kann mir jemand eine Rat geben?!

  • Hi, ich 35 hab einen Sohn 6, versuche ohne großen Stress mich zu trennen. Ich weiß, das ist Wunschvorstellung. ich suche gerade für uns eine Wohnung, weiß aber das ich sie mit meinen Gehalt nicht finanzieren kann. Wer weiß rat.

  • informiere dich bei der arge. wenn das gehalt für euch beide nicht reicht kannst du aufstockend harz4 bekommen.
    oder du kannst wohngeld beantragen.

    ich hab so viel mit so wenig so lange versucht, dass ich jetzt qualifiziert genug bin, fast alles mit fast nichts zu bewerkstelligen!


    früher hätte ich den Boden geküsst auf dem du gegangen bist, heute würde ich nicht mal mehr in deine richtung kotzen

  • hallo und herzlich willkommen hier im forum.


    lass dich erstmal virtuell drück :troest . ihr schafft das schon.


    du bist dabei dich zu trennen. von deinem mann oder von deinem freund?


    wenn also keinerlei unterhalts-/ ausgleichszahlungen zu erwarten sind, kannst du bei der arge den antrag auf aufstockendes hartz 4 stellen. bis dahin solltest du aber geklärt haben, ob unterhalt für deinen sohn gezahlt wird und in welcher höhe. dabei hilft dir das jugendamt weiter.


    weiterhin kannst du wohngeld beantragen. je nachdem wie gering dein einkommen ist wird es entweder für euch beide oder nur für deinen sohn bewilligt. sollte es auch für dich bewilligt werden, kannst du dir den hartz 4 antrag schenken.

  • das ist doch schon mal gut.


    ist er bereit unterhalt zu zahlen? arbeitet er?


    der stressfreieste weg wäre dann sich beim jugendamt nach der unterhaltshöhe zu erkundigen und diesen dann auch von ihm titulieren zu lassen... man weiß ja nie was noch kommt.


    verdient er nichts oder zu wenig musst/solltest du unterhaltsvorschuss beantragen.


    nachdem du weißt was an unterhaltszahlungen "reinkommt" kannst du alle anderen anträge stellen. holen kannst du sie dir natürlich schon vorher. mach dich man gleich morgen vormittag früh starklar und klapper die behörden ab. ich habe das letztes jahr auch so gemacht, jugendamt, arge, wohngeldstelle, und wo sie mich sonst noch so hingeschickt haben.

  • bin auch gerade dabei mich zu trennen, ist alles nicht so einfach, drücke dir auf jeden Fall den Daumen
    Für später kannst du auch beim JA Mehrbedarf zusätzlich zu Unterhalt (Unterhaltsvorschuss) beantragen z.B für Kita, wenn das Kind Sachen für die Schule braucht, Zahnspange, Brille ect., da muss der Vater sich zu Hälfte beteiligen

  • bin auch gerade dabei mich zu trennen, ist alles nicht so einfach, drücke dir auf jeden Fall den Daumen
    Für später kannst du auch beim JA Mehrbedarf zusätzlich zu Unterhalt (Unterhaltsvorschuss) beantragen z.B für Kita, wenn das Kind Sachen für die Schule braucht, Zahnspange, Brille ect., da muss der Vater sich zu Hälfte beteiligen



    Das stimmt in der Einfachheit in der es hier behuaptet wird so eben nicht.

  • Das stimmt in der Einfachheit in der es hier behuaptet wird so eben nicht.



    Das würde mich jetzt nämlich auch wundern...oder an mir ist wieder was vorüber gegangen (kommt ja leider öfter vor :rolleyes2: ) Denn Schulsachen, Zahnspange usw hab ich komplett alleine bezahlt...wo steht, dass der KV die Hälfte zahlen muss?


    Ansonsten auch von mir :knuddel bitte erkundige dich schnell bei den zuständigen Ämtern. Das Bearbeiten der Anträge kann nämlich ewig dauern. Die Anträge für Wohngeld usw. kannst du teilweise auch schon im Internet ausfüllen und ausdrucken. Das mögen die Mitarbeiter zwar nicht gern ... aber das spart Zeit. Und ganz wichtig: Bleib hartnäckig! Ich wünsch dir und dem kleinen alles, alles Gute

  • Das Problem ist ganz wo anders: kein Vermieter wird ihr ohne Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, ohne ausreichendes Einkommen die Wohnung vermieten wollen - sie braucht also Sicherheiten - volle Kaution in Voraus und eventuelle einen solventen Bürgen (Eltern oder das Amt mit Mietübernahmebestärigung).


