KM IN TOTALVERWEIGERUNG!

  • Hallo liebes Forum,


    ich möchte mich mal wieder mit zwei, drei Fragen an Euch wenden.


    Zunächst vielen Dank für die Tipps zu der Umgangsvereinbarung für mein 4 Monate altes Kind. Ich habe viele der Vorschläge so übernommen.


    Diesen Vorschlag für eine Umgangsvereinbarung habe ich dann an KM und JA gesendet und um eine Rückmeldung innerhalb der nächsten 14 Tage gebeten. Von der KM kam keine Reaktion.


    Ich habe die Umgangsvereinbarung nun noch einmal als Erinnerung, per E-Mail an KM und JA gesendet, diesmal mit dem Hinweis, dass ich die Angelegenheit im Januar an meinen Anwalt und das Familiengericht weiterleite, wenn bis dahin keine Reaktion kommt, bzw. eine erkennbare Bereitschaft zu einer Einigung ersichtlich wird.


    Nun geht es los:


    Die KM hatte meiner Mutter vor 10 Tagen mitgeteilt und auch dem JA, dass meine Mutter das Kind an Weihnachten nicht sehen könne, da sie sich mit dem Kind nicht in der Stadt sondern in Hamburg befinde. Das war nachweislich gelogen. Sie war in der Stadt, zumindest am 23.12. als ein Treffen hätte stattfinden sollen und am 26.12. als es ebenfalls möglich gewesen wäre.


    1. Frage: Die KM hat das (aus meiner, voreingenommen Sicht), natürlich gewusst, dass sie in der Stadt sein wird, natürlich wird sie behaupten das Kind sei plötzlich krank geworden, was auch immer. Aus meiner Sicht hat sie aber nicht nur meine Mutter, sondern auch das JA vorsätzlich angelogen. Und ich möchte schon mit dem JA darüber reden. Wie seht ihr das, haben solche "Lügen" irgendwelche Konsequenzen? Kann ich mit dem Nachweis, dass die KM hier war, unterstreichen, dass Sie den Umgang auch mit der Großmutter torpediert, bzw. nicht fördert, also VERHINDERT?


    2. Frage, die Mutter hat auf die Umgangsvereinbarung nicht reagiert, vermutlich, weil sie nicht die Interessen des Kindes, sondern nur die ihrer eigenen Enttäuschung und Bitterkeit verfolgt, wird sie auch auf die Erinnerungsmail nicht reagieren. Also geht die Sache an das Familiengericht. Wie lange dauert denn so eine Entscheidung vor Gericht in der Regel, also wann hat man dann so etwas wie einen Titel und kann den Umgang mit dem Kind "einfordern"?


    3. Frage ich habe in dem Thread von 3xSonnenschein ( Bin total verzweifelt!!! Wie kann das sein??? ) etwas von einer einstweiligen Anordnung gelesen. Ich bin ja weder Stalker" noch in irgendeiner Weise gewalttätig oder unberechenbar, sondern einfach das Opfer einer völligen "Psycho-Frau ;-)" mit Verlaub... :-)


    Wie seht ihr das, was könnte ich mit einer solchen "einstweiligen Anordnung erreichen? Habe ich Chancen eine zu erhalten und wie lange dauert es, so etwas vor Gericht zu bekommen?


    Ich möchte aber bevor hier wieder die virtuellen Tiraden auf mich nieder gehen, noch sagen, ich wünsche mir das alles nicht!!! Ich wünsche mir, dass die KM zur Vernunft kommt, dass man einen fairen und friedlichen Umgang regeln kann und wir uns der GEMEINSAMEN Verantwortung bewusst werden und dieser so weit das die Umstände zulassen gemeinsam nachkommen..!! (Und ich liebe Frauen, behandele sie mit größtem Respekt, schätze ihre Weitsichtigkeit und ihre geordnete Denkstruktur und die allermeisten sind auch nicht "Psycho") :-):winken::blume


    Vielen lieben Dank schon mal und ein paar schöne letzte Tage in 2011 :-)

  • Hallo Orphelio,


    ich denke, der richtige Weg, etwas zu klären kann nur sein, wenn beide Eltern sich gemeinsam an einen Tisch setzen. Eigentlich kann und muss ein Jugendamt auch so agieren. Soll heißen -> Deinen Vorschlag zum Umgang kann das Jugendamt maximal zur Kenntnis nehmen und falls es den Eindruck hat, dass Du der Mutter keine Abschrift gesandt hast, ihr eine Fotokopie zur Kenntnisnahme weiterleiten und zugleich darauf hinweisen, dass Ihr Euch an einen Tisch setzen solltet.


