Umgang zu bestimmten Tagen

  • Der Herr Papa meines Sohnes (fast 2 Jahre) meldet sich überhaupt nicht. Fragt nichtmal nach, wie es dem Kleinen denn geht. Hat neulich auch einen Besuchstermin im Jugendamt platzen lassen, weil er angeblich krank war. Weder das Verhältnis zu mir ist sonderlich gut, noch zu unserem Sohn.
    Er hatte vorher schonmal angekündigt, daß er ihn an seinem Geburtstag und zu Weihnachten, nicht nur sehen sondern ihn auch zu sich nach Hause (150 km entfernt) holen möchte.
    Im Beschluss steht ein Besuchsrecht von 1 x mon. wobei die ersten beiden davon begleitet im Jugendamt sein sollen. Da das Jugendamt mit diesem Kinderschläger sympathisiert, befürchte ich zudem auch noch, daß er es schafft den 2. Besuchstermin auf Sohnemanns Geburtstag zu legen.
    Muss ich dann zu diesem Termin erscheinen? ich möchte ihm gerne einen schönen Geburtstag bereiten und keine Behördengänge absolvieren. Muss ich ihm den Kleinen denn zu Weihnachten oder zum Geburtstag mitgeben? In den letzten Monaten kam keinerlei Regung von ihm. Nichtmal eine kleine Aufmerksamkeit.

  • der beschluss besagt aber, daß er ihn bereits ab november das erste mal über nacht haben darf. meine bedenken, daß er ihn wieder schlagen könnte wollte selbst der richter nicht hören.

  • Was sagt denn Dein Anwalt zu dieser Angelegenheit? Wie lange seid ihr getrennt bzw. wie lange wart ihr zusammen, was ist vorgefallen etc. Alles Fragen, die sicher eine Rolle spielen.


    Ich denke, so lange das Kind diesen Menschen gar nicht bis wenig kennt (also noch keine Beziehung zu ihm aufbauen konnte) brauchst Du ihm den Kleinen gar nicht mitgeben. :nanana Allerdings darfst Du Dich auch nicht über ein Urteil hinwegsetzen. Ergo MUSST Du zu Terminen erscheinen, die gerichtlich festgelegt wurden.
    Ich denke, dass das auch nicht sooo schlimm sein wird, dann feierst Du mit dem Kleinen eben 1 Tag später. In dem Alter ist es doch noch gar nicht so wild, mal einen Tag später zu feiern.


    Kurze Besuche, dafür mehrmals wöchentlich wären viel hilfreicher, als einmal im Monat, wie soll da eine Beziehung aufgebaut werden? Allerdings bei einer Entfernung von 150 km auch kein "einfaches Spiel"... wer ist denn da von wem weggezogen?


    Du solltest Dir auf jeden Fall "Hilfe" holen, jemanden, der/die auf Deiner Seite stehen und Dir mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. Wie sieht es mit einer Institution wie Pro Familia, Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Kirche etc. aus....


    Wichtig ist halt, dass eine Beziehung zwischen Vater und Kind entstehen kann und durch "Abwesenheit" ist sowas nicht möglich und somit nicht zum Wohl des Kindes. Heisst aber nicht, dass Du ihm seinen Sohn vorenthalten darfst, wenn es feste Termine gibt. Geh hin, wart ab, ob er da ist und wenn ja, gut wenn nicht, noch besser.... wie gesagt, auf jeden Fall solltest Du DIr rechtlichen UND seelischen Beistand besorgen (falls nicht schon geschehen).

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  • na, ob Sohnemann das nun mitbekommt oder nicht. Geburtstag wird an seinem Geburtstag gefeiert und nicht Tage später.
    die termine im jugendamt setzt nicht der richter fest. da schickt das amt nen brief mit einem termin und du wirst dazu eingeladen. gegen plötzliche krankheit kann man ja schließlich nichts unternehmen.


    ich bin von ihm weggezogen. in der nähe hätte ich nciht gewusst wo hin so schnell.

  • Da bin ich aber auch ganz Deiner Meinung. Geburtstag sollte am selben Tag gefeiert werden und zwar bei Mama wo der kleine ja auch immer ist. Und er pickt sich diese beiden Tage aus? Ich glaub der hat was an der Birne. Hoffe Du schlägst Dich da durch und drück Dir alle Daumen!!! :knuddel