Alles anzeigen
Wie sollte ein Kind auch gegen ein betreuenden Elternteil ( wenn auch nicht leiblich ) aussagen???
Naja, wenn es wichtiger ist, daß man eine kostenlose Kinderbetreuung hat, dann muss man halt den ein oder anderen blauen Fleck bei den kindern hinnehmen... :rolleyes2:
das mit der kostenlosen Kinderbetreung ist so nicht richtig denn das andere Problem ist das es bei uns nicht wohnung gibt wie Sand am Meer und arbeit schon gar nicht.
das ist aber noch keine berechtigung auf blaue felcke
Beiträge von Wachengel
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ähm...ich verstehe also richtig, dass diese vorfälle damals für dich nicht schlimm genug waren um dich von ihm zu trennen, OBWOHL dein kind sogar so viel angst vor ihm hatte, dass es ihn nicht anzeigen wollte? und nun isses (2 jahre später) auf einmal alles so dramatisch und du verfluchst die staatsgewalt, euch nicht zu helfen?
sorry, hier hört mein verständnis auf...entweder hast du in der opferrolle nix verloren und solltest dir mal überlegen, welchen schaden DU beim töchterchen angerichtet hast durch deine mitwisserschaft und damit auch mittäterschaft (!!), oder das ganze hier stinkt schlicht und ergreifend nach instrumentalisierung...ich kann mich nciht entscheiden, welches mir "lieber" wär, also hoff ich mal ganz fest, dass ich dich absolut und in allen punkten missverstanden hab und das du (wenigstens jetzt) die beste handlungsweise im sinne deiner tochter findest und umsetzt.
1. Verfluchen tu ich die Staatgewalt nicht denn wie geschrieben verstehe ich ja das es schon lange her ist und mir im vorhinein schon klar war das es eingestellt werden kann !!
2. Habe ich schon nach dem 2 Vorfall am nächsten tag auf der arbeit mit einem Polizisten darüber geredet und wie ich am besten vorgehe.
Mir wurde mitgeteilt das ich Anzeige erstatten kann worauch ich zu ihm meinte das ich das machen möchte und die zweite frage war dann ob meine tochter das auch möchte und als Opfer aussagt
Ich haben nach der arbeit meine kinder aus der Schule und dem Kindergarten abgeholt und mit meiner Tochter geredet und die hat gesagt das sie nicht aussagen werde.3. Ich habe den besagten polizisten dies am nächsten tag auf arbeit mittgeteilt und der hat gemeint ich könne zar die anzeige machen aber ohen aussage dess Opfers würde dies nichts bringen.
mein Ex und ich haben beide 2009 3 Schichten gearbeitet und so war es immer so das er zu hause war wenn ich auf arbeit war und andersrum wir haben zu diesem zeitpunkt nur noch eine reine zweckgemeinschaft wegen den Kinder gehabt
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Sorry aber wenn ich das richtig verstehe, wohnt dein sohn bei seinem vater? wenn du aber 2009 mit deiner tochter schon so einen fall hattest, wie kannst du dann sagen zum wohl des kindes ( sohn) lebt er bei ihm? dann geht es ihm ja nicht gut bzw. wußtest du ja das der vater handgreiflich werden kann.
lies mal meinen Artikel von gestern dann verstehst du warum der kleine momentan noch bei ihm wohnt
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mich wundert ein bisschen folgendes:
warst du nach deisen vorfällen noch mit ihm zusammen oder war er da schon dein ex?
Wir haben uns Februar 2010 einvernehmlich getrennt
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HALLO!! DU warst zeuge!! unfassbar, was du da auftischst...
Ja ich war zeuge aber wenn Dir die Polizei sagt das wenn ich die Anzeige mache mien Kind mitbringen muss damit sie das Opfer als erstes befragen könne ist das tollen. Denn wenn Sich das Opfer mit händen und Füßen gegen einen anzeige wehrt weil es angst vor dem Täter hat kann mann nichts machen
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und dann ja wohl angezeigt ??
da muß dann nicht die tochter anzeigen , das hättest du machen können ( ich hoffe mal , das du es auch gemacht hast)
Hallo Rübli,
wir haben ihn im Mai 2011 zusammen angezeigt .
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Sorry ....Du warst Zeuge und hast das nicht gemeldet/angezeigt..... :kopf :crazy
Ich hatte durch meine damlige Arbeit sehr viel kontakt zur polizei und habe mich beraten lassen wie oben gesagt ich hätte es anzeigen können aber dadurch das meine Tochter nicht bereit war auszusagen wäre es nicht zu einem Ermittlungverfahren gekommen
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Einfach alles im Sinne der 7-W-Fragen.
Wer...hat...wann...was....wie....womit...getan.....was ....wurde...veranlasst....wer hat....was gesehen.....usw.
Dir fehlt einfach eine gute rechtliche Beratung, das geht hier zwischen Tür und Angel nicht.
Wende dich doch erstmal an den Kinderschutzbund. Es heißt ja nicht, wenn von staatlicher Seite nichts mehr zu machen ist, weil Fristen versäumt wurden oder Tatbestände nicht erfüllt sind, dass man nichts mehr machen kann.
So kannst du wenigstens künftig vorbeugen.
Tipp: Bei bestimmten Straftaten gibt es Antragsfristen, sind die versäumt, ist es zu spät, was zu machen......mein Ex hat im frühjahr 2009 und herbst 2009 mit seinen beine ihre arme fixiert sie lag auf dem rücken und hat mit seinen händen auf den brustkorb gedrückt. beim ersten vorfall keine Zeugen. Beim zweiten mal kam ich aus der küche ins Wohnzimmer und habe ihn dann so vorgefunden der kleine stand daneben und hat geschrien . ich Habe meine ex dann runter gezogen und er st mal vor die tür gesetzt.
