Nachdem die Verhandlung nun endlich vorbei ist, möchte ich den ersten Schritt machen und meinem Ex einen Vorschlag zur Abzahlung der offenen Unterhaltsrückstände machen, mit dem er, glaube ich, ganz gut Leben kann.
Zur Zeit sind offen: 10.992,- €, berechnet nach dem Hinweisbeschluss des Gerichtes.
~260,- € muss (bzw. sollte) er monatlich an normalem Unterhalt bezahlen. Ich dachte nun an 200,- € zusätzlich, um den Rückstand zeitnah aus der Welt zu schaffen. Der Vorschlag von ihm waren ja 39, und somit etwa 23,5 Jahre um den Betrag abzuzahlen. :tot
Ich denk mit den 200 € können beide Seiten Leben...
Nun meine Frage: Berechnet man bei sowas auch Zinsen? Und wenn ja: wie? Und in welcher Höhe?