    In gemeinsamen Gesprächen geht es eigentlich wenig darum, in die Vergangenheit zu schauen und vom Jugendamt zu erwarten, irgendwelche Aussagen nach dem Wahrheitsgehalt zu sichten um sich dann ggf. auf eine Seite zu schlagen.


    Es ist die Aufgag des Jugendamtes in der (außergerichtlichen) Vermittlung, die Eltern miteinander ins Gespräch zu bringen, damit sie (im Interesse des Kindes) gemeinsame und von beiden getragene Etnscheidungen treffen. Das ist natürlich idealtypisch, dennoch wird es doch immer möglich sein, einen Kompromiss zu finden.


    Der Kater :brille

  • was für eine besuchsregelung (wie lange, wie oft) hattest du denn vorgeschlagen? :hae:


    die oma hat erstmal noch keine rechte.
    da würde ich nichts einfordern (zur zeit) die oma hat nur rechte, wenn schon eine bindung besteht...


    was sagt das jugendamt?
    ist eine vermittlung möglich?


    wenn nein, solltest du eine besuchsregelung vor gericht beantragen.
    das geht dann recht schnell...

  • Hallo!


    Um es kurz zu machen ... :)


    Zu 1: Da steht zunächst Aussage gegen Aussage, und solange sich solche Vorfälle nicht massiv häufen, wird kein Gericht der Welt etwas tun. Einen Umgangsboykott nachzuweisen ist schwierig, erst recht bei einem so kleinen Kind, das selbst nichts dazu sagen kann.


    Zu 2: Die Gerichte sind massiv überlastet. Ein Hauptverfahren kann gut und gerne mal 2 Jahre dauern. Was Du aber tun kannst ist im Rahmen einer Einstweiligen Anordnung ein "Nebenverfahren" anzustrengen. Das geht wesentlich schneller. Begründen kannst Du das ganze mit dem Umgangsboykott. Hierzu stellst Du einen EA-Antrag, dass das Gericht schnellstmöglich eine Umgangsregelung festlegen möge, da Du ansonsten keine Möglichkeit siehst, Dein Kind zu sehen. Wichtig ist hierbei, nicht zu lange Zeit verstreichen zu lassen! Sowas sollte man zügig angehen, wenn die friedlichen Versuche nicht fruchten: a) Umgangsvereinbarung b) Vermittlungsgespräch Jugendamt und c) evtl. Mediationsgespräch - maximal sollte man 4-6 Wochen einplanen, und wenn bis dahin nichts kommt ... EA-Verfahren anstrengen.


    Zu 3: Oben schon beschrieben... es kommt auch darauf an, was Du eigentlich willst. So wie ich es lese, geht es um einen Säugling. Hieraus lässt sich ableiten, dass Du kein ABR oder ASR (Aufenthaltsbestimmungsrecht / Alleiniges Sorgerecht) bekommen wirst, weil die Gegenseite immer mit dem Alter des Kindes punkten kann. Alles was Du nun erreichen kannst, ist eine angemessene Umgangsvereinbarung.


    lg Myronn

  • Danke Kater,


    das ist ja das, was ich der Km und dem Jugendamt seit der Geburt vorschlage, allerdings weigert sich die KM strikt dagegen. Sie behauptet sie sei von mir so traumatisiert, dass sie nicht mit mir in einem Raum sein könne. Abgesehen davon, ist sie es, die eigentlich nur unsere ganzen Konflikte zu Schau stellt, sie überall aus Ihrer (verzerrten) Sicht darstellt und manipuliert wiedergibt.


