6 Jahre Unterhaltsvorschuss..und dann? KV dann "aus dem Schneider"?

  • Guten Morgen :wink


    Mache mir gedanken, was wird, wenn das Jugendamt die 72 Monate Unterhaltsvorschuss gezahlt hat...
    Der KV meint nämlich, er wäre dann "raus aus der Nummer" und müsste nicht mehr für die Kleine aufkommen!
    Ich bekomme seit ihrer Geburt an Unterhaltsvorschuss in Höhe von 125.- ( Regelbetrag). Zustehen würden ihr 204 Euro. Hab noch nicht so ganz geschnallt, wieso die differenz so hoch ist. naja, ist ja auch wurscht!


    Wollte also hier mal einige Fragen los werden:


    Was passiert also nach sechs Jahren? Muss der KV das Geld, welches die 6 Jahre lang gezahlt haben, ans Amt zurück erstatten? Er meint nämlich, das er das nicht müsste...hat sich schon einen Plan zurecht gebaut. Wird dann einen offenbarungseid leisten wollen oder sowas. Er will für die Kleine einfach keinen Cent bezahlen, geschweige denn überhaupt was mit ihr zu tun haben wollen! :radab


    So, nun wird das Jugendamt ja nur 6 Jahre den Unterhaltsvorschuss bezahlen. Danach ist feierabend! Was passiert dann? Gar nichts mehr? Oder "MUSS" dann der KV ran und für die Kleine bezahlen? Könnte ich das gerichtlich einklagen? Notfalls mit Lohnpfändung? (bei meiner Arbeitskollegin läuft das derzeit so in der Art..sie hat für ihren EX Mann einen Titel erwirkt und nun wird der Kindesunterhalt vom Lohn gepfändet).
    Oder ist der KV meiner Tochter in 6 Jahren "aus dem Schneider", weil das AMt ja bereits den UV gezahlt hat und ...dann würde meine Kleine halt nichts mehr bekommen von ihm?


    Er hat bereits eine Tochter, für die er Anteilig den Unterhalt zahlt. Da geht´s also! Nur eben mit meiner Kleinen will er nichts zu tun haben, geschweige denn was zahlen!
    Wenn "unsere" 6 Jahre Unterhaltsvorschuss vorbei wären, wäre seine andere Tochter 14.
    Wie lange müste ein KV denn eigentlich allgemein zahlen? Bis zum 12.Lebensjahr? Bis zum 18.? Bis zur Ausbildung?
    Ich habe fast das Gefühl, der Typ kommt tatsächlich durch damit, daß er für meine Kleine nicht einen Cent zu zahlen hat...dann lacht er sich natürlich einen ins Fäustchen :nudelholz


    Könnt ihr mir zu meinen Fragen vieleicht was sagen? Des wär sooo nett ::)

  • Guten Morgen Fin


    Also dein Ex ist nach dem Ende des UV nicht raus aus seiner Unterhaltsverpflichtung!


    Soviel ich weiß mußt du dann den Unterhalt bei ihm einklagen!Hast du eine Beistandschaft beim JA?Falls nein,kann ich dir nur ratem mache eine!Die kümmern sich dann um alles was mit Unterhalt zutun hat!


    Dein Ex muß auch jetzt schon regelmäßig Unterlagen über seinen verdienst und Einkommen beim Amt vorlegen(so ist es beim meinem Ex)!


    Unterhaltspflicht besteht bis zum 18 Lebensjahr und auch während der Ausbildung des Kindes!Auch wenn Kind über 18 jahre alt


    Man bekommt nur 125 Euro,weil davon Anteilig hälfte Kindergeld abgezogen wird!


    Hoffe konnte dir ein bißchen helfen


    lg


    Kerstin


    :wink

    Einmal editiert, zuletzt von tiggerin ()

  • Guten Morgen Fin,


    soweit mir bekannt ist, musst Du nach dieser Zeit den Unterhalt von ihm direkt einklagen, aber das hat Kerstin Dir ja auch schon beantwortet.


