Selbstgestrickte Unterhaltsregelung

  • Hey,


    vielleicht versteht jemand, was ich meine:


    Wir sind ja getrennt seit gut 4 Monaten.


    Nochmann will das vor 7 Jahren gebaute Haus nicht verkaufen, wir sollen erstmal anscheinend drin bleiben, er bewohnt ein Zimmer im Nebendorf.


    Ich sage anscheinend, weil er nicht mit mir redet über die Situation, und wie das in Zukunft aussehen soll.
    Erstmal haben wir das so gemacht, daß alle Fixkosten weiterhin vom Giro abgehen, auf das er seinen Lohn einzahlt und ich meinen.


    Jetzt hat er einen Nebenjob, von dem er etwas abgeben wollte.
    Habe davon aber nichts gesehen.


    Von rechts wegen kann ich ja jetzt meinen Lohn auch für mich verbraten, wenn er seinen behaält.... da sagt er, dann brauche er ja seinen Verdienst (den Hauptverdienst) auch nicht mehr zu zahlen :hä


    Ja, wie sieht der denn die Verhältnisse?
    Er geht arbeiten, das meiste geht für irgendwelche Kredite,Versicherungen drauf, ich habe die Kinder, auf die er hin und wieder aufpaßt, eher aber weniger.
    Durch den neuen Job wohl bald gar nicht mehr.


    Unsere selbstgestrickte Lösung sieht so aus:
    das Geld, das insgesamt für Lebensmittel, Kleidung, etc. vorgesehen war, habe ich gedrittelt: ein Drittel er, zwei Drittel die 3 Kinder und ich.


    Da war ich großzügig, gell*Ironie on*
    Allerdings muß er davon auch das Zimmer zahlen.


    Das ist knapp, aber ich habe ja auch nicht mehr, was er so nicht einsieht.


    Nun wäre es doch gut, wenn er einen Teil vom Nebenjob abgibt, dann wär das Giro mal bei 0 und nicht in den Miesen...


    Wie wäre das rechtlich?


    Ich weiß, wir müssen die Unterhaltsregelung möglichst schnell hinbekommen und das bedeutet, das Haus muß weg.
    Ist für mich auch ok.

  • Hallo Kohlpudding,


    ich glaube Kaj hat es dir schon bei einem anderen Posting geschrieben, du brauchst einen Anwalt, der ein bisschen mehr tut, als dir zu sagen, ihr müßt euch einigen.


    Vielleicht ist auch eine Schuldnerberatungsstelle eine geeignete Anlaufstelle :frag.


    Unterhaltsrechtlich steht deinem Mann auf jeden Fall ein Selbstbehalt von mindestens 900 € - seit 01.07.2007 - zu. Hat er soviel mit dem Drittel und dem Nebenjob?


    Zu deine Bedenken der Miesen auf dem Giro kann ich dir nur Recht geben. Dies führt letztendlich in die Überschuldung, Zwangsversteigerung ggf. auch Privatinsolvenz. Vielleicht ist dies überspitzt dargestellt :frag.


    Aber welche praktische Möglichkeiten bestehen um dies abzuwenden - denn auch ein Haus verkauft sich auch nicht von heute auf morgen zu einem reellen Preis - wird sich nur nach Kenntnis sämtlicher Fakten und Details klären lassen.


    Ich wünsche dir hierbei viel Erfolg :daumen.

  • Danke McLane,
    er hätte wohl dann so um die 800 bis 900...


    Allerdings habe ich letztens gelesen, daß ich die Haushaltssumme gesamt hätte durch 5 teilen müssen....
    Also hat er mehr als er müßte.


    Ja,
    ich denke, ich werde den Kollegen des Anwalts konsultieren (wenn der mal nicht im Urlaub ist) und das gleich morgen.


    Vielleicht machte ich auch auf diesen Anwalt hier einen unsicheren Eindruck und habe nicht genügend rübergebracht, was ich möchte.


    Und da stand ja auch nicht fest, daß uns der Noch"Gatte" nichts von seinem Neuverdienten gibt.