    Ich versuche, (so sehe ich es zumindest) nach vorn zu schauen, Lösungen für die Zeit "ab jetzt" zu suchen. Aber ich komme eben nicht weiter und denke es muss jetzt vom Gericht festgestellt werden, eben auch weil die KM komplette Lügen in den Raum stellt um mich zu diskreditieren und ihre Haltung mir gegenüber zu rechtfertigen. Ich merke also auch, dass da evtl. Dinge mal grundsätzlich klargestellt werden sollten.


    Wenn also die Mutter mittelfristig nicht zu Gesprächen bereit ist, was soll ich dann tun?? :schiel

  • Was sagt denn das Jugendamt? Üblicherweise setzt das Jugendamt ein gemeinsames Gespräch an, um eine Umgangsvereinbarung zu gestalten. Das solltest Du kurzfristig beim Jugendamt erbitten. Funktioniert das nicht, dann erst wäre die Zeit zur Klage gekommen.


    Nach Einreichung der Klage wird das Familiengericht kurzfristig - üblicherweise innerhalb von vier bis sechs Wochen - einen Anhörungstermin ansetzen. Ein EA-Verfahren ist da eigentlich nicht vonnöten und wird von Familiengerichten deshalb oft zusammen mit der Hauptsache verhandelt. (Du hast dann doppelte Kosten ...) In der Anhörung kommt es auf jeden Fall zu einem vorläufigen Entscheid: Entweder eine vorläufige Umgangsregelung oder eine Umgangsablehnung.


    Die Großmutter hat übrigens noch kein Umgangsrecht. Denn sie hat noch keine Beziehung zum Baby aufgebaut. Das Thema solltest Du nicht zum Gegenstand der Verhandlungen machen.


    Soweit ein paar Sachinfos ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Zu 2: Die Gerichte sind massiv überlastet. Ein Hauptverfahren kann gut und gerne mal 2 Jahre dauern.


    aber doch nicht eine besuchsregelung?


    die familiengerichte sind doch verpflichtet schnell zu arbeiten :hae:







    zuerst ist aber das jugendamt dran :rolleyes2:

  • Also als Umgangsvereinbarung habe ich vorgeschlagen, das Kind zunächst zweimal wöchentlich für eine Stunde zu sehen.


    Das Jugendamt versucht zu vermitteln aber die Dame sagte schon, dass sie ab 2012 nicht mehr die Zeit dafür haben wird und eine Frau von der Caritas das übernehmen soll, also zunächst vermittelnde Einzelgespräche und den Versuch eines gemeinsamen, moderierten Gespräches.


    Also warte ich jetzt bis 15.01 ab, was sich aus diesen Versuchen ergibt und beantrage dann ansonsten bei Gericht ein Besuchsrecht, ist das so korrekt?

  • Also als Umgangsvereinbarung habe ich vorgeschlagen, das Kind zunächst zweimal wöchentlich für eine Stunde zu sehen.


    naja... ZWEIMAL wöchentlich... :wow ,wenn die mutter dich so hasst...ist schon ne verwegene forderung :brille



    ich hatte dir vorgeschlagen, damit du dein kind überhaupt zu sehen bekommst...erstmal weniger zu fordern :brille:hae:

  • hallo juwi,


    es ist ja auch nur ein vorschlag, aber wenn diese verwegene an unverschämtheit nicht zu übetreffende maximalforderung von der km nicht zu erfüllen ist, um dem kind die möglichkeit zu geben sich an den km zu gewöhnen kann sie ja einen gegenvorschlag machen :D

  • Schon schlimm genug, wenn ein Vater für 2x1 Stunde vor Gericht ziehen muss ... seufz ...


    Und ja juwi hat recht: UNVERSCHÄMT so eine Forderung! Du solltest mit 1x1 Stunde im Monat zufrieden sein ... maximal! :lgh

    Einmal editiert, zuletzt von Myronn ()

  • Hi Myronn,


    ein Jammer, dass die Gerichte nicht sagen, wer sich wegen so einem Schwachsinn nicht einigen kann muss jeweils 10.000 EUR zahlen.
    Die Gerichte währen schlagartig entlastet und meine km hätte sicher morgen eine einvernehmliche Lösung zur Hand.