    Ich denke, dass es einfach daran liegt, daß man dies eigentlich sofort machen sollte (Unterhalt einklagen) und das Jugendamt im Grunde nur zur "Überbrückung" da sein soll, leider wird erst später geklagt und somit hat man (bzw. der Elternteil wo das Kind lebt, bzw. wo der Unterhalt hinfliessen sollte) das Risiko, dass eine Unterhaltslücke entsteht.


    Du solltest Dich auf jeden Fall vom Jugendamt, Beratungsstelle oder einem Anwalt beraten lassen, was Du am besten machst. Er kann sich nur rauswinden, wenn Du nicht aktiv wirst und entsprechende Schritte in die Wege leitest.

    2 Mal editiert, zuletzt von Sunny ()

  • :wink Vielen lieben Dank erstmal für die antworten: Das hat schon sehr viel Licht in die Wolkenfront gebracht :anbet


    arbeiten werde ich nach dem Erziehungs Jahr sowieso müssen! Das ist anders finanziell gar nicht machbar!!!


    Aber anscheinend wär´s dann wohl vieleicht "besser", jetzt nicht regulär auf den UV zurück zu greifen, sondern den Unterhalt vom KV einzuklagen? Hört sich mächtig blöd an der Satz, aber...mal ganz grob gesagt, wär´s doch so, oder? Und dann , wenn man mit der Klage wirklich nichts erwirken könnte, DANN eben auf den UV ausweichen?
    Menno, wenn ichd as selber lese... das hört sich echt blöd an. Ich möchte den Staat im Grunde nicht belasten... "BELASTEN" wollte ich auch den KV nie...aber er drückt sich wo er kann. Da dreh ich durch. Natürlich SOLL er für UNSERE Tochter aufkommen! Ich komme ja schliesslich auch jeden Monat für sie auf ( und würde das um nichts in der Welt ändern wollen!!!!! ).

  • hallo,


    dazu hab ich auch noch eine frage. kann man auch später noch einen unterhalts titel bekommen? marlon bekommt seit er 6 monate alt war uv. ich zog damals von lüneburg nach hannover und hab hier beim jugendamt auch uv beantragt und bekommen. kann ich nach so langer zeit trozdem noch einen titel bekommen? wie und wo beantragt man den? und was genau kann ich mit dem titel erwirken?


    lg


    jessi

  • @Fin,


    wenn Du bereits UV bekommst, hast dU sicher auch eine Beistandschaft beim Jugendamt. Ergo kümmern die sich drum das die Kohle vom KV zurück kommt.


    Du solltest mal beim JA nachfragen ob es nicht bereits einen Titel gibt, den das JA für Deine Kleine erwirkt hat. Wenn Du das weißt, kannst Du eventuell andere Schritte einleiten.

  • Danke meziel,


    Beistandschaft hab ich beim JA. Ich steige jedoch nicht so ganz durch. Das JA sagte mir damals, der KV hätte bereits wegen seiner ersten Tochter bei denen schon´ne Akte ( also er zahlt ja einen Teil des Unterhaltes seiner ersten Tochter selber, und den Rest zahlt das JA).
    Und laut JA ...ich geb´s mal so wieder..."gibt´s bei dem nichts zu holen. Der hat ja kein Geld".
    Nützt mir dann eine Klage überhaupt was? ich meine, versuchen könnt ich´s ja. Aber so wie ich das verstanden habe, wird mir das JA in diesem Fall kaum weiterhelfen, da sie laut seiner Akte da anscheinend eh keine grossen Chancen sehen. Die haben mir eher zum Unterhaltsvorschuss geraten. Daher auch meine ganze Besorgnis und die Frage...Ob er somit raus aus dem schneider ist.

  • Anhang: Er arbeitet fest angestellt!!! Also bekommt keine Sozialleistungen oder so. Nur eben ist sein komplettes Gehalt schon "verplant" am anfang des Monats, für Ratenabzahlung an seinem Haus, Ratenabzahlung für sein Auto, Kinderunterhalt für seine erste Tochter, Versicherungen, etc....

