Was soll ich tun?

  • Hallo


    Ich lebe mit meinem Ex-noch-Freund zusammen und wir bekommen beide Alg2.
    Nun ist aber die situation so das er eine arbeit bekommen hat bei der er 1420€ im monat verdienen kann wenn er auf eine std. von 200 kommt.
    Da ich aber nicht arbeite, da mich irgendwie keiner will trotz auch mehrfacher bewerbung, bin ich leider noch gezwungen von Alg2 zu leben mit Kind.
    Wie sieht das da aus bekomme icih da noch nen kleinen anteil vom amt?


    und dadurch das er es jetzt beim amt gemeldet hat bekomme ich noch nicht mal geld über den dezember und kann meinem zwerg noch nicht mal Weihnachsgeschenke kaufen.


    Ich muss von dem kindergeld und unterhaltsvorschuss was ich für mein kind noch bekomme 80 euro an meine schule bezahlen und noch 30 euro an die kita für meinen zwerg da bleibt leider nicht viel.
    meine eltern wollen nix mit mir zu tun haben und zahlen demendsprechend auch geld (nix).
    Meine oma ist die einzige die mit mir noch redet aber sie bekommt selber nur ihre rente undmuss davon schon sehr viel bezahlen (miete telefon und das) und ihr bleibt auch nicht sehr viel das ich sie fragen könnte ob sie uns (dem kleinen und mir) unter die arme greifen könnte.


    Weil nen eigenen antrag kann ich dort nicht stellen den bewilligen sie mir nicht dazu müsste ich ausziehen und beim ausziehen ist folgendes problem:
    die GSV hier in Berlin lässt mich nicht aus dem mietsvetrag und ich finde zudem keinen Vermieter der Mutter mit Kind aufnehmen möchte (man siehe auch einen beitrag bei NRW von mir )


    Kann man vielleicht doch irgendwie nen antrag stellen beim amt das ich mein geld wenigstens bekomme?
    Kann man beim Jugendamt irgendwie etwas erreichen das ich nicht ohne geld da stehe ?


    Was kann ich generell machen ?
    Was steht mir eig generell zur verfügung vom amt für mich und mein Kind ?




    Ich /wir (meiin zwerg und ich) währen euch sehr dankbar wenn ihr vielleicht etwas wisst das ich mein geld weiterhin bekomme.

  • Ihr müsst euch beim Amt als getrennt lebend in einer Wohnung melden. Das wird zwar schwer, die denken, ihr trennt euch wegen der Arbeit, aber es muss anerkannt werden - Beweise vorhanden? sprich schon nach Wohnung gesucht? Würde mich im Erwerbslosenforum oder bei Tacheles schlauf machen oder einfach mal " hartz4 trennung trotzdem in einer Wohnung" oder so ähnlich eingeben.


    Viel Glück

  • Hallo,


    verdient er denn wirklich so viel ? Bist du sicher, dass ihr keinen Anspruch mehr habt nach Abzug der Freibeträge ? Im Moment bildet ihr noch eine Bedarfsgemeinschaft und somit wird sein Einkommen angerechnet....Ohne räumliche Trennung wird das schwierig..Kann er nicht ausziehen ?


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • wir haben uns als getrennt angegeben und das interesiert die nicht unsere wohnung habenw ir auch umgestellt und so das man sieht das wir getrennte räume haben, wir haben sogar zwei kühlschränke (seine mutter war so frei und hat uns ihren alten kleinen gegeben da die einen großen sich zugelegt hatten).


    Aber alles hilft nichts. ich habe sogar nen antrag gestellt für meinen sohn das er ein neues kinderzimmer gebraucht da sein altes auseinanderfällt und diesem wurde nicht entsprochen da die möbel ja noch in ordnung seien. (ich habe das doofe gefühl das er damit was zu tun hat da sich meine anträge nicht durch bekomme)


    Mein ex-noch- freund hatte letztes jahr auch mal arbeit gehabt und hat miete und strom nicht bezahlt und ich sahs hier jeden tag mit tränen in den augen und hab gegrübelt wie und was man machen kann und hab sämtliches abgeklappert nur damit die miet und stronschulden übernommen wurden. bis ich dann beim amt gefragt hatte und die haben dann die ganze sache übernommen und ziehen es bei ihm ab und ich bin jetzt schuld daran das das amt ihm das dahrlengeld komplett abziehen und er seine stromschulden und wir unsere mietschulden los sind.


    und ja er verdient wirklich soviel er bekommt pro std. die er arbeitet 7,05 das macht nach adam riese bei 200 std. im monat 1420 euro ca. und freibeträge sind , so wie mir gesagt wurde, 165 euro .


    mein ex-noch-freund und ich sind nicht verheiratet (ein glück auch)

  • Hallo Sonja,


    nein der Freibetrag ist höher und maßgeblich ist ja auch das Netto das rauskommt.....Der Stundenlohn dürfte Brutto sein, ich tippe mal auf eine Zeitarbeitsfirma......Ich denke schon, dass ihr zusammen noch einen Anspruch habt....Ansonsten kannst du nur einen Antrag stellen...( Auf wen läuft denn der Antrag, auf dich oder ihn, wer ist Adressat ) und bei Ablehnung in Widerspruch und notfalls Klage gehen...


