Unterhalt für Ex bei Studium

  • Hallo! :wink


    ich muss mal was fragen was mich speziell nicht betrifft, aber ich trotzdem mal wissen möchte!


    So, nun zum Problem.
    Hab da einen Bekannten, der dieses Jahr nach 1,5 Jahren Ehe vor dem Aus steht! Sie leben also beide nun im Trennungsjahr!
    In der Ehe entstand ein Kind, geboren Oktober 2005!


    Das Kind lebt bei der Mutter, seit der Trennung geht der Kleine in die Kinderkrippe! Und sie nahm nach Auszug des Mannes Arbeit auf damit, nach ihrer Aussage, der Mann nicht soviel Unterhalt zahlen muss! :pfeif
    So, nun arbeitet sie ja wie gesagt, bekommt aber trotzdem noch etwas Unterhalt für sich vom Ex. Soweit so gut...


    Nun hat sie über Anwalt berichten lassen das sie anfangen will zu studieren, damit ordentlich weit weg zieht und dafür ja auch die unbefristete Arbeit die sie jetzt hat aufgeben müßte! Damit würde laut ihrer Rechnung ja auch wieder ihr Anspruch auf Unterhalt steigen!


    Jetzt meine Fragen! Darf die das? Weil ich finde Recht sollte auch Recht bleiben! :hm...
    Wer hat heute das Glück ne feste Stelle vorzuweisen?! Und da mal einfach so kündigen, ich weiß ja nicht! Das Studium bringt ihr so gesehen auch nichts, zumindest beruflich nicht! Sie macht sich damit ja nur finanziell abhängiger vom Mann! Denke doch bei Scheidung soll jeder wieder für sich finanziell auf eigenen Füßen stehen! Wie sollte das beim Studium funktionieren? :Hm


    So, was meint ihr? Bin gespannt auf Meinungen aller Art. Vielleicht hat ja wer auch Urteile für mich! Danke!!!! :blume



    Radex: Ich bitte dich hier nicht zu antworten, hab kein Bock auf Entartung meines threads dazu ist mir das Thema zu wichtig! :anbet

  • Deine Frage Darf die das? wid sich aufgrund der vielen fehlenden Informationen nicht eindeutig beantworten lassen.


    Selbstverständlich soll Recht auch Recht bleiben, aber m. E. beginnt dieses Recht erst einmal mit ihrer nicht verpflichtenden Berufstätigkeit.


    Und ihren sicheren (?) Job. Ist sie denn Lebenszeitbeamtin? Alle anderen Arbeitsstellen haben m. E. ein Unsicherheitspotential, das nicht zu unterschätzen ist. Dazu möchte ich nur exemplarisch auf die Siemensmitarbeiter im Handybereich hinweisen, die von BenQ übernommen wurden.


    Nicht unwichtig halte ich die Überlegung, ob sie nicht schon lange mit einem Studium geliebäugelt hat, mit Rücksicht auf ihren Mann und die gemeinsame Lebensplanung als Familie, auf diese berufliche Fortentwicklung aber verzichtet hatte.


    Auch die Überlegung, durch das Studium sei man finanziell abhängiger, halte ich ein bisschen kurzsichtig. Während dieser Zeit wird es schon stimmen, allerdings wird sich regelmäßig nach erfolgreichem Abschluß eines Studiums auch eine Arbeitsstelle mit letztendlich höheren Verdienst- und Aufstiegsmöglichkeiten anbieten, was wiederum nicht nur zur finanziellen Unabhängigkeit führt, sondern ggf. sogar zur Steigerung des Lebensstandards, was wiederum dem gemeinsamen Kind zugute kommt.


    Welche Motivation diese Frau mit dem Studium tatsächlich hat, weiß ich nicht, deine Vermutung, ihr ginge es lediglich um höheren Unterhalt, halte ich für falsch, dann wäre sie nämlich das Arbeiten nicht wieder angefangen.


    Ihr Alter wäre bei der Gesamtbetrachtung auch wichtig, vermute aber, daß sie eher zu deiner Altersklasse als zu meiner gehört :D. Danach hätte sie noch eine über 40-jährige Berufstätigkeit vor sich.


    Zu denken in deiner Schilderung gibt mir lediglich die Aussage ... hat sie über Anwalt ausrichten lassen ... Derartiges sollte m. E. über eine direktes Gespräch geklärt werden.


    Insgesamt glaube ich, daß im Falle einer richterlichen Entscheidung, sie gute Chancen hat, ihren Unterhaltsanspruch während des Studiums wieder zu erhöhen. Dabei wird selbstverständlich ihre Glaubwürdigkeit, hinsichtlich der Frage, warum sie dieses Studium noch absolvieren will, obwohl sie dadurch eine unbefristete Arbeitsstelle aufgeben muß und auch der Wegzug von entscheidender Bedeutung sein.

