Spanischer Vater und Sorgerecht....

  • hallo... nun bin ich auch mal dran und brauche einen dringenden rat von euch... oder besser, vielleicht ist hier jemand, der sowas kennt...


    also... eine freundin ist mit einem spanier verheiratet, sie haben einen 5-jährigen gemeinsamen sohn... nach vielem hin und her hat sie sich nun von ihm getrennt und ist hier wieder nach norddeutschland gezogen...


    er ist in der zwischenzeit wieder zurück nach spanien gezogen und der gemeinsame sohn war für 5 wochen zu besuch bei ihm!


    nun ließ der vater von spanien aus durchklingen, daß dort die schulen für ihren sohn doch viel besser wäre und es eh besser wäre, wenn der junge bei IHM leben würde...


    Sie hat nun wirklich begründete angst, daß er ihren sohn zu sich holen würde...
    vor allem ist es nun gar nicht mehr so einfach für sie, ihn einfach mal dem vater mitzugeben, weil ja nun auch eine begründete angst dahinter steht...


    WER KENNT SICH MIT SOWAS AUS?
    WER HAT ERFAHRUNGEN DAMIT GEMACHT?
    WER KANN UNS EIN PAAR TIPS GEBEN ???


    bin wirklich für jede hilfe dankbar...


    lg
    mareile


    p.s.
    jugendamtsbesuch ist bereits geschehen... rechtsanwalt kommt jetzt noch..

  • Ich gehe mal davon aus das der Sohn wieder hier ist, oder?


    Haben die beiden denn das gemeinsame Sorgerecht? und wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

  • Ja, sie hat ihn wieder abgeholt... sie haben gemeinsames sorgerecht, es ist noch nichts weiter geklärt worden!
    sie ist letztes jahr im oktober mehr oder weniger ohne alles von ihm aus süddeutschland hier hoch geflüchtet... was dort genau vorgefallen ist, weiß ich nicht und tut ja auch nichts zur sache...


    somit beide das sr und beide auch noch das abr....


    haben heute nur erfahren, daß spanien und deutschland noch kein abkommen geschlossen haben, was solche fälle angeht.. somit hätte sie auch kaum chancen den jungen wieder hierher zu holen!

  • Dann sollte Deine Freundin wenigestens mal das ABR beantragen, denn nur damit kann sie faktisch bestimmen wo das Kind ist. Hätte der Vater das Kind nicht wieder raus gegeben, wäre sie faktisch machtlos gewesen, weil der Kleine ja mit ihrem Einverständniss darunter
    gefahren ist.


    Also sollte sie erstmal das ABR beantragen. So, und jetzt zu der Aussage des Vaters. Mag ja sein, das sich sowas schlimm anhört, aber rechtlich gesehen hat das kaum Belange. Er hat doch ohne zu zögern den Kleinen wieder raus gegeben, oder? Sie wird ihm nicht verbieten können mit dem Kind in Spanien Urlaub zu machen. Das kann nur ein Gericht und dafür müssen gute Gründe vorliegen.

  • Zitat

    Original von schneckchen
    Ja, sie hat ihn wieder abgeholt... sie haben gemeinsames sorgerecht, es ist noch nichts weiter geklärt worden!
    sie ist letztes jahr im oktober mehr oder weniger ohne alles von ihm aus süddeutschland hier hoch geflüchtet... was dort genau vorgefallen ist, weiß ich nicht und tut ja auch nichts zur sache...


    somit beide das sr und beide auch noch das abr....


    haben heute nur erfahren, daß spanien und deutschland noch kein abkommen geschlossen haben, was solche fälle angeht.. somit hätte sie auch kaum chancen den jungen wieder hierher zu holen!


    Dieses Abkommen wird es auch wohl nie geben, weil Spanien ein ganz anderes Famillienrecht hat und sich nicht auf das deutsche Niveau einlassen will! Zu recht!

  • kann ich nicht und will ich nicht beurteilen, weil ich das spanische recht nicht kenne... das bei uns hier auch nicht alles im grünen ist, weiß ich zu gut..


    hast du denn einen tip für mich?


    denn ganz recht kann es ja auch nicht sein, wenn er ihn hier einfach holt und nicht wieder bringt, oder?

  • Zitat

    Original von schneckchen
    kann ich nicht und will ich nicht beurteilen, weil ich das spanische recht nicht kenne... das bei uns hier auch nicht alles im grünen ist, weiß ich zu gut..


    hast du denn einen tip für mich?


    denn ganz recht kann es ja auch nicht sein, wenn er ihn hier einfach holt und nicht wieder bringt, oder?


    Ja, Deine Freundin sollte das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen!


    Natürlich kann es nicht rechtens sein, aber es ist wohl so einfach nicht zu verhindern, denn dafür müssen schon Gründe vorliegen. Und es steht ja auch nicht unbedingt feste ob er es tatsächlich auch will! Würde er es ja wollen, hätte er es ja schon getan, oder?

