Sag mal, auch das Urteil hast Du wohl nicht richtig gelesen, oder? Selbstverständlich ist dort die bundesweite Bewerbung erwähnt. Nur: Der Beklagte konnte nachweisen, dass er an anderer Stelle nicht mehr verdient.
Der Beklagte wohnt auch nicht bei seinen Eltern. Ich weiß nicht, wie Du darauf kommst.
Und einen Nebenjob braucht er bei seinen Arbeitszeiten, den Fahrzeiten und der Vergütung, die seiner Ausbildung entspricht, nicht wahrzunehmen.
Du versuchst schon wieder, ein eindeutig formuliertes Urteil in eine abstruse Richtung zu schieben. Das zitierte Urteil liegt auf der Linie sämtlicher diesbezüglichen Entscheidungen. Ich sehe nicht den Hauch einer Unterstützung für Deine Rechtsansicht.