Gerichtsverfahren über das Aufenthaltsbestimmungsrecht 50 Minuten

  • Hallo,
    ich hatte vor kurzem eine Gerichtsverhandlung. Ich habe einige Verhandlungen gesehen, aber diese war ....
    Erst einmal ging es überhaupt nicht um das Thema Aufenthaltsbestimmung, sondern eher um die Regelung des Umgangs mit dem Kind.
    Mir wurde vorgeschlagen, dass ich bei Umgangsterminen mit meinem Kind ins Hotel gehen soll.


    Ansonsten wurden mir Vorwürfe gemacht, die nicht stimmen und der Richter hatte auch keine Ahnung was Sache ist. Er wusste nur, was die Anwältin der Gegenseite eingereicht hatte und das Gutachten? des tollen Verfahrenbeistandes, die nur das übernommen hatte, was die KM ihr erzählte ( Bsp. Ich wäre plötzlich für 2 Jahre verschwunden, hätte kein Interesse am Kind gehabt ). Über das Kind und seine Zukunft wurde kein Wort erwähnt.


    Wie kann es sein, dass sich ein Richter nicht in den Antrag einliest, aber an einem Verfahren darüber teilnimmt ( Kind hat schlechten soziale Beziehungen, ist an der Schule gewalttätig, KM trifft alleine Entscheidungen - Operation und moslemische Erziehung,.....)


    Hatte der Richter vielleicht gehofft eine Vereinbarung treffen zu können, damit er aus der Nummer raus ist?
    Kann sich der Richter auf das Gutachten des Verfahrensbeistandes stützen, die eigentlich nur das erwähnt, was die KM ihr erzählt hatte? Ich kann genau das Gegenteil beweisen ( durch Zeugen, Beweise wie Email, sms ).


    Ich würde mich freuen, wenn jemand mir sagt, ob das "normal" ist

  • Sorry, aber das sind einfach zu wenig Infos.


    Folgende Fragen:


    Wie alt ist das Kind?
    Wer hat Klage eingereicht?
    Fand bisher regelmäßiger Umgang statt?
    Wer möchte Kind in bestimmter Religion erziehen?
    Was sind deine Vorstellungen?

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Ergänzend:
    Wer hat was beantragt?
    Hat Umgang in den erwähnten 2 Jahren stattgefunden oder nicht?
    Offensichtlich besteht eine größere Distanz. Wer hat diese geschaffen?

  • Das Kind ist mittlerweile 11 Jahre alt.
    Die KM versucht immer wieder den Umgang zu boykottieren, das letzte mal hieß es, das Kind könne sich keinen langen Aufenthalt bei mir vorstellen.
    Die Klage habe ich eingereicht, da ich für das Kind keine Zukunft in ihrer Umebung sehe und alles über meinen Kopf hiweg entschieden wird. Ich erfahre es erst, wenn ich das Kind sehe. Ich werde dem Kind auch immer nur schlecht gemacht. In der Schule vergisst er fast 3x die Woche seine Unterlagen, Hausaufgaben ( Hauptschule ) und die Lehrerin meinte, das wäre normal.
    Das Kind wird von KM muslimisch erzogen, er bringt jetzt schon Statements wie das nur Moslems gute Menschen wären, Deutsche sind Nazis,....
    Aber das komische ist ja, das im Gerichtsverfahren über diese Dinge nicht geredet wurde. Die haben nur versucht, mich zu einer Vereinbarung wegen des Umgangs zu drängen. Kann es daran liegen, dass der Richter überhaupt nicht den Antrag und meine Beweise gesehen hatte?

  • Verfahrensbeistände sind keine Gutachter...
    habt ihr ein familienpsychologisches Gutachten beantragt? Was hat das JA ausgesagt?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ein Gutachten wurde beantragt. Es bliebt aber beim Verfahrensbeistand.
    Das Jugendamt hat die KM in der Wohnung besucht und ich durfte meine Sichtweise schriftlich übermitteln. Und dieses Schriftstück wurde nur angeheftet, ohne es im Bericht zu erwähnen.

  • Hallo DUS,


    auf den ersten Blick erkenne ich nichts, was genug Gewicht hätte, einen Umzug des Kindes zu erzwingen.
    Das Umgangsrecht zu regeln, scheint mir hingegen sinnvoll.


    Wie ist das Sorgerecht momentan geregelt?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Wir haben das gemeinsame Sorgerecht - Sie müsste mich doch bei Operationen informieren und nicht alles alleine entscheiden, immerhin sind es Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung--> fehlende Kooperation und Kommunikation.
    Sie verbietet auch den Kontakt zu meinen Familienangehörigen - mangelnde Bindungstoleranz.
    Wir haben schon vor 5 Jahren ( auf meine Initiative hin ) das Umgangsrecht per Gericht geregelt. Soll ich jedes Jahr vor Gericht und den Umgang regeln?


    Das Kind sieht sich mit 11 Jahren Filme wie Saw an, kennt jede Waffe die es gibt und schlägert in der Schule.
    So werden Kinder zu U-Bahn Schlägern und der Staat sieht sich das nur an oder wie?

  • Hallo DUS,


    bei gemeinsamem Sorgerecht ist es Dir unbenommen, Dich selbst zu informieren über medizinische und schulische Belange.
    Den Kontakt zu Deiner Familie kannst Du während des Umgangs selbst fördern.


    Beim Rest würde ich den Kontakt mit dem dortigen Jugendamt und evtl. eine Familienhilfe empfehlen.
    Einen Umzug (womöglich gegen den Willen des Kindes) rechtfertigt das nicht.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Geh davon aus, dass das Gericht Deine Anträge schon genau gelesen hat. Aber das Gericht scheint ihnen keine Bedeutung zuzumessen. Hast Du einen Anwalt und mit ihm mal über seine Einschätzung gesprochen?
    Das ABR zu bekommen für einen 11-Jährigen, der sich nicht für das Leben bei Dir ausspricht, ist sehr schwierig ... Da kann es eigentlich nur um den Umgang gehen. Und wenn das kind dann regelmäßig Umgang hat, dann könnte ein ABR-Wechsel auf Wunsch des Kindes anstehen.
    Sorgerecht ist kinderzentriert. Da wird nicht experimentiert. Da gehen nur kleine Schritte.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das ABR zu bekommen für einen 11-Jährigen, der sich nicht für das Leben bei Dir ausspricht, ist sehr schwierig ...


    Wahrscheinlich ist es sogar unmöglich.


    Das Kind sieht sich mit 11 Jahren Filme wie Saw an, kennt jede Waffe die es gibt und schlägert in der Schule.
    So werden Kinder zu U-Bahn Schlägern und der Staat sieht sich das nur an oder wie?


    So ist es. Den Wechsel des Aufenthaltes eines Kindes zu erreichen, insbesondere den Wechsel weg von der Mutter, ist extrem schwierig. Ist das Kind noch klein, hast du keine Aussicht (Kind gehört zur Mutter Prinzip). Ist das Kind schon größer, dann muss das Kind unbedingt zu dir wollen, nur dann hast du eine Aussicht. Und ob das Kind zum U-Bahn Schläger wird, interessiert in dem Zusammenhang niemanden (außer vielleicht den, der verprügelt wurde), denn du kannst ja nicht nachweisen, dass das Kind bei dir kein Schläger wäre.