    Und hier kommt: Ämter geben nur was schriftliches, wenn sie einen ganz konkreten Angebot vorzuweisen hat (bei mir haben die 5 günstisten Internetangebote - natürlich von mir vorab angeschaut - gereicht) und eine Leistungsanspruch nachweisen kann - hier müssen auch die Eltern nachweisen, dass sie weder Kaution aufbringen können noch sonst wie unterstützen können UND auch Unterhalt vom Ex nicht in kürze zu bestereiten ist!


    Gehe zum Amt, bereite zumindest die Angaben zu deinen Eltern vor (z.B. Mutter Rentnerin - liegt etwas über Grundsicherung - können auch könkrete Zahlen genannt werden - z.B. ca. 1200 netto im Monat: Veter in Pflege oder gar nicht mehr lebend - Achtung: ist nur Beispiel, wahrheitsgetreu muss es schon sein). Bei Eltern ist nichts "zu holen", wenn diese über keine größere Ersparnisse verfügen (ich glaube bei Menschen, die bis 1948 geboren sind, ca. 10000 € pro Person - dieses Geld soll auch eventuelle Beerdigung/Pflege etc. ermöglichen) und max. 1400 im Monat haben (bei Eheleuten waren es glaub ich ca. 900 € pro Person - frag nicht wo ich das her habe - als meine Eltern in Heim musten - habe ich mich mit solchen sachen befasst, also alles aus dem Inet).


    Das muss allles leider offen gelegt werden und Eltern haben hier Mitwirkungsprflicht. Wenn sie diese verweigern, kannst du sogar zu einer Unterhaltsklage nicht nur gegen Ex sondern auch gegen die eigenen Eltern verpflichtet werden!


    Du kannst auf einen "Vorschuss" aus Leistungen für die "Übergangszeit" (ich glaub, das heißt sogar Übergangsgeld) beantragen! Das heißt du bekommst erst mal Vorschuss bis die Gerichte einen Unterhalt gegen Eltern/Ex durchboxen. Stellt das Gericht fest, dass nichts zu holen ist - musst du auch das erhaltene "Übergangsgeld" nicht zurückzahlen. Wird allerdings Unterhalt festgestellt, geht der Anspruch auf Unterhalt auf das Amt über (bis zur geleisteten Höhe!).


    Dieser Weg dürfte auch möglich sein, allerdings nicht wirklich zu empfehlen - kann wie eine Privatinsolvenz ablaufen - also alle Konten werden überwacht, alle steuerliche Bewegungen, alle autos müssen weg oder so... Ist halt wirklich letzter weg.


    Ansonsten könntest du noch eine Kaution auf Kreditbasis beim amt versuchen zu beantragen - zahlst dann halt monatlich in kleinen Raten zurück.
    Bei mir hat gereicht, dem vermieter die komplette Kaution in voraus zu erbringen und die erste Miete im Voraus vor der Schlüsselübergabe zu zahlen. :wink


  • hier kannst du lesen ob und wann der vater sich am "sonderbedarf" beteiligen muss:
    http://www.bafoeg-aktuell.de/r…terhalt/sonderbedarf.html


    Die von dir genannte Webseite disqualifiziert sich inhaltlich schon gleich im ersten Absatz. Zuerst schreiben die völlig korrekt "es muss sich um einen Bedarf handeln, der überraschend und der Höhe nach nicht abschätzbar war" und bringen als Beispiel "eine Klassenfahrt des Kindes stellt einen Sonderbedarf dar". Das ist nach aktueller Rechtsprechung absoluter Blödsinn, weil die Kosten eben gerade doch vorhersehbar sind. Immerhin werden Klassenfahrten frühzeitig angekündigt und geplant. Den Rest der Seite hab ich mir im Hinblick auf die inhaltliche Qualität der ersten Sätze nicht mehr angetan.

