Hilfe: Scheidungskosten

  • Hallo,


    Nun ist es soweit, nach 2,5 Jahren des Getrenntlebens hat mein Noch-Ehemann die Scheidung eingereicht. Genauer gesagt wir beide. Um Kosten zu sparen nehmen wir nur einen Anwalt Es ist alles geregelt, Besuchsrecht, Kindesunterhalt, Haushalt usw.
    Die Kosten für die Scheidung sollen natürlich geteilt werden. Darin liegt das Problem, ich weiß nicht wie ich die bezahlen soll. Meinem Kind und mir geht es zwar nicht schlecht, wir können aber keine großen Sprünge machen und am Monatsende bleibt nichts übrig. Gibt es eine Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung vom Amt? Wenn ja, wo und wann kann ich diese beantragen.
    Für ein paar Tipps wäre ich Euch dankbar.


    LG
    Carisa

  • Wer ist denn der Antrgassteller und wer tritt bei?


    Der Antragssteller kann Verfahrenskostenhilfe beantragen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hab dazu mal ne Frage. Kann nur der Antragssteller Verfahrenskostenhilfe (PKH) beantragen ?


    Ich befinde mich gerade in einer ähnlichen Situation. Nur bei mir hat meine Frau die Scheidung eingereicht und mit mir gesagt, ich brauch keinen Anwalt nehmen. Hm ....

  • Auch wenn es nur ein schwacher Trost ist: Scheidungskosten können steuerlich geltend gemacht werden als außergewöhnliche Belastung.

  • Danke Myronn. Ist wirklich ein schwacher Trost, aber gut zu wissen *grisn*.


    Ich schreib es mal hier rein, wenn es nicht passt, bitte verschieben.


    Wegen den Kosten konnte ich ja hier schon etwas nachlesen. Mich würde noch interessieren, wie lange es nach der Scheidungsklage noch dauert bis es zur Scheidung kommt. Klar ist von Gericht zu Gericht unabhängig... aber vielleicht gibt es da irgendwie ein Richtwert. Muss noch dazu sagen, dass meine Frau beim Anwalt angegeben hat, dass wir schon 2 Jahre getrennt leben, was natürlich nicht stimmt. Naja offiziel hatten wir das angeben, und gemeldet war ich auch wo anders, halt wegen Finanzen... war ja auch nur als Überbrückung gedacht ... denke die meisten wissen warum.
    Können diese 2 Jahre, welche ich sicher nicht abstreiten kann, als Trennungsjahr bzw. zu den Trennungsjahr gesehen/angerechnet?

  • Das kann schnell gehen. Vor dem Scheidungstermin müssen die Ehepartner ihre Unterlagen einreichen, die für den Versorgungsausgleich notwendig sind. Wenn alle Unterlagen da sind beraumt das Gericht einen Termin und das war es dann schon.


    Das Trennungsjahr: Hier können die Ehegatten im Grunde angeben was sie wollen. Wenn ihr beide übereinstimmend sagt, dass ihr ununterbrochen seit mehr als 1 Jahr getrennt seid, dann ist das so und wird nicht hinterfragt. Selbst dann nicht, wenn ihr noch in einem Haushalt lebt!

  • Aha, dann kann das also schon in einigen Wochen Geschichte sein? Meine Frau möchte die Scheidung gern in einvernehmen und am besten nur mit einen Anwalt. Was die Sache sicher noch mehr beschleunigt.
    Nur ich weiß nicht ob ich da das richtige mache, wenn ich dem allen zustimme und keine Einwände mehr habe. Gut das wäre dann sicher wieder ein anderes Thema ...

  • Hallo,
    also bei mir ging es auch ratztfatz. Ich habe nach dem Trennungsjahr die Scheidung eingereicht und hatte ein paar Wochen drauf den Termin im Briefkasten. Wichtig war, dass das Trennungsjahr eingehalten wurde. Es ist so wie Myronn schreibt, die Ehegatten geben hier den Termin "vor". Der Versorgungsausgleich muß geklärt sein, die Vermögensauseinadersetzung kann auch hinterher auf privater Ebene erfolgen, soweit ich weiß. Ich hatte einen Ehevertrag und da ging es ohne Einreichung von div. Unterlagen, da hier bereits alles geregelt war.
    Wegen der Kosten weiß ich, dass der Ehepartner wohl die halben Gerichtskosten tragen muß, Anwaltskosten ist eine Kann-Position. Der der beauftragt kann theoretisch drauf "sitzen" bleiben. Bei meiner Freundin lief das so, erst meinte Ex ein Anwalt genügt beiden und sie hatte zum Schluß die gesamten Anwalt-Kosten zu tragen. Bei Antrag auf Prozesskostenhilfe darfst meines Wissens gar kein Vermögen haben, meine Freundin hätte sogar die bestehende Lebensversicherung zuerst auflösen müssen.