ZitatDer Gesetzgeber hat alle gesetzlichen Krankenkassen in der Gesundheitsreform dazu verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2012 an mindestens 70 Prozent der Versicherten elektronische Gesundheitskarten auszugeben. Jeder Versicherte ab dem 15. Lebensjahr bekommt eine elektronische Gesundheitskarte mit Foto. Nur Kinder unter 15 Jahren und Versicherte, denen die Erstellung eines Fotos aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, erhalten eine Karte ohne Foto.
Quelle:Sozialgesetzbuch
Deine KK kann sogar wegen eines Verstoßes gegen die Mitwirkungspflicht die Leistung vorläufig versagen :ohnmacht:
Ich finds auch k....,hatte gerade aber ein Bild zu Hand,habs geschickt und gut war-sollte sogar für Motte einschicken,auch getan obwohl unter 15-nun hat sie zwar eine ,aber ohne Bild