Sorgerecht an KV übertragen?

  • Hallo,


    ich bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen, und habe schon einige Beiträge zum Thema Sorgerecht gelesen.
    Leider habe ich noch keine Antworten auf meine Fragen gefunden.


    Bei mir ist folgendes Problem:


    Meine Ex-Freundin ist im 8. Monat schwanger.
    Sie möchte das Kind nicht ... ich aber schon ...
    Das Kind bekommt meinen Nachnamen und ich erkenne auch die Vaterschaft an.
    Da meine Ex aber am liebsten garnix mehr mit dem Kind zu tun haben möchte, also auch was das Sorgerecht und Aufetnhaltsbestimmungsrecht angeht, stellt sich nun die Frage, was wir machen müssen, damit ich das alleineige Sorgerecht bekomme.
    Für das gemeinsame ist klar das ist ja relativ einfach ...
    Reicht es auch wenn Sie für das alleineige mit zum Standesamt oder Notar kommt und das bescheinigt?
    Oder was muss gemacht werden?
    Kann mir/uns da jemand Tipps geben, wie es am reibungslosesten geht?


    Gruß


    sphings

  • Hallo ,


    und herzlich :welcome


    Zuerst einmal finde ich es wirklich toll, das Du als Vater zu Deinem Kind stehst, und es alleine groß ziehen möchtest :respekt


    Was Deine Frage angeht bezüglich des alleinigen Sorgerechts , also das Du als Vater ( ich gehe mal davon aus, das Ihr nicht verheiratet seid / wart ? ) da solltet Ihr am besten beim Jugendamt nachfragen , die wissen sowas ja am besten.


    Eine Freundin von mir ist kurz nach der Geburt Ihres Kindes damals schwer erkrankt, und als das Kind 7 Monate alt war, ist sie gestorben.


    Vorher hatte sie aber noch schriftlich verfügt, das sie möchte, das ihr Ex Freund, und Vater des Kindes, das alleinige Sorgerecht für das Kind bekommt ( also das Sorgerecht dann nicht auf´s Jugendamt o.ä übertragen wird ).
    Das Jugendamt hat sich dann die Lebensumstände des Vaters angesehen ( also Wohnverhältnisse, , wie ist die Betreeung des Kindes geregelt etc. ) , und anchschliessend entschieden , das das Kind bei ihm bleiben kann, und er auch das alleinige Sorgerecht bekommt.

    Viele Grüße,


    Heike *3/69
    mit Jaqueline *6.6.92, 30.SSW --->Tetra - Spastik, Epilepsie
    und Sarina Joelle *2.2.99, 40.SSW, gesunde Hexe
    und Marcel *6.6.92 - 9.6.92, 30.SSW, im Herzen

  • Nein wir sind und waren nie verheiratet.
    Natürlich stehe ich zu dem Kind ... Ist doch schließlich nicht aus langer weile entstanden...


    Naja und ich hoffe nicht das die KM irgendwann nach der Geburt stirbt.
    Vllt. besinnt Sie sich ja doch irgendwann mal wieder und möchte dann vllt. ja dochmal Kontakt zu ihrem Kind ...


    Einen Termin beim JA haben wir schon aber leider erst in 2 Wochen.
    Deswegen hatte ich gehofft im Internet schonmal so ein paar Vorabinfos bekommen zu können.
    Bin ja sicherlich nicht der einzigste dem Sowas passiert.

  • Ich wollte damit auch nicht andeuten, das *Deine* KM nach der Geburt mal stirbt ;), ich wollte damit nur aufzeigen, das es sehr wohl möglich ist, als unehelicher Vater das alleinige Sorgerecht für ein Baby zu bekommen .


    Tja, wenn Ihr schon den Termin beim Jugendamt habt, ist doch eigentlich alles soweit klar, aber vieleicht bekommst Du ja hier noch den ein oder anderen Tipp, hier sind ja einige alleinerziehende Väter .

    Viele Grüße,


    Heike *3/69
    mit Jaqueline *6.6.92, 30.SSW --->Tetra - Spastik, Epilepsie
    und Sarina Joelle *2.2.99, 40.SSW, gesunde Hexe
    und Marcel *6.6.92 - 9.6.92, 30.SSW, im Herzen

  • hallo und :welcome erstmal.


    also ich muss auch sagen :respekt für die verantwortung, die du da auf dich nehmen willst, da könnten sich einige eine scheibe abscheiden.


    das JA ist da natürlich die richtige Anlaufstelle aber wenn es dir dennoch zu lange dauert, würde ich einfach mal bei einem Familienanwalt nach fragen, ob er da dir tips oder einen Rat geben kann.

  • Also ich persönlich kann mir ja gar nicht vorstellen das die beim JA wenn die Mutter das so will sih quer stellen würden? Wieso? Prdeigen doch immer zum Kindswohl gehört das Kind zur Mutter gehört, mit Kontakt zum Vater. Hier wäre das genau anders rum! :daumen Find ich stark, übrigens! Wenn ihr beide denen euren Wunsch äußert, alles klar...
    Wo sollte das Problem sein? Bei gemeinsamen muss die Mutter doch auch zustimmen, so sicherlich auch bei alleinigem für den Vater!


