Stimmt nicht ganz, Grinsekatze,
Vorraussetzung ist die Rechtssprechung im jeweiligen Lande,
wo sich das Kind aufhält. Steht diese nicht im Einklang mit
dem begeherenden Land, ist es nur zwingend erforderlich ein
Verfahren einzuleiten! Heißt aber nicht das die Beschlüße dann
1:1 übernommen werden.
wichtig ist aber wirklich erstmal das ABR zu bekommen.