  • Und hier kommt: Ämter geben nur was schriftliches, wenn sie einen ganz konkreten Angebot vorzuweisen hat (bei mir haben die 5 günstisten Internetangebote - natürlich von mir vorab angeschaut - gereicht) und eine Leistungsanspruch nachweisen kann - hier müssen auch die Eltern nachweisen, dass sie weder Kaution aufbringen können noch sonst wie unterstützen können UND auch Unterhalt vom Ex nicht in kürze zu bestereiten ist!

    Bei ALG II werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern nicht herangezogen. Die Eltern müssen auch nicht nachweisen, dass sie die Kaution für die erwachsene Tochter und deren Kind nicht aufbringen können.


    3erpapa,
    das würde ich doch mal von den tatsächlichen Kosten abhängig machen wollen...
    Ist die Mehrzahl der Eltern bereit eine 10tägige Segelturn, Schein incl., zu finanzieren, weil der pädagogische Wert doch so groß ist, dann läßt sich das für die meisten aus dem laufenden Unterhalt nicht mehr ansparen... Gabs an der Schule unserer Kinder schon öfter. :wink
    http://www.scheidung-online.de/sonderbedarf.htm
    Gern darf der Vater dann seinen Kindern erklären, warum sie in eine Paralellklasse zu gehen oder vielleicht gar die Schule zu wechseln haben. ;)
    (die, by the way, das auch noch toppt...)

  • Hi,


    eben @juvi, und tue mit deinem Link nicht immer so, als das es die absolute Rechtssprechung wäre.
    Es ist und bleibt strittig....und ist im Extremfall einzuklagen, wenn man sich nicht einigen kann !


    Es gibt Tabellen, wo, je nach OLG-Bezirk, es unterschiedlich gehandhabt wird, und selbst da
    lohnt es sich, oder auch nicht, es einzufordern.


    @maschenka, den KU den ich zahlte, da hätte sich Mama auch den Segelturn leisten können ;)


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Sorry, fürs OT. :blume



    Babbe,
    :tuschel ein Kumpel von mir hat das noch großzügig aufgerundet (er zahlt doppelt so viel, wie er müßte) auf die nächsten vollen 100 € ;) , die notwendige Ausrüstug mit Tochterkind gekauft, den Schein bezahlt und gleich mal 4 Wochen in den Sommerferien für nen Segelurlaub "reserviert". Das Gesicht der Ex hätte ich gern sehen wollen... :lach:tuschel

  • Hi,

    habe ich doch geschrieben:

    ja ... DANN ... ich war noch am editieren, und zwischendurch Teleanruf .... und weiter editiert ;)
    Beim ersten Link eben nicht !


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Bei ALG II werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern nicht herangezogen. Die Eltern müssen auch nicht nachweisen, dass sie die Kaution für die erwachsene Tochter und deren Kind nicht aufbringen können.

    Leider stimmt das nur laut Gesetz! Bzw. es wird zwar so gesagt (ich glaub das steht sogar so wortwörtlich im SGBII), aber... in den Anwendungsrichtlinien steht was ganz andres dazu.. So wie ich dich verstanden habe, hattest du bisher Unterhalt durch Ehemann und willst jetzt eigenes Job suchen. Das heißt, du warst bisher auf Hilfe der Ämter nicht angewiesen... Leider wenn man was vom Amt beantragen will/muss - wird man komplett sich entbößen müssen... Es wird einfach erst mal unterstellt, dass du ja bisher "zurechtgekommen bist".


    Als ich in Trennung war - ich hatte lediglich letzten 7 € und 3 Kinder in ausgeräumten Budde, nicht mal Babynahrung. In der Notsituation musste ich beim Amt alles was mir hingehalten wurde, erstmal unterschreiben, auch dass meine Eltern zur Auskunft gebeten werden...
    Ich habe zwar geschildert, dass nur mein Paps arbeitet, aber er hatte auch andere Unterhaltsbedürftige, darunter zwei behinderte.. Sie meinte nur - die mussen das halt prüfen - Geld bibt es nur wenn ich unterschreibe und SCHEIDUNG einreiche, um Trennung zu beweisen. Durch Beistandschaft beim JA sollte ich nachweisen, dass der Vater zum Unterhalt herangezogen wird.. Und die Lavine rollte.. Aber wenn man nichts hat, hat man je nichts zu befürchten. Wege gibt es immer.