Guten Morgen,
nachdem der Vater im August vergangenen Jahres den Kontakt zu seiner Tochter komplett abgebrochen hat, habe ich das alleinige Sorgerecht beantragt (mit seiner Zustimmung).
Hintergrund der Geschichte ist, dass der Vater sich auf See befindet und keine Postadresse hat - und selbst wenn er eine hätte, würde er mir diese nicht mitteilen.
Beide Aussagen von ihm (Zustimmung der Übertragung des SR's und der Weigerung, mir eine Adresse mitzuteilen, liegen dem Gericht vor.
Das Jugendamt des Landkreises hat mich im Mai / Juni kontaktiert, um noch mal mündlich eine Stellungnahme meinerseits zu bekommen; das Gericht als auch das JA wissen, dass ich mit der Entscheidung des Vaters nicht einverstanden bin und mir wünschen würde, den Kontakt zu Gunsten meines Kindes aufrecht zu erhalten. Leider kann ich ihn nicht umstimmen und habe seine Entscheidung nun akzeptiert.
Da ich allerdings in der Zukunft immer wieder in Situationen gerate, wo seine Unterschrift notwendig ist, habe ich das ASR beantragt.
Der Vater ist vom Gericht via öffentlicher Zustellung über den Antrag informiert worden und am 13.09. ist ein Termin bei Gericht vereinbart.
Weiss jemand, ob es dann dort schon um die Übertragung geht oder gibt es nun noch einen Zwischenschritt??