Hallo alle zusammen,
heute hätte ich dann auch mal eine Frage:
Seit einigen Monaten wohnt ja eines meiner Kinder auf eigenen Wunsch (und nach einigem Hin und Her auch mit Zustimmung der KM) bei mir und meiner LG und ich habe das ABR beantragt. Dazu wollte der Richter erst mal ein "Probewohnen" machen bevor er darüber endgültig entscheidet. Logisch - ich bin ja schließlich nur ein KV. Aber das ist ein anderes Thema
Da wir also damit eine gewisse Zeit in der Warteschleife hängen hatte ich zuerst mal kein Kindergeld beantragt. Es gab ja nichts schriftliches. Meine Tochter war noch nicht einmal zu mir umgemeldet und besuchte auch weiterhin die Schule an ihrem alten Wohnort.
Das konnte natürlich nicht ewig so weiter gehen, weshalb das Kind also zum neuen Schuljahr an unserer örtlichen Schule angemeldet wurde. Da es sich hierbei um eine größere Entfernung dreht ging das natürlich nicht ohne sie auch entsprechend zu mir umzumelden. Beides hab ich dann mit dem schriftlichen Einverständnis der KM auch gemacht. Soweit so gut.
Die Warteschleife dauert übrigens immer noch an, obwohl die festgelegte Zeitspanne längst rum ist. Der Richter hat aber wohl noch keine Lust
Soweit zur Vorgeschichte und ich komme wieder zum Kindergeld:
Das hab ich dann im September auch mal beantragt. Nicht weil wir es unbedingt zum Leben brauchen, aber weil es manches einfacher macht. So könnte meine Tochter jetzt wo sie die ganze Woche bei uns ist bspw. ein entsprechende adäquant eingerichtetes Kinderzimmer gebrauchen. Nicht, dass sie keine Möbel hätte, aber die vorhandenen sind eher nacht dem Motto "für alle zwei Wochen ein WE reicht es". Ihr wisst was ich meine.
Den Antrag stellen hat auch gar nicht weh getan und die Familienkasse hat weiter keine Probleme gemacht - wenn man mal davon absieht, dass die Bestandsdaten nicht unbedingt als aktuell zu bezeichnen waren und - jetzt kommt der Casus-Knacksus - die KM die ganze Zeit immer noch das Kindergeld bekommen hat. Soweit so gut - oder schlecht.
Auch damit hat die Familienkasse kein Problem. Die sagen einfach "Wir holen uns das von der KM zurück und sie bekommen entsprechend nachgezahlt. Dauert nur eine Weile bis der entsprechende Bescheid an die KM rechtskräftig ist."
Nun hat die KM natürlich von ihrer Familienkasse Post bekommen und soll den offenen Betrag zurückzahlen wobei sich die Familienkasse angeblich nicht auf eine Ratenzahlung einlässt. Ob das stimmt oder nicht kann ich nicht beurteilen.
Da die KM das aber nicht kann (Frage: Wo ist das KG denn hin???) hätte sie nun gerne, dass ich der Familienkasse - entgegen den Fakten - mitteile, dass sie das Kindergeld an mich weitergeleitet hat. Im Gegenzug würde sie dann den offenen Posten bei mir in Raten zu 50€ abstottern. Soweit hätte ich da sogar gar kein Problem mit. Obwohl sie mir in der Vergangenheit oft genug Knüppel in den Weg geworfen hat und Rückstand (s. unten) sofort hat beitreiben lassen. Aber ich bin halt ein gutmütiger Mensch...
Ich würde das bei der Familienkasse allerdings dann so formulieren, dass bei ich denen auf die Nachzahlung verzichte, weil ich eine entsprechende Vereinbarung mit der KM getroffen hätte. Alles andere könnte ja irgendwann mal als Bumerang zurückkommen.
Für mich wäre nun ein "Vertrag" denkbar, in dem vereinbart wird, dass sie wie gesagt in 50€-Häppchen den Betrag abzahlt und diese 50€ mit dem monatlich fälligen KU für meine anderen Kinder verrechnet werden. Ich sie also gleich einbehalte. In 15 Monaten wären wir dann durch.
Rechtlich ist das dann wohl als zinsloses Darlehen anzusehen und genau da geht jetzt die Unklarheit los:
1. Was ist, wenn die KM - was gut sein kann - in Vebraucherinsolvenz gehen sollte? Bin ich dann mit dem Kindergeldbetrag einer der Gläubiger oder hätte die Rückzahlungsvereinbarung wie oben beschrieben weiter Bestand?
2. Wie ist das mit dem Einbehalten des Betrages vom laufenden Unterhalt? Vor einiger Zeit wohnte schon mal eines meiner Kinder für 1,5 Jahre bei mir und ich habe das KG (das weiter an die KM ging) mit dem laufenden Unterhalt verrechnet. Da hat mir dann hinterher der Richter gesagt das ginge nicht, wäre unrechtmäßig und ich hätte jetzt entsprechenden KU-Rückstand...
Versteht mich nicht falsch:
Ich bzw. meine Tochter bekomme(n) schon keinen Unterhalt bzw. -vorschuss. Da hätte ich wenigstens gerne das Kindergeld.
Wenn ich wetten müsste, dann würde ich glatt darauf tippen, dass die richterliche Entscheidung frühestens ergeht nachdem das Kind demnächst 12 Jahre alt ist. Ein Schuft wer böses dabei denkt :brille