Heute dachte ich, ich koch über :angry:angry :angry
Mein Ex und ich sind uns ja nicht so ganz einig gewesen, was den Umgang mit Jonas betrifft.
Er wollte ihn von Geburt an schon für mehrere Stunden mitnehmen. Hatte mich daraufhin beim JA erkundigt, was denn da zulässig ist in dem Alter. Der Herr dort meinte bis zu ca. 1 Jahr wäre ich nicht verpflichtet Jonas mitzugeben. Der KV soll erstmal eine Bindung aufbauen.
Hatte meinem Ex dann vorgeschlagen, erstmal mit Jonas für eine Stunde einmal die Woche spazieren zu gehen. War er einmal, dann nicht mehr mit der Begründung, der Kleine würde dabei ja nur schlafen und er hätte nichts davon.
Dann hatten wir verabredet, daß er jeden Dienstag abend für 1- 1 1/2 Std. zu mir kommt und sich um Jonas kümmert. Auch das hat er nur einmal wahrgenommen. Die nächsten Male kam er nicht und hat nicht mal abgesagt :kopf
Jetzt hatte ich heute ein Schreiben von seinem Anwalt im Briefkasten: Ich würde ihm den Umgang verweigern und er hätte das Recht, Jonas alle 2 Wochen von 10.00 bis 16.00 Uhr mirtzunehmen.
Das ist ja wohl die Höhe!! Ich hab ihm gar nichts verweigert, er hält sich doch an nichts. :wand :wand
Morgen früh geh ich gleich zu JA, mal sehen, was die sagen.