  • Von dem Studium hat der Mann vorher nichts gewußt..


    Was ich halt nicht verstehe ist folgendes: Klar, da ist ein kleines Kind! Aber Betreuung ist ja da... Erst geht sie arbeiten, dann will sie wieder damit aufhören und nennt ihm gleichen Atemzug auch noch das ihr damit ja mehr Unterhalt zusteht!
    Ihre Arbeit ist ja in dem Sinne sicher, weil sie ja einen festen Arbeitsvertrag in einem Altenheim hat! Klar weiß man nie was noch kommt, aber FESTER Arbeitsvertrag...
    Find ich persönlich alles seltsam.


    Ach ja, sie ist 1 Jahr jünger wie ich!

  • Und welches Studium will sie beginnen?


    Und zur Arbeit im Altenheim. Ich habe einige Bekannte, die in der Altenpflege (ambulant und stationär) beschäftigt sind. Was diese so alles erzählen über schlechte Arbeitzeit, -bedingungen und Bezahlung. Ob dies wirklich eine Beschäftigung ist, die man über 40 Jahre machen möchte und auch kann :frag. ( :bet Ich hoffe, ich habe mit dieser Frage niemandem im Forum beleidigt, dann Entschuldigung :anbet)


    :Hm Ich kann an dieser Entwicklung nichts seltsames erkennen. Nach einer Trennung muß sich doch jeder neu orientieren und schauen wie und wohin sein Weg weitergehen soll. Ich glaube, daß es bei dir doch auch nicht anders ist, oder. Und daß zuerst eine Berufstätigkeit - ist sie überhaupt ausgebildete Altenpflegerin oder arbeitet sie dort als angelernte (?) Kraft - gesucht wird ist m. E. seeehr löblich, da aufgrund des Alters des Kindes keine Notwendigkeit bestanden hätte. Und wenn sie dann merkt, daß dies nicht ihr Ding ist und eine Möglichkeit in einem Studium sieht, finde ich dies insbesondere auch aufgrund ihres Alters in Ordnung.


    Hättest du es denn für richtiger gehalten, wenn sie sich nach der Trennung keinen Job gesucht hätte und auch für die mittelbare Zukunft kein Interesse an einem beruflichen Fortkommen gezeigt hätte?


    Denn dies ist z. Z. geltendes Recht, eine geschiedenen Ehefrau kann erst zum Ende der Grundschulzeit des Kindes zu einer Teilzeitarbeit verpflichtet werden. Und m. E. gibt es nicht wenige Frauen, die diese Zeit auch ohne Berufstätigkeit verbringen, obwohl - seien wir doch ehrlich - diese möglich gewesen wäre. Auch eine Betreuung kann meistens gefunden werden, wenn tatsächlich danach gesucht wird. Zwar nicht unbedingt sofort und von heute auf morgen.

  • Schwieriges Thema!


    Geb dir echt in vielen Punkten recht, weil du einfach recht hast und sie so sind! :respekt
    Auf jeden Fall weiß ich 100 % das sie auch nun das arbeitet was sie gelernt hat!
    Ich hätte es natürlich nicht gut gefunden wenn sie lieber einen als handaufhaltende Ex gemacht hätte weil sie rechtlich das dürfte. Aber so ohne Logik eben. Nimmt Arbeit an, erzählt ihm und auch sonst hat sie daraus kein Geheimnis gemacht, das sie das tut weil sie das Geld vom Ex nicht will. So eine Einstellung finde ich super!!!!!!! Ganz in echt.
    Nun will sie die nicht mehr, weil ihr eingefallen ist zu studieren! Inzwischen hält sie ihre Meinung wenn der Mann zahlen kann,dann auch zum bitteren Ende jedem vor...


    Es geht mir doch mit meinem thread auch nicht um meine Meinung, sondern um das rechtliche! Denn ganz ehrlich ich fand und finde auch die ganze Beziehung komisch... aber das ist doch was anderes, ich hat doch nur das rechtliche interessiert! Darf eine Frau so offen ihre Arbeit kündigen nur damit der Mann Unterhalt zahlen muss?
    Meines Erachtens hat nämlich hier eine Userin (da wird es sicherlich noch mehr geben, aber mir ist nur eine namentlich bekannt) das Problem da will der Mann nicht arbeiten damit er ja keinen Unterhalt zahlen muss. Und da weiß ich auch das der Mann übelst von diversen Ämtern einen auf den Deckel bekommen hat... Hier wäre ja eher der Fall sie will nicht damit er zahlt!


    Ich hoffe du verstehst mich nicht falsch. Es geht mir doch weder um Meinung wie soll oder muss die Frau wieder arbeiten, es geht mir allein nur um das gesetzliche! :schwitz

  • :daumen Recht hast du, schwieriges Thema.