    Der scheint keine Ahnung zu haben, daß ein Pubertätskind, ein 10 und ein 4-Jähriger teuer werden können...


    Ich könnte echt so fluchen.


    Danke für Dein Posting!

  • :troest Kohlpudding :troest


    wichtig ist die Ruhe zu bewahren. Probleme sind da, um gelöst zu werden. auch für euch wird es eine vernünftige Lösung geben. Wichtig ist, tätig zu werden und nicht zu warten bis die Banken oder sonst wer tätig werden. Aber das machst du ja auch.


    Die Fünftelung hatte ich auch gelesen. allerdings hattest du dabei nicht erwähnt, daß dein Mann daraus noch sein Zimmer zu bezahlen hat.


    Und der Selbstbehalt wird einem Unterhaltspflichtigen immer zugestanden, auch wenn die Unterhaltsberechtigen nicht genug zum Leben haben.


    Wie sieht es mit Wohngeld für euch aus?


  • Wohngeld bekomme ich nicht, weil wir das Eigenheim haben.
    Kurios:
    wenn wir eine Wohnung nähmen, die vielleicht noch teurer ist als unser Abtrag hier, würden wir sehr wohl Wohngeld bekommen.


    Tztztz


    Und ja, den Selbstbehalt soll er ja auch haben, aber das ist doch zugeschnitten auf die Lösung ala Düsseldorfer tabelle, oder?


    Und nicht auf unsere selfmade-Berechnung...


    Oder seh ich das falsch?


    Ja, ich bin zZt sehr wütend und aufgebracht....*ommmmmmmmmmm*

  • Zitat

    Original von Kohlpudding


    Wohngeld bekomme ich nicht, weil wir das Eigenheim haben.
    Kurios:
    wenn wir eine Wohnung nähmen, die vielleicht noch teurer ist als unser Abtrag hier, würden wir sehr wohl Wohngeld bekommen.


    Hast du diese Informationen vom Wohngeldamt? Denn grundsätzlich bekommen auch Eigenheimbesitzer so etwas wie Wohngeld, :Hm vielleicht heißt es auch anders, wenn ihr Einkommen gering ist.


    :Hm zum Selbstbehalt. Falsch würde ich deine Sicht nicht bezeichnen, vielleicht ein bisschen einseitig, da sie nicht vom geltenden Recht gedeckt ist.


    "Eure" selfmade-berechnung hat nur Bestand, wenn alle damit klar kommen und damit einverstanden sind. Aber dies sieht nach deinen postings anders aus, da


    1. das Giro in den Miesen ist
    2. dein Mann seinen Nebenverdienst doch nicht in die Haushaltskasse packt und
    3. du nicht damit einverstanden bist, daß er dies Geld für sich ausgeben will.


    Und bei dieser Interessenkollision ist dann das geltende Recht gefragt. Und dies sieht nunmal für den Unterhaltsverrpflichteten einen Selbstbehalt vor. Und ob dabei die Mutter der Kinder einen Selbstbehalt in vergleichbarer Höhe hat, ist zudem auch vollkommen egal.


    Ob dies im Einzelfall immer gerecht ist :frag. Nach meinem Empfinden nicht, aber ich mache das Recht nicht. M. E. sollte jede Trennung und ihre Abwicklung unter folgenden 2 Prämissen laufen:


    1. Leben und Leben lassen
    2. Was du nicht willst was man dir tu, das füg auch keinem anderen zu.


    Wenn beide sich dran halten würden, hätten sowohl Gerichte als auch Anwälte erheblich weniger Arbeit und insgesamt bliebe jede Trennung ein bisschen friedvoller.


    Aber laß dich mal umfassend von einem Anwalt beraten, denn inwieweit der Schuldendienst und insbesondere die Tilgung aus diesem Selbstbehalt beglichen werden muß, weis ich nicht.

  • Sogenannte Ehegeprägte Schulden werden genauso geteilt bei einer Scheidung wie vorhandenes Vermögen.Das heißt so mancher nimmt mal eben noch schnell einen Kredit auf bevor er die Scheidung einreicht.Schon deshalb wäre ein eigenes Konto bezeiten ratsam.