Abhänderung - KU

  • Hallo,


    heute mal ne ganz andere Frage. ;)


    Der KU meiner Tochter wird z. Zt. neu berechnet, bzw. wir warten auf die Auskunft des KV. Vor über 4 Jahren wurde der KU gerichtlich festgelegt, ebenso sein Wohnvorteil, da er in (s)einem Eigenheim (Baujahr ca. 1995) wohnt.


    Der Wohnvorteil wurde damals mit 630 DM für 120 qm Wohnfläche angesetzt, was meiner Meinung nach mittlerweile viel zu niedrig ist. Kann man den Wohnvorteil anheben bzw. dem aktuellen Mietspiegel anpassen? (ggf. mit einer Abänderungsklage?)


    Weiterhin wurden div. Darlehen + Bausparer in Abzug gebracht, die teilweise vollständig getilgt wurden.


    VG


    Schnuggel

  • nicht wirklich, weil es mir nur um die Erhöhung des Wohnvorteils geht. Damals wurde die Immobilie auf ca. 630 DM festgelegt + ich gehe davon aus, dass der Mietspiegel seit den Euro-Zeiten enorm gestiegen ist.


    VG + Danke


    Schnuggel

  • Wenn Schulden getilgt sind, können sie nicht mehr in Abzug gebracht werden. Wie soll das gehen? Sie sind doch nicht mehr vorhanden, oder?


    Den Wohnvorteil würde ich in Abhängigkeit vom aktuellen Mietspiegel anrechnen.


    Allerdings bin ich kein Anwalt. Es sind alles nur so meine Gedanken.
    Außerdem: wohnt dein Ex allein? Dann sind 120 qm irgendwie ganz schön viel. 45 qm stehen ihm zu. Ich weiß aber nicht, ob man ihm dann auch nur Kosten für 45 qm anrechnen kann.


    Frag am besten einen Anwalt. Das JA sehe ich hier absolut überfordert. Zumindest meiner Erfahrung nach. :pfeif

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Kaj


    klar, kann man(n) nix anrechnen, was getilgt wurde. Deswegen ja neue UH-Prüfung. ;)


    Er wohnt mit "seiner" Familiy in dem Eigenheim. Ich glaube kaum, dass man heutzutage ein EFH in dieser Größe für 315 Euro mieten kann. :kopf Ansonsten würde ich sofort den Mietvertrag unterschreiben. :D


    VG


    Schnuggel

  • Schnuggel,


    du darfst sein Einkommen bzw. seine finanziellen Verhältnisse übrigens alle zwei Jahre prüfen.
    Warte das nächste mal nicht so lange.

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  • Kaj


    ähm, ich mach das seit Geburt alle 2 Jahre... und jetzt ist es mal wieder soweit. :pfeif


    Nur 2005 hat die damalige ARGE das JA (ohne mein Wissen!) mit der EK-Prüfung beauftragt und diese voll in den Sand gesetzt. Mein Anwalt war damals wütend ohne Ende und ich wusste nicht mal was davon. Dürfen die das so einfach, ohne sich mit mir abzusprechen? Schließlich pfuschten die (zu unserem Nachteil) meinem Anwalt ins "Handwerk" und der weiß genauestens Bescheid über den KV. :angry


    Allerdings wird es jetzt erst so richtig interessant, nachdem Darlehen, Bausparer etc. abgezahlt wurden. :tanz


    LG


    Schnuggel

  • Schnuggel,


    oben hast du was von 4 Jahren geschrieben...deshalb dachte ich wohl, du hast es danach nicht mehr gemacht.


    Warum gehst du nicht zum JA und streichst die Beistandsschaft? Dann dürfen die gar nischd mehr machen! Oder lass von deinem Anwalt ein entsprechendes Schreiben ans JA schicken.

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  • Kaj


    Ich hab ja gar keine Beistandschaft beim JA. Das ist ja der Knaller bei dieser Aktion vor 2 Jahren. :nudelholz


    Wir haben letztes Jahr, als mein Anwalt eigentlich wieder prüfen "wollte", erst vom KV erfahren, dass das JA i.A. der ARGE 2005 schon "geprüft" (wenn man das überhaupt so nennen darf) hat. Somit musste ich bis jetzt warten, was zumindest nun seine Vorteile hat.


    Aufgrund der miserablen Prüfung des JA werde ich sicherlich nie eine Beistandschaft einrichten lassen. Kein Wunder, wenn soviele zum Anwalt rennen. Die Prüfung basiert lediglich auf ein Schreiben des KV, dass er nicht mehr verdienen würde. Punkt - Aus....
    Damit haben die sich abgefunden und er musste nicht mehr zahlen. :kopf


    Aber soviel ich weiß, darf die ARGE (ggf. übers JA) Auskunft vom KV verlangen, somit hatte ich keinen Anspruch mehr. :wuetend


    Die UH-Verhandlung war vor ca. 4-5 Jahren, wenn ich mich nicht irre :Hm Das Urteil liegt beim RA.

  • Also das finde ich ja 'ne Frechheit.
    Der Arge würde ich untersagen, eine solche Prüfung ohne mein Wissen durchzuführen. Und notfalls würde ich dagegen klagen. Dass diese Pseudo-Prüfung wahrscheinlich zu deinem Nachteil war, wäre für mich hier das ausschlaggebende Argument. Außerdem entmüdnigen sie dich ja mit so einer Handlungsweise und das kann nicht rechtens sein.


