Bis zu welchem Alter der Kinder ist eine Mutter-Kind Kur (ReHa mit Kids) möglich?

  • Eine Reha über die RV mit Begleitpersonen über 12 Jahren? Da mußt du die Begleitpersonen selbst zahlen, zumindest wenns über die RV läuft, die zahlen begleitende Kids nur bis zum 12.Geburtstag, selbst bei Alleinerziehenden machen die keine Ausnahme, da muß man sich dann wegs ner Betreuung ans Jugendamt etc. wenden.
    Wenn die Kids zu einer Reha über die RV selbst auch ne Kinderheilbehandlung bewilligt bekommen haben, könnt ihr schaun, daß ihr zumindest zum gleichen Termin wegkommt, aber zusammenfahren, da seh ich schwarz.
    Bei einer Muki-Kur-Reha für dich über die KK, da kommts auf die KK drauf an, ob die das Kind über 12 mitfinanzieren bei einem Kuraufenthalt, es gibt auch KK, die selbst bei einem eigenständigen Kurbedarf des Kindes über 12 das Kind nicht mitfinanzieren bei ner Muki-Kur, da könntest du höchstens versuchen, ne eigenständige Kinder-(Vorsorge)-Kur über die KK oder eben ne Kinderheilbehandlung über die RV zu beantragen und dann terminlich abstimmen, daß ihr zeitgleich weg seid (wenn wohl auch nicht im gleichen Haus).
    Bei ner Muki-Kur-Vorsorge für dich (gibts nur über die KK), ists ebenso wie bei ner Muki-Kur-Reha über die KK, außer daß bei ner Muki-Kur-Reha zusätzlich noch die Kofferkosten gezahlt werden, bei ner Vorsorge nicht und daß viele Muki-KurHäuser "nur" Vorsorge-Häuser sind, da ist also die Auswahl nicht sooo groß. Bei ner Reha über die RV kriegst du eh eine Klinik zugeteilt, da kannst du im Vorfeld nicht wählen.

  • Danke Handycap-Kids für dies Statement . DU weist wenigstens worüber du schreibst und kennst die fakten.


    Ich verabschiede mich jetzt hier. Wer schon die Fakten ignoriert und als Gezicke bezeichnet... sorry - da kann man wenig machen und nicht helfen.

  • zumindest wenns über die RV läuft, die zahlen begleitende Kids nur bis zum 12.Geburtstag, selbst bei Alleinerziehenden machen die keine Ausnahme, da muß man sich dann wegs ner Betreuung ans Jugendamt etc. wenden.


    ich möchte hier nicht weiter hochkochen....
    aber eine Schwerbehinderte an Krebs erkrankte MAbn bei mir auf der Arbeit hat sehr wohl ihren Sohn mitnehmen dürfen- und der war "schon" 14...
    Ich habe sie heute extra gefragt, wie das gelaufen ist- bei ihr war es so, dass der Arzt begründet hat, warum für beide notwendig (Verlustängste wegen bevorstehendem Tod der Mutter etc.)-
    und bei íhr hat letztendlich das JA bezahlt-
    Die Regel ist es sicherlich nicht- aber, keine Regel ohne Ausnahme ;)


    (hatte heut auch so ein Erlebnis mit meiner KK :ohnmacht: - die würde mir hier wohl auch mancher nicht glauben.... deshalb erzähl ich sie besser erst gar nicht ;) )

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Eben Luchsie.... Die RV hats trotzdem ncith gezahlt.... Trotz Attest mit der Aussage : starke Verlustängste aufgrund der Krebserkrankung...


    Und warum hat das JA dann gezahlt ? Ziemlich einfach: weil das JA sonst uU auch ne Unterbringung des Kindes in ner Kurzzeitpflege hätte zahlen müssen. Das wäre vermutlich deutlich teurer geworden als ein Platz als Begleitkind - und es wäre dem Wohl des Kindes abträglich gewesen weil die Verlustängste verstärkt worden wären.