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Der Antrag läuft auf ihn.


    Kannst du mir sagen wo der freibetrag liegt vielleicht kann man ja denen vom amt irgendwelche gesetzte vor den kopf knallen das denen hören und sagen vergeh und die mir nicht doof kommen von wegen es gäbe keinen freibetrag und und und ich kenne mich da mit nicht sehr gut aus und bin im mom auf jede hilfe angewiesen und auch sehr dankvbbar für jedes bisschen wo man mir und meinem zwerg weiterhelfen kann


    mit freibetrag meinst du das mit 1500 wenn ein kleinkind vorhanden ist oder ?


    http://www.hartz-4-empfaenger.de/freibetraege (hab ich gefunden aber stimmt das denn auch ?

  • nein das meint sie nicht. er hat die ersten 100 euro anrechnungsfrei verdient. bis 800 euro nochmal 20 % und darüber hinaus 10. die summe ist der freibetrag der vom einkommen abgezogen wird. der rest wird dem bedarf gegengerechnet.
    als bg. bekommt ihr nur noch einen kleinen minibetrag x, der abhängig davon ist, wie hoch die miete im endeffekt ist. entweder zieht er aus oder du ziehst aus. und da du ihn ja als dein nochfreund bezeichnest, scheint ihr nach "noch" zusammenzusein...also eine bg.

  • Antrag auf hartzIV stellen, ich versteh nicht warum du da Probleme hast. Du bekommst Unterhaltvorschuss für euer Kind,
    ich glaube nämlich das reicht als Nachweis das ihr Eltern getrennt lebt.


    Hast du schon einmal Antrag gestellt und hier einen Bescheid erhalten. Sollte ein ablehnender Bescheid sein,Widerspruch einlegen.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Ich bin nicht mehr mit ihm zusammen und ich schreibe das so weil ich leider noch gezwungen bin hier in der wohnung leben zu müssen


    ich hatte hier schon mal einen thread geöffnet zwegs wg wohnung oder vorrübergehendes dach in düren mitlerweile erweitert auf umgebung aber es scheint sich hier niemand interssiert zu fühlen da es für mich selbst im mom nicht einfach ist aus berlin nach düren uzz kommen ohne ein dach und das ich auch einfach mal so meine transportkosten der einrichtung bezahlen könnte.


    ich meine klar bin ich für mich selbst und für mein kind verantwortlich schlieslich bin auch nun schon älter als 3*7 aber es ist nicht wirklich einfach trotz bemühungen und absagen.


    ich mein ich bin kein unmensch er anderen nur schlechtes will ich helfe mache und tue wo ich kann ohne etwas dafür zu verlangen. wenn was kommt , kommt es freiwillig.


    aber bei sowas was sich mein ex im mom listet hab ich kein respeckt mehr vor.
    ich frag mich so oder so wie man einem 5 jährigem kind weihnachten versauen kann. :angry :angry


    aber ich scheife vom thema ab :D

  • Nun ist aber die situation so das er eine arbeit bekommen hat bei der er 1420€ im monat verdienen kann wenn er auf eine std. von 200 kommt.


    200 Stunden im Monat ist aber nicht der Normalfall? Ist diese Angabe korrekt?
    bei einem 8 Stundentag kommen im monatlichen Durchschnitt ca. 172 heraus, je nach Arbeitstage.


    Sollte es als Bedarfsgemeinschaft gelten, könnte es knapp an der Grenze für eine Aufstockung sein.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Ruf mal bei der Verbraucherzentrale an oder wende Dich an tacheless e.v., die beschäftigen sich mit solchen Fragen. Meiner Meinung nach müsstet Ihr vom Amt lediglich als Wohngemeinschaft behandelt werden (also die Räume strikt aufteilen, Küche und Bad hälftig). Ihr seid ja getrennt von Tisch und Bett- also keine eheähnliche Gemeinschaft mehr.
    Im Zweifel gehst Du zum Anwalt (Beratungshilfe bekommst Du ja) und lässt den Trennungszeitpunkt schriftlich fixieren und jetzt schon mal Unterhalt fürs Kind berechnen (wird wahrscheinlich ja schon gemacht worden sein, wenn Du Unterhaltsvorschuß bekommst. Die Bewilligung reichst Du dann auch bei der Arge ein!)


    Hier findest Du einen Hartz IV Rechner: http://geldsparen.news.msn.de/Soziales/ALG2rechner.php

    Ich höre 10 Stimmen in meinem Kopf...9 sagen ich bin verrückt- eine summt... :crazy

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  • Du musst kämpfen, es muss vom Amt anerkannt werden, dass ihr euch getrennt habt und noch in einer Wohnung lebt, sogar mit 2 Kühlschränken, wende dich an Hartz4 Foren, schreibe Widersprüche, lass dich zum Teamleiter verbinden usw, du musst kämpfen