bausparvertrag?????

  • hallo ihr lieben,ich weiß es gehört hier nicht hin , weiß aber nicht so recht an wenn ich mich wenden soll oder wen ich fragen kann


    ich habe heute meinen bausparvertrag gekündigt weil es mir nicht mehr möglich war ihn zu bezahlen , ich bekomme weniger wie 3000 euro ausgezahlt
    nun folgendes problem ich bin mindestverdiener, und bekomme zusätzlich ALG2.
    muss ich das melden wird mir das geld angerechnet? hatte eigentlich vor es auf mein sparbuch zu bringen falls mal was mit dem auto ist oder so.
    ich hoffe mir kann jemand helfen


    lg jacky

  • ich weiß nur, daß Deine evtl. angesparte Förderung flöten geht und Bausparverträge bei Befragungen bzgl. Vermögen hätten angegeben werden müssen.
    Leider wird er nun wie Barvermögen behandelt, was er ja auch ist. Und dann will das AMt das evtl. wissen...wenn sie bei Dir schon andere vermögen wissen wollten..Kontoguthaben etc. meien ich damit.

  • Fehler? Nein, wenn der jetzt auftauchen würde, und er wäre "neues geld aus Bestandvertrag"..DAS gäbe eher Probleme...


    Er wurde bislang wohl wegen der Förderungen geschützt, die da drauf liefen..WOP etc.


    Ich kenne es bislang aus der Bank nur, daß alles Barvermögen bis auf Betrag x aufgebraucht werden muss, bevor es neue Gelder gibt...ist aber schon 6 Jahre her, meine Praxis...


    ach, paß nur auf, es kann sein, daß die WOP der letzten Jahre zurück gefordert wird...bzw. das wird so sein...aber wo floß die hin..auf den bausparer? in die Steuererstattung? :Hm


    ich bin zu lange raus... menno...

  • Es gibt ein sog Schonvermögen.... soweit ich weiß 150 Euor pro Lebensjahr ... Wenn du da nicht drüberkommst mit deinem Gesamtevermögen wird es nicht angerechnet., Nur - wie die anderen schon sagen die Wohnungsbauprämie muss zurückgezahlt werden...

  • Hallo,


    das Geld kannst du behalten, denn sowas ist bei ALG II die sogenannte Vermögensumwandlung. Das heisst, du hattest es ja vorher schon, nur in anderer Form und das war dem Jobcenter bekannt.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • In solchen Fällen kündigt man besser den Vertrag nicht, sondern lässt ihn ruhen. Bis zum Beispiel Fristen für die Rückzahlung Sparprämie abgelaufen sind. Oder das Geld nicht in den Unterhalt mit eingerechnet wird.
    Die Ruhendstellung geht meist schnell und komplikationslos. Ändern kann man das später immer noch (kündigen im Notfall, aufleben lassen, wenn es besser geht). So jedoch gehen Vorteile futsch und man muss ggfls. sogar noch zurückzahlen oder das Geld verbrauchen, bevor Sozialleistungen fließen. Wenn Du kannst, würde ich diese Änderung zur Ruhendstellung noch beantragen. Damit stehst Du sicherer da... Und kannst in aller Ruhe gucken, wie die Rechtssituation ist, ohne jetzt Zahlungen leisten zu müssen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.