    Tumorerkrankungen etc sind nun mal Ausnahmesituationen. Meinst du im Ernst hier liegt diesebe Ausnahmesituaiton vor ?


    Soweit ich es noch weiß bist Du doch privat versichert ( Mit Beihilfe ?) ? Oder irre ich mich da....?


    Wenn es richtig ist - bitte nicht private versicherungen mit der gesetzlichen vergleichen.. sind zwei komplett unterschiedliche Schuhe..

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • warum bezahlt wurde ist doch eigentlich egal ;) wichtig ist nur, dass es einen Versuch loht-


    und nein, sie ist gesetzlich versichert-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Das Jugendamt zahlt sowas wirklich nur in ganz besonderen Fällen, wie in dem Beispiel von Luchsie, das fällt auch nicht unter SGB9 sondern unter das Jugendschutzgesetz, was aber weder mit KK noch mit RV zu tun hat. Jugendämter gehn da normalerweise den kostengeringsten Weg - außer in wirklich ausnahmigen Ausnahmefällen, und dazu reicht es nicht, einfach "nur" alleinerziehend zu sein, da muß schon ein ganz gravierender Hintergrund sein und selbst da ist das nicht sicher.

  • warum bezahlt wurde ist doch eigentlich egal ;) wichtig ist nur, dass es einen Versuch loht-


    und nein, sie ist gesetzlich versichert-


    LUchsie : es ging bei meinem Einwurf mit den privaten KK nicht um deine Freundin sondern um deinen Ausspruch , daß du etwas mit deiner Kk erlebt hättest das wir nicth glauben würden. Also auch um deine Versicherung...


    Die KK der Freundin ist ja gar nicht involviert in dem hier geschilderten Fall- da gehts ja um die RV , die auch in diesem besonderen Fall eben nciht gezahlt hat.

  • Es können auch Kinder über 12 Jahren mitgenommen werden.


    Ich war vor ein Paar Jahren in einer MUKI Kur, dort war eine Frau mit 4 Jungs, die ältesten Beiden waren 15 und 13.


    Dieses Jahr im Mai war ich noch einmal zur MUKI Kur. In dem Abschlußgespräch mit der Ärztin habe ich nachgefragt. Wenn die Kinder alleine zu Hause wären, wenn die Mutter zur Kur fährt, also Alleinerziehend, können die Kinder auf jeden Fall mitgenommen werden.


    Ob hier ein Unterschied Reha oder MuKi Kur gemacht wird :frag

  • Zitat

    wenn die Mutter zur Kur fährt, also Alleinerziehend, können die Kinder auf jeden Fall mitgenommen werden.


    Das ist nicht bei jeder KK so, es gibt KK, die zahlen über den 12.geburtstag hinaus nur, wenn das Kind behindert ist, egal ob alleinerziehend oder nicht. Die Aussage der Ärztin ist falsch (vielleicht ihre Erfahrung mit kurenden Müttern, die die nicht zur Kur fahren können, weil das ältere Kind nicht mitbewilligt wird, lernt sie ja nicht kennen....).

  • Lass Dich nicht verunsichern.
    Natürlich kannst Du auch über den Rententräger mit Deinen Kinder zur Reha fahren.Es heisst zwar nicht Mutter-Kind Kur ,ist aber das gleiche,nur mit intensiveren Behandlungen.Die Kinder können auch mitfahren.Auch wenn sie älter als 12 sind.Zur Behandlung sowieso,als Begleitkinder auch.Du benötigst dann nur ein Schreiben des Kinderarztes,das Dein Kind nicht fremdbetreut werden kann und mit der Mutter fahren soll.


    Ich war im Mai in Kühlungsborn.Dort gibt es einen Mutter-Kind Bereich und ein Erwachsenen Haus.Es waren auch ältere Kinder bis 14 Jahre da.
    Ich kann die Ostseeklinik Kühlungsborn nur empfehlen.