Forderungen der Ex

  • Ich bin schon seit sechs Jahren geschieden und seit sechs Monaten leben meine beiden Kinder bei mir.Im Prinzip habe ich das finanzielle soweit durch.Das heißt ich bekomme seit 1.Juni Kindergeld und demnächst den Rest rückwirkend bis März.Ab August bekomme ich UV
    plus rückwirkend bis Mai.Diese rückwirkenden Zahlungen sind entstanden weil ich erst Anträge stellen konnte nachdem ich eine einstweilige Verfügung vom Gericht hatte ,mit welcher ich dann die Kinder ummelden konnte.Das heißt ich habe die ersten Monate ziemlich rechnen müssen.Und habe nicht nur die Zahlungen des Kindesunterhaltes eingestellt sondern auch den Ehegattenunterhalt.Da sie ja das Kindergeld hatte.Außerdem war ich der Meinung das meine Ex
    wohl auch keinen Anspruch mehr hat.Mittlerweile hat sie allerdings eine
    Rechtsanwältin die da ganz anderer Meinung ist.Sie meint der Kindesunterhalt ist durch den UV und das KG gedeckt und mein Selbstbehalt beträgt 1000€.Da ich aber 1350 € verdiene müsse ich dem
    noch gültigen Titel von 260 € Ehegattenunterhalt entsprechend weiterhin zahlen.Zumal auch die Agre sich bei der Berechnung auf das damalige Urteil bezieht.(sie ist arbeitslos und hat Prozesskostenhilfe beantragt).Bis jetzt habe ich alles ohne Anwalt geregelt, aber spätestens jetzt muß ich wohl in den sauren Apfel beißen.Bin mal gespannt ob ich Prozesskostenhilfe kriege.Es muß eine Änderng des
    alten Urteils beantragt und alles neu berechnet werden.Denke mal das sich da einiges machen läßt.Zumindest habe ich die leise Hoffnung.

  • Also habe da noch einen Tipp von meinem Kollegen, der alle Fragen mit Hilfe der ISUV selbst geklärt hat und sich selbst vor Gericht vertreten hat.
    http://www.isuv.de ist ein Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V .der einen dabei unterstützt.
    Ich habe persönlich noch keine Erfahrung mit der ISUV, aber sollte noch mehr auf mich zukommen, dann ist das eine Möglichkeit (außer Anwalt)... :daumen
    Grüße
    Fina

  • Hallo Pierre,


    einfach absurd, Du hast die Kinder und Deinen Job, was ja eine Doppelbelastung darstellt und sollst die Ex auch noch unterhalten, obwohl Du nun bestimmt nicht zu den Grossverdienern gehörst.


    Armes Deutschland, sage ich nur. Wer Verantwortung übernimmt und arbeiten geht, wird noch bestraft. Daraus werden sicherlich einige Leute ihre Schlüsse ziehen.


    Gruss, Klaus

  • Deine Ex muss sich m.E. bemühen - und zwar sehr bemühen - den KU sicherzustellen. Der UV ist nur eine vorübergehende Lösung.


    Erhöhte Erwerbsobligenheit sage ich nur. 20 Bewerbungen im Monat...
    Mit den Kindern hast du übrigens einen höheren Selbstbehalt, soviel ich weiß.


    Wenn du im ISUV-Forum eine Frage stellst, vergiss nicht, dir vorher genauestens die Fragestellungsanleitung durchzulesen und Guten Tag und Auf Wiedersehen zu sagen. Die sind dort etwas...sagen wir: pingelig... :kopf


    Ansonsten nimm dir einen Anwalt. Der Anwalt deiner Ex wird natürlich behaupten, dass du alles, was über 1000,- ist, an sie abgedrückt werden muss.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Hallo Kaj,
    es stimmt natürlich das sie sich sehr bemühen muß.Allerdings hat sie ein kleines Problem.Sie ist psychisch Krank und möchte mit dieser Krankheit ihr fehlverhalten gegenüber den Kdis in der Vergangenheit rechtfertigen.Andererseits meint sie aber jetzt wieder,durch ständige Medikamente,fit genug für die Kids zu sein.Dagegen spricht allerdings die
    Diagnose ebenso wie der JA-Bericht.Wenn sie nun meint erziehen zu können sollte man annehmen das sie ebensogut arbeiten könnte.Das aber traut sie sich nicht zu.Trotzallem gilt sie noch als vermittelbar.Sie wird ehrlich gesagt nichts finden.Das heißt sie müßte sich um irgendeine Rente bemühen und sich eingestehen das sie nun mal(leider)krank ist.
    Ihre Anwältin und gleichzeitige Betreuerin hat nun endlich ein einsehen
    und will sie davon überzeugen das sie Abstand von dem bereits gestelten Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht nimmt.Der im übrigen eh keine wirkliche Chance hatte.Was bleibt ist wie gesagt die Frage des finanziellen.Werde mich allso mal ganz freundlich und wohlüberlegt an die obengenannte Adresse wenden.Ansonsten war dieser Beitrag ein wenig als Gegenpart zu Fina`s Beitrag(Forderungen des Ex)gedacht.Es gibt eben immer zwei Seiten und das man sich wie Du Kaj auf die Seite des AE stellt dürfte wohl entsprechend diesem Forum in der Natur der Sache liegen.Finde es eh Schade das immer mehr eigenlich gute Themen so kaputtgeredet werden.Aber das nur nebenbei.