    Ich könnte schon wieder :angry...aber gut, mal zu wissen, was die Irren bei der Arge so alles verzapfen könnten... :radab

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  • @ Schnuggel


    In den Hammer Leitlinien habe ich unter Tz. 5.5 folgenden Vermerk gefunden:


    Im Kindesunterhalt bemisst sich der Wohnvorteil des pflichtigen Elternteils nach dem vollen Mietwert. .... Grundstückslasten und Finanzierungsaufwand sind regelmäßig in vollem Umfang zu berücksichtigen....


    Damit kann m. E. nur der aktuelle Mietpreis gemeint sein. Aber könnte es evtl sein, daß die 630 DM sowieso nur die Differenz zum damaligen Mietpreis zu den abzugsfähigen Kosten gewesen sind? Ich kenne euren Mitspiegel nicht, aber 5,25 DM pro qm erscheint mir auch zu DM-Zeiten sehr niedrig - zumindestens für die alten Bundesländer.


    Im übrigen würde ich bei der zuständigen Gemeinde anrufen und nach dem aktuellen Mietpreis fragen. Dann kannst du besser abschätzen, ob die Neuberechnung des Wohnvorteils sinnvoll ist.

  • mclaneindiehard


    Ich hab die Gemeinde bereits angeschrieben, dort müsste ja der Mietspiegel bekannt sein. Mal sehen, ob + wann ich ne Antwort bekomme.


    Soweit ich mich erinnere, wurde für das Haus 630 DM als Wohnvorteil angerechnet. Fand ich damals schon sehr niedrig, zumal es ja eigentlich noch als "Neubau" durchging. (West-DE, Nähe Erlangen).


    VG


    Schnuggel

  • Wollte erst eine neue Frage starten, habe mich dann aber an diesen Thread erinnert.



    Nochmal ausgrab........
    Befasse mich gerade mit diesem Thema, was da heißt: "Anspruchsübertragung des Unterhaltsanspruches"


    Ich will es mal mit meinen Worten wiedergeben: Bezieht man ALGII und Unterhaltsvorschuß, tritt man (mehr oder weniger automatisch) seine Ansprüche dem Unterhaltspflichtigen gegenüber an das Amt ab. Bei mir sah das so aus, dass ich einfach ein Schreiben bekam, in dem mir vom Amt (BGA) mitgeteilt wurde, dass sämtliche KU-Ansprüche an das BGA übergehen, und sollte der KV mal 3 Cent zahlen, stehen diese automatisch dem Amt zu. Dieses kooperiert dann wegen Rückzahlung UV usw. mit dem JA, also geht den Unterhaltsberechtigten erstmal nichts an....
    Deshalb dürfen die auch in beliebigen Zeitabständen den KV überprüfen, ohne dich zu informieren !!
    Das sieht aber so aus, dass das Amt "nur" an seinen eigenen "Auslagen" interessiert ist. D.h. auf gut deutsch, müßte der KV nach der Überprüfung mehr zahlen als die UV-Summe, aber immer noch wenig genug, dass das Kind trotzdem noch Amtsgelder bekommen würde, ist das Amt nicht (!) verpflichtet, dich darüber in Kenntnis zu setzen bzw. den höheren Betrag einzutreiben. Du erfährst es u.U. nie....... Du darfst gerne selbst prüfen, bist aber auch nicht verpflichtet dazu.
    D.h. z.B., hat der unterhaltspflichtige ET das zweifelhafte Glück, dass der unterhaltsberechtigte ET bzw. das Kind ALGII-Gelder erhält, kann es durchaus möglich sein, das er für lange Zeit "aus dem Schneider" ist und sich entspannt zurücklehnen kann, je nach eigener Finanzlage..... :wuetend:wand

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • chaosmaus


    Ich habe für meine Tochter nie UVG bezogen und ER zahlt auch regelmäßig seit Geburt UH für sie.
    Allerdings war die Prüfung i.A. der ARGE für die Katz. :wand
    Mein Anwalt konnte nur noch :nudelholz.


    Nun ja, momentan läuft die aktuelle Prüfung und ich bin echt erstaunt wieviel der gnädige Herr mittlerweile verdient! :wow
    Soviel zum Thema, bei ihm wären keine Änderungen eingetreten. :angry


    VG


    Schnuggel

  • Schnuggel,


    obwohl der KV - wie bei mir auch - aufgrund des dynamischen Titels verpflichtet wäre, sämtliche Änderungen in seinem Einkommen mitzuteilen, tun es die wenigsten.


    Ich war auch sehr überrascht, wieviel mein Ex mitlerweile verdient und wie schön er mich letztes Jahr noch belogen hat.


    Ich kann es nachvollziehen, wenn es um den Unterhalt für die Exfrau geht. Ich würde sicherlich auch die Klappe halten statt mehr zu zahlen.


    Aber hier geht es um Kindesunterhalt!!! Und da kann ich den Geiz und die Verschlagenheit mancher nicht verstehen.


    Naja, so manchem fällt das auf die Füße... :pfeif

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    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)