    :Hm Also wenn es dir nur um die gesetzliche/rechtliche Anwort geht, diese ist doch relativ einfach.


    Danach besteht für diese Frau keine Pflicht zu arbeiten. Sämtliche Tätigkeiten sind überobligatorisch, so heißt es glaub ich. Ob sie diese Zeit ausschließlich mit der Betreuung ihres Kindes ausfüllt oder auch für ein Studium verwendet, sollte danach egal sein.


    Wenn sie trotzdem berufstätig ist, braucht dieses Einkommen noch nicht einmal vollständig bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden. Hierzu habe ich dies gefunden. Dies hat sie mit ihrem Ex doch auch anders gehändelt.


    Und zu diesem Mann der anderen Userin. Dem wurde doch nur auf die Füße getreten, da er die Barunterhaltspflicht gegenüber seinem Kind zu erfüllen hat. Diese Frau erbringt ihre Unterhaltsverpflichtung gegenüber ihrem Kind ausschließlich durch die Betreuungsleistung und auch dies ist geltendes Recht.


    Was will die Frau denn studieren? :pfeif Bin gar nicht neugierig :D.

  • Hallo cath,


    ich habe ebenfalls einen sog. sicheren Arbeitsplatz, bin noch ein Jahr im Erziehungsurlaub und darf ab nächstem Jahr wieder an meinen alten Arbeitsplatz zurück. Im Dreischichtbetrieb an Sonn- und Feiertagen. Ich freue mich schon jetzt, wenn ich meiner dann dreijährigen Tochter erklären darf, weshalb ich nicht an der Bescherung teilnehmen werde.....


    Die rechtliche Seite ist ja eindeutig.


    Rein menschlich verstehe ich die ExFrau Deines Bekannten, wie alt soll sie erst werden und wieviele Kinder geboren haben, bevor sie sich mit all´den zwanzigjährigen immatrikuliert?


    Soll sie die gescheiterte Ehe und ein Kind daran hindern ihre beruflichen Pläne zu verwirklichen? Geht es ihr gut, profitiert das Kind doch auch davon! Und für einen besser qualifizierten Job, gibt es meist auch eine bessere Vergütung.


    Sollte diese Frau jedoch Rachegellüste haben und ihren Job an den Nagel hängen, um dem Ex eins auszuwischen, hat sie ja dennoch eine nicht unwesentliche Lebensaufgabe. Der Betreuungsanspruch fällt weg bis das Kind drei Jahre alt ist und sie hat den Fullzeitjob Mama anzutreten.
    Außerdem wage ich zu bezweifeln, dass sie allein mit dem Unterhalt für sich und das Kind auskommt. Das wiederum bedeutet: Hartz 4!!!!!!!!!!

  • Da die Frau - soweit ich das jetzt gelesen habe - schon einen Beruf gelernt hat, muss der Mann ihr das Studium nicht finanzieren.
    Aber - und da haben die anderen recht - sie darf ja eigentlich nach wie vor zu Hause bleiben und das Kind betreuen.


    Moralisch sehe ich hier die Problematik des Wegziehens, welches den Umgang zwischen Vater und Kind erschwert. Der Vater könnte hiergegen gerichtlich vorgehen und die Sache mit der Möglichkeit eines Fernstudiums begründen.


    Mich würde interessieren, wohin die Frau samt Kind ziehen will.
    Dann wäre herauszufinden, ob an der Uni Studiengebühren fällig sind.


    Mein Vorschlag an beide wäre: sie sollte sich kundig machen, ob sie das Studium nicht als Fernstudium absolvieren kann und ggf. auf diese Alternative ausweichen.
    Damit könnte sie auch Teilzeit weiterarbeiten und müsste nicht wegziehen.


    Er sollte ihr unbedingt Unterstützung bei der Betreuung des gemeinsamen Kindes zusagen, die sich nicht nur auf zwei Besuchswochenenden im Monat beschränkt, und mit ihr gemeinsam überlegen, welchen finanziellen Ausgleich sie ggf. noch benötigen würde. Letzterer dürfte niedriger ausfallen als der eigentliche reale Unterhalt. Am KU gibt es aber nichts zu rütteln!


    Ich denke, beide sollten unbedingt miteinander reden und nicht einfach den anderen vor vollendete Tatsachen stellen, schon des gemeinsamen Kindes wegen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Kaj:knuddel Schön das du wieder da bist! :knuddel Vielen Dank auch für deinen "Senf"! :blume


    @alle Nun habt ihr bei mir ja einige Fragen aufgeworfen die ich so pauschal nicht beantworten kann- ich frag da mal nach und fütter euch dann wieder mit entsprechenden Infos!!!!! Ok???? :wink