  • Huhu, also ich habe wärend meiner 2. Ehe für meinen Sohn Sozialhilfe bekommen weil sein Erzeuger nix zahlt. UV ist ja nur für alleinerziehende...Naja und nach den 6 Jahren UV kann Frau meines Wissens nach auch Sozi beantragen. Dem Kind steht ja der Unterhalt zu...bei mir wurd der Lebensbdarf plus Miet- und Heizkosten für Sven errechnet und das KiGe abgezogen.


    jessi


    Soweit ich weiß musst du einfach nur zum Anwalt gehen und den KV auf Unterhalt verklagen und das wars.



    bye Sandra

  • sandra


    Vielen lieben Dank auch Dir :blume
    Sozialhilfe werde ich sicher nicht bekommen, wenn ich habe ein eigened (altes,baufälliges) Haus und werde ja arbeiten gehen. Mich ach und krach würde ich es (wenn ich dann wieder arbeiten gehe) evtl schaffen, die Kleine ohne den Unterhalt durchzubekommen. aber eben wirklich nur mit ach und krach! Und ...es ist einfach so...mir geht es vor allem um die Gerechtigkeit der Kleinen gegenüber! Sie war ja in dem sinne kein Unfall! Er wusste ganz genau was sache ist und wollte das!
    Ich "erwarte" einfach von IHM ( und nicht von den Ämtern) das er für sie aufkommt! Das ist keine bitte an ihn, sondern einfach eine Erwartung! Das macht mich richtig wütend, das er anscheinend so davon kommt :wand

  • Zitat

    Original von Fin
    Nützt mir dann eine Klage überhaupt was?


    Hallo Fin,


    diese Frage wird sich ohne weitere Angaben nicht eindeutig beantworten lassen.


    Ich kann dir nur ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt empfehlen, um abzuklären, ob eine Klage Sinn macht.


    Wichtig hierbei ist, welche Schulden das unterhaltsrechtliche Einkommen tatsächlich mindern. Und zum Unterhalt der ersten Tochter ist die Rechtslage so, daß alle Kinder gleichberechtigt sind, die Älteren dürfen nicht vorrangig bedient werden. Im Zweifelsfall ist dieser Unterhaltsbetrag gleichmäßig - entsprechend der Altersstufen der DDT - an die jetzt beiden Kinder auszuzahlen.


    Wünsche dir viel Erfolg :daumen


    Gruß Kati

  • Das kann man so pauschal nicht sagen, ob eine Klage nützlich ist.


    Bei mir wurde damals gesagt, dass Kredite, die vor der Beziehung oder nach der Trennung aufgenommen wurden, nicht mit bei der Verdienstberechnung berücksichtigt werden und dann muss der Elternteil eben ggf. zusehen, wie er die Schulden umschuldet. Kindesunterhalt geht nun mal vor allem.


    Wenn er nicht zahlen will, dann kann man, meines Wissens, auch z. B. eine Lohnpfändung durchführen lassen, dann wird ihm sein Lohn zum Teil direkt vor der Auszahlung gepfändet, zumindest in der Höhe auf die sich die Unterhaltszahlungen belaufen. Aber wie gesagt, sowas geht soweit ich weiss, nur über eine Klage, sowas kann das Jugendamt natürlich nicht machen.


    Ein Bekannter von mir hat z. B. eine Lohnpfändung bekommen, weil er nicht bereit war, seiner Ex-Frau Unterhalt zu zahlen, weil sie durchaus arbeiten gehen kann, nur nicht will und sie sogar all sein Zeugs einfach behalten hat als sie ihn vor die Tür gesetzt hat. Er konnte nie beweisen, dass es sich um seine Sachen handelt.