    Wie ist das überhaupt mit den Kosten? Die werden geteilt, auch wenn ich außergerichtliche Vorschläge unterbreitet, mich nachweislich darum bemüht habe und die Mutter nachweislich alles blockiert hat etc? Oder zahle ich die am Ende noch alleine, weil ich ja schließlich das Besuchsrecht haben möchte..????? :(


    Oder kann es passieren, dass das Gericht wenigstens einmal fair entscheidet und sagt wer so vorsätzlich blockiert und das Recht des Kindes am Umganf verhindert, hat auch die Kosten zu tragen..?? :D

  • naja... ZWEIMAL wöchentlich... :wow ,wenn die mutter dich so hasst...ist schon ne verwegene forderung :brille


    Was hat der Hass der Mutter mit dem Umgang zu tun? Das Kind ist nicht ihr Eigentum, mit dem die KM jetzt ihren Hass ausleben darf.
    Es geht ja auch nur um jeweils eine Stunde Umgang. Zwei Stunden Umgang pro Woche kann ich wirkich nicht viel finden. Bei Säuglingen wird genau das meistens empfohlen: kurzer, aber häufiger Umgang. Deine Forderung ist deshalb keineswegs "verwegen". Lass dir da nichts einreden. Sonst kommt dann als nächstes Argument gleich wieder "der KV hat keine Bindung zum Kind, weil er es so selten sieht".


    ich hatte dir vorgeschlagen, damit du dein kind überhaupt zu sehen bekommst...erstmal weniger zu fordern :brille :hae:


    Juwi dein Denkansatz ist vollkommen falsch und eigentlich vollkommen gegen das Kindeswohl. Es kann doch wohl nicht Sinn einer Umgangsregelung sein der KM zu gefallen "damit er sein Kind überhaupt zu sehen bekommt". Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinem Vater. Ein Ausschluss hiervon kommt nur aus Kindeswohlgründen und nicht aus Befindlichkeitsgründen der KM in Frage.


    Ich würde auch nicht bis zum 15.01. warten, wenn die KM den Umgang boykottiert. Wende dich an das Jugendamt mit der Bitte um einen Termin spätestens nächste Woche. Wenn das nicht möglich ist zum Anwalt und dann ans Gericht.

  • es ist ja auch nur ein vorschlag, aber wenn diese verwegene an unverschämtheit nicht zu übetreffende maximalforderung von der km nicht zu erfüllen ist, um dem kind die möglichkeit zu geben sich an den km zu gewöhnen kann sie ja einen gegenvorschlag machen :D


    das stimmt, einen gegenvorschlag hätte sie machen sollen :D





    aber sie hasst dich wohl so sehr, dass sie dich weder 2 mal die woche, noch einmal in 2wochen in ihrer wohnung erträgt :hae::ohnmacht:

  • Hopeful


    SUPER!!!! Dafür möchte ich mich nicht nur einmal sondern 100.000 mal bedanken. Ich sehe es exakt wie du.


    Der Ansatz von Juwi war aber damals bei der Frage nach dem Umgang eben überhaupt erst mal etwas zu erreichen. Das habe ich schon auch verstanden. Allerdings öfter-und-kurz, diese Regelung wurde mir auch von der Beratungsstelle für junge Väter in Berlin gegeben!


    Dann habe ich also mit Juwis Vorschlag kombiniert und zweimal die Woche 1 Stunde vorgeschlagen, es ist ja also auch noch VERHANDELBAR :-o

  • HI Juwi,


    apropos Wohnung, du schreibst sie erträgt mich nicht in der Wohnung. Das ist sicher so. Deshalb habe ich auf Raten der Beratungsstelle für junge Väter in Berlin, in die Vereinbarung geschrieben, dass: "Der Kindesvater das Kind an der Wohnung der KM abholt, ein Betreten der Wohnung durch den KM ist dabei nicht notwendig und für den Kindesvater nicht von Interesse"...!!!


