Einschulung - Sonderzahlung vom KV

  • Hallöchen!


    Mich würde mal interessieren ob und wieviel der KV zur Ausstattung für die Einschulung zahlen muß ???


    Ich lebe zur Zeit leider noch von Hartz 4 :kotz und wenn ich mir so anschaue was das alles kostet krieg ich die absolute Panik wenn ich nur daran denke das mein Kind nächstes Jahr eingeschult wird.


    Der KV zahlt regelmäßig Unterhalt (mal lobend anmerken muß) und ich bin nicht nicht sicher ob der Vater was dazu zahlen muß oder das Amt etwas dazu beilegt.


    Danke schon mal im vorraus für Eure Antworten!


    LG Gruß


    Stray

  • Die Meinungen und Rechtssprechung über Sonderausgaben gehen leider etwas auseinander. Irgendwo gab es hier auch mal eine Liste, aber vielleicht googlest du selbst auch mal.


    Man kann schon so argumentieren - und einige tun das -, dass du ja jetzt schon weißt, was da auf dich zu kommt und du somit also monatlich ansparen kannst.
    Eine evtl. Feier gehört auf keinen Fall zum Sonderbedarf, die ist Privatvergnügen.


    Am besten wäre es, wenn du versuchst mit dem KV zu reden und jeder schenkt dem Kind zur Einschulung etwas: einer übernimmt den Ranzen, der andere die Sporttasche samt Inhalt.
    Vielleicht können ja auch Großeltern und Patentante was zuschießen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Leider (oder zum Glück ??? ) gibt es keinen Umgang oder Kontakt mit dem Vater. Großeltern und Paten sind sind auch nicht vorhanden, ich stehe mit meinen Kinder wirklich komplett alleine da und zahle sogar noch den gemeinsam Kredit mit ihm ab, obwohl dies seine alleinigen Schulden sind! Somit bleibt mir von meinem Hartz 4 Geld monatlich unterm Strich noch 150 Euro von denen ich alles bezahlen darf/muß wie Essen ud Sonderausgaben (Gruppenkasse Kita, Klamotten und und und) Ich schaffe es jetzt nicht mal wirklich auf etwas zu sparen weil das gesparte dann für so nette Dinge wie kaputte Waschmaschine etc drauf gehen.

  • Das geht leider nicht nur dir so.


    Du kannst versuchen, Schulbücher, deren Liste du ja erst kurz vor der Einschulung bekommst, geltend zu machen. Außerdem Extra-Ausstattung, z.B. wenn sich herausstellt, dass dein Kind Linkshänder ist und daher eine Sonderausstattung benötigt.


    Ich möchte dir da nichts garantieren. Lies dich mal quer durchs Internet und frag nächstes Jahr, wenn du genauer Bescheid weißt, einen Anwalt (für den bekommst du einen Beratungsschein).


    Das beste wäre natürlich, du würdest einen Job finden und wärst aus dem ALG-II-Desaster raus.

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  • Für Schulbücher bekommt man maximal ein Darlehen, soweit ich weiß.
    Linkshänderfüller, Schere usw. bekommt man (mit etwas Glück) zum gleichen Preis wie für Rechtshänder, ist meine Erfahrung. Und z.B. Linkshänderlineale usw. dürfen bei uns in der Schule überhaupt nicht genommen werden....
    Zur Ausstattung und Feier hat >Kaj< schon geschrieben, wie es mir auch bekannt ist.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.