  • Super :) na damit kann ich schonmal was anfangen!!! Dann wird mein nächster Gang zum Anwalt führen für ein Beratungsgespräch :tanz


    Sunny: na, das ist aber schon heftig mit deinem Bekannten :kopf

  • Zitat

    Original von Fin
    Super :) na damit kann ich schonmal was anfangen!!! Dann wird mein nächster Gang zum Anwalt führen für ein Beratungsgespräch :tanz


    Sunny: na, das ist aber schon heftig mit deinem Bekannten :kopf


    Zumindest mal beraten lassen, das kann sicher nicht schaden. Dir würde sicher auch Prozesskostenbeihilfe zu stehen. Ich meine, dass das auch der Anwalt dann für Dich erledigen wird, spreche ihn auf jeden Fall mal darauf an.


    Ja und bei meinem Bekannten ist es noch so, dass dort nicht mal nen Kind ne Rolle spielt, da sie die Tochter bereits in die Beziehung mit reingebracht hat und diese auch schon schulpflichtig ist. Für 2 Jahre Ehe muss er nun echt bitter bluten und kann zusehen, wie er klar kommt.

  • @ fin:


    Sag mal, wie kommst Du überhaupt mit 125 Euro UHV aus? Damit kann doch kein Kind ernährt werden?
    Ich sehe das Problem bei Dir folgendermassen:


    Natürlich kannst Du den Ex verklagen, aber sowas führt oft zu noch mehr Verhärtungen und Zahlungsunlust. Naja, weniger zahlen als jetzt kann er ja nicht... Ich würde daher nicht gleich zum Anwalt rennen, sondern ihn vor die Wahl stellen: Entweder Unterhalt oder Anwalt/Klage. Gib ihm noch ´ne letzte Chance seiner Verpflichtung nachzukommen. Setze ihm ´ne Frist.
    Hat er einen Job, ist er leistungsfähig = unterhaltspflichtig?

  • Zitat

    Original von m@rtina
    Radex


    hat sie weiter oben schon geshrieben, daß er festangestellt ist...................
    M.


    sorry, überlesen!


    @ TE
    Wieviel verdient er denn so netto?

  • Hallo,


    ich möchte jetzt auch mal was dazu sagen. Bei mir war es so:
    Mein Anwältin hat mir gesagt, dass das JA UV zahlt und man den Rest dann selbst irgendwie beim KV auftreiben muss. Wenn man den ganzen Unterhalt haben möcht, dann muss man ihn einklagen.
    Bei meiner Scheidung wollte das Gericht gleich einen Unterhaltstitel sehen. Das hat meine Anwältin dann auch so meinem damals Noch-Mann mitgeteilt. Sie ist Familien-Anwältin und kennt sich mit sowas gut aus. Sie sagte mir auch, dass der Kindesunterhalt immer vor geht. D.h. dem Vater "sollten" 990€ Selbstbehalt übrig bleiben. Sprich Nettolohn - Unterhalt. Alles was dann noch übrig ist steht normalerweiße der Ex-Frau zu. Bei mir sind das 41€ :lach
    Da mein Ex jetzt 50km einfache Fahrt hat um seinen Sohn zu holen, meinte sie, könnte es passieren, dass ich die 41€ nicht mehr bekomme, weil das Kindeswohl vor geht.
    Ich würde gern darauf verzichten, wenn er den Kleinen öfter holen würde. Denn momentan ist es nur alle 14 Tage Samstags von 10-19 Uhr und mein kleiner leidet darunter, dass er seinen Papa so selten sieht.


    Ich kann nur raten zu einer Familien-Anwältin zu gehen. Die kann Dich da bestens beraten. Das erste Beratungsgespräch ist meines Wissen kostenlos. Für die Kosten danach bekommst du bestimmt Beihilfe. Hab ich auch bekommen.


    Gruß Silke

  • Zitat

    Original von Lady La Luna
    @ sandra,


    das würde dann ohne JA laufen?


    Uhm...ehrlich gesagt, ich hab keinen Schimmer. Bei mir ging es damals auch ums Sorgerecht, deshalb war das JA eh mit drin. Aber ich denk mal das die sich auch so mit rein hängen würden.



    Achso und wenn man arbeiten geht und das Sozi nix zahlt kann man ja auch noch den Kinderzuschlag beantragen. Wenn man den nich kricht, bekommt man zusätzliche ALGII.



    bye Sandra