    Also die Vereinbarung ist super fair, da kann mir keiner was sagen ich kann sie gerne mal komplett posten. Ich habe sie mit Anwalt und Beratungsstelle ausgefüllt und super fair und rücksichtsvoll im Bezug auf die KM formuliert. Dabei wurde wirklich an alles gedacht, auch dass ich eigene, allen Sicherheitsanforderungen entsprechende Transportmittel (Kinderwagen, etc.) für das Kind selber habe und selber zum Termin mitbringe..!!!1


  • Und ja juwi hat recht: UNVERSCHÄMT so eine Forderung!


    das habe ich nicht!!! gesagt!



    Juwi dein Denkansatz ist vollkommen falsch


    ich bin nur pragmatisch.


    gegen einmal in 14 tagen (für den ANFANG) hätte sie nichts sagen können....
    jetzt gibts streitereien etc.etc :motz:





    und sein kind hat er immer noch nicht gesehen :(




    die oma auch nicht :flenn:troest

  • du willst dein kind einfach so, von 0 auf hundert ABHOLEN , WEGNEHMEN :wow ohne kennenlernen, eingewöhnen :tot


    das erträgt kein mutterherz :flenn


    Ja da muss man definitiv schauen ob das wirklich klappt, gerade wenn die KM eventuell stillt und so. Ob man das nicht wirklich etwas "langsamer" angeht. Sie könnte zwar abpumpen, aber z.B. unsere Kleine trinkt gar nicht aus der Flasche, auch keine Muttermilch. Kann man auch nicht von der KM verlangen, ist eine ziemliche Quälerei (also das Abpumpen). Aber da muss sie dir vielleicht einfach etwas entgegenkommen, beispielsweise dass du in die Wohnung kommst, sie sich in der Zeit in ein Cafe in der Nähe verzieht oder so.


    Achja... Allerdings erträgt es wohl auch kein Vaterherz sein Baby so wenig zu sehen...


    Hälst du mich für eine Bratwurst, oder warum gibst du deinen Senf dazu?

    Einmal editiert, zuletzt von kate7 ()

  • ich bin nur pragmatisch.


    gegen einmal in 14 tagen (für den ANFANG) hätte sie nichts sagen können....
    jetzt gibts streitereien etc.etc :motz:


    Ach juwi, es wird Streit geben auch wenn der KV mit einmal in 6 Monaten zufrieden wäre. Die KM betrachtet das Kind offenbar als Mittel zum Zweck um ihren Hass gegen den KV auszuleben. Dass das dem Kindeswohl schadet, sollte ihr das Jugendamt schnell nochmal erklären (nächste Woche). Wenn sie das nicht versteht, hilft nur noch das Gericht und zwar so schnell wie möglich. Hier mit Befindlichkeiten der KM zu argumentieren ist völlig fehl am Platz. Eine KM, die den Kontakt des KV zum GEMEINSAMEN Kind behindert um ihren Befindlichkeiten nachzugehen ist nicht sorgefähig. Sie handelt gegen das Kindeswohl. Das darf nicht ohne Konsequenzen bleiben.


    und sein kind hat er immer noch nicht gesehen :(


    Eben. Deshalb ein letzter schneller Versuch übers JA und wenns nicht hilft zum Gericht. Nur das Gericht kann dann noch helfen.


    du willst dein kind einfach so, von 0 auf hundert ABHOLEN , WEGNEHMEN :wow ohne kennenlernen, eingewöhnen :tot
    das erträgt kein mutterherz :flenn


    Meine Güte. Es geht nicht darum, dass der KV mit dem Kind für 6 Monate verreisen will. Es geht um 1 Stunde. Erträgt es ein "Mutterherz" auch nicht, wenn das Kind für eine Stunde im Nebenzimmer schläft? Abgesehen davon: wie soll denn der Umgang deiner Meinung nach durchgeführt werden? In ihrer Wohnung will sie den KV nicht, aber für 1 Stunde mitnehmen soll er das Kind auch nicht. Irgendwie werde ich den Verdacht nicht los, dass du auch nur Gründe suchst, warum kein Umgang stattfinden soll.

    Einmal editiert, zuletzt von hopeful ()