  • Es gilt das HKÜ, auch zwischen Spanien und Deutschland.
    Vereinfacht gesagt:
    Wohnt das Kind gewöhnlich hier, darf es der Vater nicht ohne zu fragen nach Spanien mitnehmen. Wohnt das Kind gewöhnlich in Spanien, darf es die Mutter nicht ohne zu fragen nach Deutschland mitnehmen.

  • Zitat

    Original von radex
    Es gilt das HKÜ, auch zwischen Spanien und Deutschland.
    Vereinfacht gesagt:
    Wohnt das Kind gewöhnlich hier, darf es der Vater nicht ohne zu fragen nach Spanien mitnehmen. Wohnt das Kind gewöhnlich in Spanien, darf es die Mutter nicht ohne zu fragen nach Deutschland mitnehmen.


    Die Zustimmung braucht man so oder so, egal ob HKÜ oder nicht bei GSR!

  • Zitat

    Original von schneckchen
    sicher.. er hat ihn ja auch wieder gebracht... hat aber auch mitgeteilt, daß er dort erst noch einiges vorbereiten will, bevor er ihn ganz zu sich holt!


    Radex... was heißt HKÜ ????? :rotwerd :rotwerd :rotwerd


    Sorry, das hört sich alles verdammt komisch an! Wenn er das wollte, warum erzählt er es dann rum? Und was sagt Deine Freundin dazu?


    Er muss doch wissen dass er sowas ohne weiteres nicht darf!

  • Zitat

    Original von meziel


    Die Zustimmung braucht man so oder so, egal ob HKÜ oder nicht bei GSR!


    Nur wenn´s außerhalb der Landesgrenzen geschieht und beide das SR haben.

  • was heißt schon dürfen????? dürfen ist ne andere sache, als einfach machen!!!!!!!! und ans dürfen halten sich ja nun auch nicht alle menschen...


    sie ist der meinung, daß er dort noch einiges vorbereiten will.....


    er hat schon zwei söhne aus erster ehe, zu denen er aber keinen kontkat oder besser nur sporadischen kontakt hat! sie leben auch hier in deutschland!


    vielleicht kann es ja auch sein, daß er nun gerad dieses kind will, weil er bei seinen ersten beiden einiges verpaßt oder verpatzt hat???


  • Kann alles sein, muss aber nicht!


    Sorry, alles sehr wage und schwierig! Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass jemand beabsichtigt ein Kind zu entführen (und das ist eine Entführung) und das auch noch den betroffenen Menschen erzählt!
    Vielleicht haut er auch einfach nur auf die Glocke, ganz nach dem Motto: Hunde die bellen beißen nicht! Deine Freundin sollte ihm jedenfalls klar machen das sie etwas dagegen hat, damit er hinterher nicht behaupten kann, sie hätte dem nicht wiedersprochen!


    Aber für mich hört sich das wirklich eher nach viel WInd um nichts an, aus Vätersicht meine ich!


    Und verlasst euch nicht auf das HKÜ. Es gab vor nicht allzu langer Zeit einen Fall, in dem die Mutter aus Polen nach Deutschland abgehauen ist. HKÜ hat nicht viel gebracht, denn das Verfahren zog sich zwei Jahre und am Ende hieß es von einem deutschen Gericht: Okay, war zwar ne Entführung, aber aufgrund der Dauer, die die Kinder jetzt hier sind, ist eine Rückführung jetzt nicht mehr Kindewohl fördernt! Heißt auf Amtsdeutsch: Tatsachenschaffung :hä :hä!


    Ich bin immer wieder erstaunt, das sowas in Deutschland möglich ist!

  • Zitat

    Original von schneckchen
    haben heute nur erfahren, daß spanien und deutschland noch kein abkommen geschlossen haben, was solche fälle angeht.. somit hätte sie auch kaum chancen den jungen wieder hierher zu holen!


    Hallo Schneckchen,


    die Übereinkommen werden auch nicht zwischen Deutschland und Spanien getroffen. Es ist vielmehr so, dass die Vereinbarung zwischen allen Ländern gilt, die der Vereinbarung beigetreten sind. Deutschland hat das gemacht und sicherlich Spanien auch.


    Es geht darum, dass die beigetretenen Länder sich zu einem bestimmten Procedere verpflichten haben. Insbesondere ist vereinbart worden, dass Sorge- und Umgangsentscheidungen der ausländischen Gerichte akzeptiert werden.


    In Deinem Fall würde das heißen, wenn Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast oder einen Herausgabebeschluss (bei einem deutschn Gericht) erwirkst, müssten die spanischen Behörden das Kind herausgeben.


    Gruß


    Grinsekatze :brille