Umzug bei Umgangspflegschaft

  • Ich möchte gerne in ein anderes Bundesland umziehen .
    Es besteht aber noch eine Umgangspflegschaft für die Kinder.
    Ansonsten habe ich das alleinige Sorgerecht.
    Kann es da Probleme geben?

  • Hab mal Deine alten Beiträge gelesen.
    Da schreibst Du von Deinem Ex-Mann, also gemeinsames Sorgerecht ?
    Selbst wenn nicht kann er dagegen vorgehen.


    Bedenklicher finde ich aber, dass es ja einen Gerichtsbeschluss wegen dem Umgang gibt und bei der Kleinen sogar noch begleitet ?
    Ich würde das auf jeden Fall mit dem Gericht abklären, denn wenn ich Dein Posting von vor 2 Wochen lese, dann erschleicht sich mir der Verdacht ( Verdacht ! ) , dass Du Dich den unbegleiteten Umgängen entziehen willst.


    Rein aus dem was ich gelesen habe.


    Was ist denn der Grund für den Umzug ?

  • Ähm, über wieviele Kilometer sprechen wir denn eigentlich.
    Manche anderen Bundesländer können ja auch schon 3km weiter sein :-)

  • Einfach umziehen geht nicht. Zumindest den Umgang der Kinder mit Vater mußt Du dann mitorganisiert kriegen und nicht nur der Vater allein. Auch die entstehenden Kosten trägst Du dann mit. Welche Gründe gibt es für Deinen Umzug. Da bleibt Dir wohl nichts anderes übrig als Dich mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen.

  • Um deine Frage zu beantworten: Ja.
    Glaubst du, der Umgangspfleger kommt die 300 km um die Kinder zu holen?


    Bei allem Verständnis für deine Situation, wie stellst du dir das praktisch vor?


    Was ist mit der Therapie für die Kinder?
    Was sagen die Therapeuten dazu?

  • Die Gründe sind unter anderem,das die Kinder in einer besseren Umgebung als im Großstadtbrennpunkt aufwachsen können.Wir haben hier auch niemanden der uns mal unterstützt oder einfach nur da ist.
    Therapien gibt es auch in anderen Bundesländern.
    Die Therapeuten wissen noch nichts davon.
    Ich dachte ,das man als freier Mensch hinziehen darf wo man will.Die Kinder gehören dann doch dazu.

  • Ich dachte ,das man als freier Mensch hinziehen darf wo man will.Die Kinder gehören dann doch dazu.


    Natürlich gehören sie dazu, aber wenn richterlich etwas entschieden worden ist, kannst du dich nicht einfach darüber hinwegsetzen und sagen "Nach mir die Sintflut" :hm...


    Und mein persönliches empfinden, die anderen Gründe sind nicht gewichtig genug um das einfach so zu rechtfertigen! Brennpunkte hast du sogar auf dem kleinsten Dorf!!

    Und unsere Ewigkeit ist nur ein Wimpernschlag, uns bleibt nicht ewig Zeit...

  • :kopf
    Und du meinst, dass die Therapeuten in anderen Bundesländern nur auf die Kinder warten?
    - Die Wartezeiten sind lang.


    Du mußt die Therapeuten mit ins Boot holen, anders wirst du keine Chance haben.


    Ich finde das ganze reichlich undurchdacht... ?(