Danke für den tipp mit dem Kinderschutzbund
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Es fehlen einfach zu viele Informationen, um die ganze Sache hier vernünftig zu beantworten. Es ist alles ziemlich wirr.
Welche informationen brauchst denn noch
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Dann leg halt Widerspruch ein.
Frist ist Eine Woche ab Zustellung, soviel ich weiß.
lg
Camper
ok werde ich sofort machen danke dir
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:welcome
LG
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Auch recht. aber 2 Jahre danach diese ollen Kamellen wieder aufzuklauben halte ich auch für nicht gerechtfertigt.
Du kannst ja Widerspruch gegen die Einstellung des Verfahrens einlegen. Eine Rechtsbehelfserklärung müsste ja der Entscheidung beiliegen.
lg
Camper
tja Capter das ist ja der witz es gibt keine Rechtsbehelferkläung bei der entscheidung dabei
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Und warum hast Du ihn nicht gleich angezeigt? Das Mädel hättest Du gar nicht fragen brauchen. Du warst die Erziehungsberechtigte.
lg
Camper
Weil das nichts gebracht hätte wurde mir von der Polizei und Kripo bestätigt . Ich hätte die Anzeige machen können ja das stimmt aber wenn das kind nicht will was auch befragt wird bringt das nichts dann wird noch nicht mal ein ermittlungsverfahren angestrebt
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Wie alt war Töchterchen da?
lg
Camper
beim ersten mal 7 und beim zweiten mal 8
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Abgesehen davon das es ein Klaps auf den Po ist und keine Verletzung entstanden ist (also keine Körperverletzung) steht hier Aussage gegen Aussage. Chancen gering, lange her, keine Verletzung, im Familienkreis. Alles Dinge welche zu sowas führen.
Wenn es ein klaps auf den po gewesen wäre hätte meine Tochter bestimmt keine anzeige gemacht . Sie lag auf den rücken er saß auf ihr drauf die knie auf ihren armen und hat ihr auf den brustkorb gedrückt.
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Willst Du Dich um den KU drücken und deshalb das ABR haben? Das ist das Einzige, was mir dazu einfällt.
lg
Camper
Erstin zahle ich Unterhalt für mein sohn also und wenn mein sohn nicht zu mir unbedingt wollte würde ich nicht das ABR wollen denn . Mir geht es um das kind das es ihm gut geht und er sich wohlfühlt egal bei wem er ist denn er brauch beide eltern ob die noch zusammen sind oder nicht spiel keine Rolle.
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Ok. 2009 ist wirklich schon lange her für eine Anzeige. Wurde denn der Fall 2011 schon angezeigt? Andersrum gefragt. Habt ihr nicht zwei verschiedene Anzeigen gemacht?
lg
Camper
ja die Fälle wurden 2011 angezeigt. warum 2 verschiedene Anzeigen . Kind wurde befragt warum sie das jetzt erst macht und sie hat den vorfall mit dem Bruder erzählt.
Bruder wohnt beim Vater ( täter)
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Aber es sollte doch egal sein wann so was passiert ist es ist nun mal passiert und strafbar .
Meine meinung so was soll immer bestraft werden und wenn es schon länger her ist zumindest mit geldstrafe oder sozialstunden.
Das ist doch ein reiner freibrief für die Täter
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Wann 2011 soll der Vorfall denn gewesen sein? Gar so lange kann es ja dann noch nicht her sein.
lg
Camper
Die Fälle wo das große Kind (Schwester) anzeige erstattet hat waren 2009 aber der vorfall mit dem Bruder 2011 war der ausschlaggebende punkt wo sich die Schwester endlich entschied ihre fälle zur anzeige zu bringen
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Hallo Ihr Lieben,
Ich sitze nur noch Kopfschüttelnd zu Hause.
Ich als Mutter halten nichts von klapsern auf dem Po noch weiter komisch Erziehungmethoden die wir als Kinder noch über uns ergehen lassen mussten. Mittlerweile ist es ja auch Strafbar Heißt es ja so schön.
Aber wie erklärst du einem knapp acht jährigen kind das so was strafbar ist und das es seinen eigenen Ziehvater anzeigen kann ich habe es getan mein Kind hatte aber immer gesagt das es das nicht machen möchte.
Nun ich bin von dem Mann getrennt und nach einem Vorfall 2011 wo das kind zusehen musste wie der eigene Bruder ins haus am Jackenärmel ins Haus gezerrt wird ,ist es endlich von sich aus bereit die anzeige zu machen.
Da wird einem doch gleich bei der Polizei gesagt das das verfahren höchstwarscheinlich eingestellt wird da die vorfälle zu lange her sind.
Das ist jetzt eingetreten aber die Begründung ist ein witz.
Da steht : Das verfahren wird gemäß § 153 Abs. 1 StPO mit Zustimmung des Gerichtes eingestellt
Gründe
Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung ist nicht gegeben. Die Schuld wäre als gering anzusehenDie Taten liegen bereits länger zurück. Zu schwerwiegenden Verletzungen des Kindes kam es nicht.
Mit freundlichen Grüßen
.......Klar es liegt länger zurück verstehe ich ja aber da macht mann was und es passiert nichts . Ist es nicht auch eine Verletzung wen das Kind Angst vor dem mann hat .
Toller Rechtsstaat