  • Hallo.
    Meine Kinder leben seit Juni auch bei ihrem Vater. Ich weiss nicht, wie die Verhältnisse bei Euch waren, warum sie zu Dir sind, vielleicht wegen der Krankheit Deiner Frau?? Aber glaube mir, es ist nicht einfach als Mutter seine Kinder herzugeben.
    Mein Noch-Ehemann hat den Kinder plötzlich jeden Wunsch von den Augen abgelesen und hat sie mehr oder weniger "gekauft".. Die ersten paar Wochen waren für mich die Hölle, ich habe das mal in einem eigenen Tread berichtet..


    Normalerweise könnte mein Mann auch auf Unterhalt von mir bestehen, macht er aber Gott sei Dank nicht. Bis Dezember war ich ja noch in seiner Firma beschäftigt, dann hat er mich entlassen. Von Januar bis Juni waren die Kinder bei mir und er hat für die beiden Unterhalt gezahlt - ich habe auf Unterhalt für mich verzichtet. Da ich nur in Teilzeit arbeite und nur knapp 600 € rausbekomme haben wir es so geregelt, dass die Kinder weiterhin über mich krankenversichert sind (er ist selbständig und müsste dann beide Kids privat versichern) und er ansonsten keinen Unterhalt verlangt. Da ich mich beim Anwalt informiert habe, ist es normalerweise so, dass ich gezwungen wäre mir eine Ganztagsstelle zu suchen, um Unterhalt leisten zu können. Und das, obwohl mein Mann monatlich mehr als 15.000 € verdient. Aus diesem Grunde "soll ich mich besser ganz ruhig verhalten".


    Ich denke, in Deinem Fall wäre es ratsam, wenn die Ärzte Deiner Frau bescheinigen, dass sie nicht arbeitsfähig wäre. Ich weiss halt nicht, was sie hat, ob sie in Behandlung ist, ob ein Gutachten erstellt werden kann usw. Dann könntest Du auch Zuschüsse beantragen. Ansonsten ist es wirklich so, dass du die Anwaltskosten Deiner Frau tragen müsstest. Als die Kids bei mir waren, hätte das mein Mann auch übernehmen müssen. Prozesskostenhilfe hätte ich nur gewährt bekommen, wenn mein Mann nicht leistungsfähig gewesen wäre und aussergerichtlich sowieso nicht.


    Liebe Grüsse..

  • Hy buffy!


    Ersteinmal glaube ich die Gefühle einer Mutter diesbezüglich nachvollziehen zu können.In unseren Fall sind die Kinder letztlich auf Veranlassung des JA zu mir gekommen.Nachdem es all die Jahre
    Probleme gab die Teils auch mit der psychischen Krankheit meiner Exfrau zusammen hängen.Jedenfalls haben die Kinder darunter gelitten und waren dementsprechend auffällig.Sie waren ja auch vorher schon an den Wochenenden und sämtlichen Feier-und Urlaubstagen bei mir.
    Oft genug wollten sie garnicht zurück,aber was soll man machen.Außer immer wieder beim JA vorsprechen und sie als Mutter zum Wohl der Kinder noch mehr entlasten.Irgendwie muß wohl immer erst etwas passieren.Jedenfalls sind und bleiben sie jetzt :betbei mir.Wollen auch nicht mehr zurück oder mit ihr alleine sein.Irgendwo kann sie einen ja
    leid tun,nur ich bin eben den Kids verpflichtet.Ansonsten steht ihr ja
    diese vom Gericht gestellte Betreuerin zur Seite.Auch wenn diese mir gerade,eher pflichtgemäß,Ärger bereitet.Gut,geklärt werden muß das alles sowieso.Bin da recht optimistisch.

  • Hi Pierre!
    Ich drück' Dir erst mal die Daumen, dass deine Kiddis bei Dir bleiben können!
    Als "Gegenbeitrag" zu meinem sehe ich das nicht, da die Situation anders aber auch nicht unähnlich ist. Wobei Du in der "Männerfalle" sitzt...und bei mir freuen sich die Richter, endlich mal 'ner Frau die Kohle aus der Tasche zu ziehen (wir wollen bei einer Scheidung ja nur kassieren und nichts hergeben...so ähnlich hat es der Familienrichter durchblicken lassen).

