geltend machen darf. Egal ob er zum Bäcker fährt, zum Metzger oder zu Tante Erna nach München. Er muss dann nur ein Fahrtenbuch führen. Und was steuerrechtlich durchzusetzen ist, müsste auch familienrechtlich durchzusetzen sein.


    lg


    Camper

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