    Halt uns bitte aber auf dem laufenden, wir sind hier nämlich alles neugierieg Hühner!!!! :pfeif

  • Ich denke auch, dass Ihr beim Jugendamt die richtigen Ansprechpartner findet.


    Aber wer weiß, vielleicht möchte deine Ex-Freundin nach der Geburt, wenn sie alles überstanden und das Kind das erste Mal gesehen und gerochen hat doch das Baby behalten.


    Kann es sein, dass wegen solchen Möglichkeiten erst nach der Geburt darüber entschieden werden kann?
    Ich weiß es leider nicht, aber bin sehr am weiteren Verlauf interessiert.


    Auf jeden Fall schließe ich mich meinen Vorrednern an und habe großen Respekt vor deiner Entscheidung, dass Kind alleine groß zu ziehen.


    Alles Gute für Euch und viel Erfolg.



    Gruß
    BaFe

    Einmal editiert, zuletzt von BaFe ()

  • @ sphings:


    So einfach sehe ich das nicht. Viele Jugendämter raten Müttern schon von einer gemeinsamen Sorge ab, bei einer Alleinsorge durch den Vater dürfte Deine Freundin -zurecht- an ihre Verantwortung erinnert werden.
    Warte erst mal die Geburt ab, wenn dann die Muttergefühle kommen. Dann kann es schon ganz anders aussehen.

  • Hallo Sphings,


    Du kannst nicht gleich das alleinige Sorgerecht beantragen. Dies ist erst mögliche, wenn Du das gemeinsame Sorgerecht (Sorgeerklärung beim Jugendamt -> Beide Eltern müssen unterschreiben) mit der Mutter hast.
    Erst in einem zweiten Schritt kannst Du beim Familiengericht das alleinige Sorgerecht für das Kind beantragen. Das wird in Deinem Fall dann aber nur möglich sein, wenn die Mutter dann auch zustimmt. Dann würde das sicherlich ganz einfach (ohne Anwalt) gehen.


    Wie Du siehst, geht alles in mehreren Schritten. Lass jedem Schritt seine Zeit.

    • Warte erst mal ab, ob die Mutter das Kind tatsächlich nicht haben will. Jetzt ist sie sicherlich in einer Ausnahmesituation (1. Schritt).
    • Dann musst Du die Vaterschaft anerkennen
    • Es wird eine Sorgeerklärung beim Jugendamt abgegeben (gemeinsames Sorgerecht)
    • und dann (zuletzt, wenn Kind tatsächlich bei Dir lebt¿!?) kannst Du Dir ja gemeinsam mit der Mutter überlegen, ob Du das alleinige Sorgerecht bekommst (Aber wozu?).


    Gruß


    Grinsekatze :brille

  • :daumen Hallo, wenn es dann bei "Euch" soweit ist, gehe ruhig ersteinaml den Schritt des gemeinsamen Sorgerechts - schau ruhig mal im Internet! Ich habe jetzt mit meiner noch Frau beim Familiengericht einen Antrag gestellt, auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts. Wenn die Mutter dies mit beantragt oder dem zustimmt, so wurde mir von einer Anwältin gesagt, würde das Jugendamt nicht unbedingt dazu gehört, da es der Wille der Mutter ist. Wir sind verheiratet. Ich denke, mit good will findet man eine LÖsung ::)

  • Zitat

    Original von Grinsekatze
    Wie Du siehst, geht alles in mehreren Schritten. Lass jedem Schritt seine Zeit.

    • Warte erst mal ab, ob die Mutter das Kind tatsächlich nicht haben will. Jetzt ist sie sicherlich in einer Ausnahmesituation (1. Schritt).
    • Dann musst Du die Vaterschaft anerkennen
    • Es wird eine Sorgeerklärung beim Jugendamt abgegeben (gemeinsames Sorgerecht)
    • und dann (zuletzt, wenn Kind tatsächlich bei Dir lebt¿!?) kannst Du Dir ja gemeinsam mit der Mutter überlegen, ob Du das alleinige Sorgerecht bekommst (Aber wozu?).


    Ja das das Schritt für Schritt erfolgt war klar :)
    Das mit der Sorgeerklärung machen wir schon jetzt.
    Das geht auch vor der Geburt.
    Ich glaube auch ehrlich gesagt nicht das Sie sich das nochmal anders überlegen wird aber wir werden sehen ...
    Warum das alleinige? na weil die KM dann bald ~600KM von mir weg wohnt und ich nicht jedesmal für ne "Unterschrift" da hin wollte.


    Zitat

    Original von chris66
    Ich habe jetzt mit meiner noch Frau beim Familiengericht einen Antrag gestellt, auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts.


    Wäre schön wenn du auch mal berichten könntest wenns was neues gibt ...