    Zu meinem Fall: ich finde halt die Situation ziehmlich bescheiden, wenn einer die Verantwortung für die Kids hat (und auch wahrnimmt), sich um die Geldbeschaffung kümmert und der andere nur "Forderungen" stellt - ohne einen Beitrag zu leisten. Ich wäre schon froh, wenn ich den Kleinen mal 1 oder 2 Stunden in der Woche an meinen Ex abgeben könnte..aber ich bin schon froh dass er zumindest anruft (1-2 mal in der Woche). D.h. ich bin rund um die Uhr beschäftigt und er hat rund um die Uhr Freizeit (der Ärger darüber lässt so langsam nach, langsam, ich muss es ja nicht mehr mitanschauen)
    Ich stelle mittlererweile fest, dass die Anwälte manchmal diese Situation eher durch Briefe etc. verschärfen und wenig dazu leisten, eine kommunikative und konstruktive Ebene herzustellen (aber das ist ja nicht wirklich ihre Aufgabe). Also stolpern wir weiter über unsere Unfähigkeiten und die der anderen.... :Hm
    (Bin auch dabei meine ehem. Beziehung zu verabeiten und die Verantwortung und "Schuld"/Unfähigkeit liegt auf beiden Seiten).
    Viele Grüße und viel Kraft für alle die diesen Weg gehen! ;)
    Fina

  • Fina,


    da schreibst du etwas wahres: die Anwälte verschärfen die Situation.
    Aber oftmals meinen die das gar nicht böse, was die da schreiben. Ist halt Amtsdeutsch. Und außerdem wollen sie ja für ihren Mandanten die Forderungen durchsetzen, wie es ihre Aufgabe ist.


    Ich fände es auch besser, wenn man das anders lösen könnte, aber manche Exen sind so kommunikationsresistent, da hilft nur die anwaltliche Keule. Mein Ex beispielsweise zuckt sich auf Briefe von mir gar nicht, noch nicht einmal auf Geburtstagsgeschenke von seinem Sohn, und jetzt hat er sogar die Frist beim Anwalt verstreichen lassen...fällt jemandem dazu noch was ein? Mir nicht!


    Man sollte den Anwalt vielleicht mehr auch als Vermittler betrachten, als Vermittler der Botschaft die man seinem Ex senden möchte: die gesetzliche Seite sieht so und so aus, bitte halte dich daran. Die Kinder brauchen regelmäßigen Umgang...nmm ihn bitte wahr.
    Und: der Anwalt ist nicht gefühlsmäßig involviert wie unsereins. Er sieht die Dinge objektiv und realistisch.


    Man muss natürlich auch ein bisschen Glück haben mit dem Kollegen. Ich habe die besseren Erfahrungen mit älteren Frauen gemacht und meine jetzige Anwältin ist sogar Fachanwalt für Familienrecht, da sollte nix schief gehen.


    Und solange man an die Kinder denkt und sich selbst bisschen zurücknimmt, sollte das auch über kurz oder lang gut enden.


    Pierre,
    so wie sich das liest, werden die Kinder wohl bei dir bleiben. Ich finde es aber gut, dass du den Kontakt zur Mutter unterstützt und förderst, auch wenn die Kinder manchmal nicht so wollen. In der Pupertät wird das noch schlimmer... ;)...aber da kann man ja verlangen, dass sie selber bei ihrer Mutter anrufen (musste mein Großer auch in der Vergangenheit, wenn er nicht zum Papa wollte).
    Ansonsten wünsch ich dir, dass alles recht schnell geklärt ist.


    Und danke für das Kompliment... :rotwerd :rotwerd :rotwerd...

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Erst mal viele dank für die guten Wünsche!(besser spätals nie)


    Nur mal zur Info.Ich war am Mittwoch bei (m)einer Anwältin und hab ihr dann,nicht nur einen wust von Papierkram aufgetischt,sondern ihr auch
    soweit mal alles auseinander klabustert.Ist ja alles etwas verzwickt.
    Jedenfalls habe ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe die sie schon mal beantragt hat.Den Anspruch auf Ehegattenunterhalt kann sie schon rein
    rechnerich nicht nachvollziehen,Erstmal beantragt sie die Änderung des damaligen Unterhaltstitels.Was das Aufenthaltsbestimmungsrecht betrifft
    ist ihr schleierhaft wie ihre Kollegin das begründen und als Antrag aufrecht erhalten will.Der JA-Bericht und die damit verbundene Empfehlung plus Schreiben der Schule,des Hortes und der psychologischen Beratungsstelle sind einfach zu eindeutig um dagegen anzugehen.Aber vieleicht zieht sie(Anwältin meiner Ex) den Antrag ja auch wieder zurück.
    Soweit also alles im grünen Bereich.