  • Zitat

    Original von sphings
    Warum das alleinige? na weil die KM dann bald ~600KM von mir weg wohnt und ich nicht jedesmal für ne "Unterschrift" da hin wollte.


    Hallo Sphings,


    die Kindschaftsrechtsreform (1998 ) hat eigentlich genau für diese Situation vorgesorgt. Es ist nämlich keineswegs erforderlich, dass man(n) für jede Unterschrift den anderen Elternteil bemühen muss. Dann wäre es ja so, dass regelmäßig Sorgerechtsanträge nur auf Grund dieser Tatsache gestellt werden müssten.


    Der Elternteil, wo das Kind lebt, hat ein (zwar nicht nicht allumfassendes aber immerhin) Alleinvertretungsrecht (für Alltags"geschäfte") für das Kind. Unterschriften des anderen Elternteils sind nur bei besonderen Anlässen erforderlich (Operationen, besonder Schulen, Lehrvertrag etc.). Der Elternteil kann mit dem Kind zum Arzt gehen und sonstige Dinge mit ihm tun. Auch im Notfall kann er alleine in die Operation einwilligen.


    Also -> Aus dem Grunde ist das nicht erforderlich!


    Gruß


    Grinsekatze :brille

  • :respekt finde ich toll, dass du sich kümmerst. :blume Viel Glück und hoffentlich könnt ihr alles schnell und unbürokratisch regeln.


    Soweit ich weiss, kann beim gemeinsamen Sorgerecht, der Elterteil, der nicht immer anwesend sein kann, dem anderen eine (General-)Vollmacht erstellen, so, dass dieser in seinem Namen handeln kann.


    Evtl. wäre diese Vollmacht eine Zwischenlösung bis das alleinige Sorgerecht auf Dich übertragen ist.

  • Aslo ich denke auch, wenn die Km wie sphings schrieb, ja eh null mit dem Kind zu tun haben will ist trotzdem alleinige Sorgerecht besser!
    Aber dazu kann echt das JA mehr sagen. Denke mal da biste kein einzelfall. Kenne hier auch nen alleinerziehenden Vater, der hatte erst mit der Frau gemeinsames, weil sie aber das Kind nicht wirklcih wollte hat er nun alleiniges. Die Mutter kommt paar mal im Jahr die beiden besuchen und dann wieder gut! Weiter will sie nichts zu tun haben!Dieser Vater ist hier sogar registriert. Soll ich ihn mal fragen ob er sich da zu auch äußern will?


    Sphings, vielleicht kann er sich ja wenn du magst mit dir mal in Verbindung setzen!

  • Zitat

    Original von cath
    Soll ich ihn mal fragen ob er sich da zu auch äußern will?


    Das wäre echt nett :)

  • Das geht klar, schreib ihm gleich mal dein Anliegen! :D


    *tipptippeltipp* So hab ihm mal dein Link geschickt mit der Bitte sich mit dir mal in Verbindung zu setzen wenn er mag! Alles andere müßt ihr Männer dann unter euch bereden!
    Aber nicht mit ihm verzanken, sonst :nudelholz
    Denn den alleinerziehenden Papa find ich nett und wil es mir ja null mit dem verscherzen... ;) :rotwerd :pfeif

    Einmal editiert, zuletzt von cath ()

  • :wink nochmal! Ich hatte vergessen zu schreiben, dass ich mit meiner Frau auch noch beim Notar war und sie mir eine Generalvollmacht beim Notar gegeben hat. Kostet ca. 50€. Problem ist nur, dass diese Vollmacht jederzeit widerrufen werden kann, ich weiß nicht, ob Dir das dann hilft. Ich berichte, wenn sich bei mir was getan hat.


    Viele Grüße Christian ;)

  • :winkHallo, ich wollte ja nochmal meine Erfahrung mitteilen. Wir hatten letzten Freitag den Termin vorm Familiengericht wegen des Sorgerechts. Es hat ca. % Minuten gedauert. Da ich eine positive Aussage vom Jugendamt hatte und die KM zugestimmt hat, war es schon sehr einfach!!! :anbet Wir haben auch immer geschrieben, dass wir um schnellstmögliche Bearbeitung bitten und siehe da, es dauerte vom Antrag bis zum Termin einen ganzen Monat - Glück gehabt ;). Ich kann nur vielen raten, zum wohle des Kindes seine eigenen Befindlichkeiten zurück zu stellen und GEMEINSAM nach der bestmöglichen Lösung für das Kind zu entscheiden!!!! Sicher wird es bei mir auch ab und zu (ich hoffe nicht zu häufig) "Stress" wegen dem Umgangsrecht der KM geben (sie hat zur Zeit nur die Möglichkeit unseren Sohn im meinem Beisein zu sehen oder mit einer Person, der ich vertraue). Die KM ist psychisch sehr krank und hieraus resultierend hatte sie unserem Sohn in der jüngeren Vergangenheit einiges angetan. Der Schutz des Kindes steht im Vordergrund.


    Viele Grüße Christian