16-jährige und GSR kaum KV Kontakt

  • Hallo,


    viele kennen hier meine Geschichte..meine 2 Mädchen wohnen bei mir und der Kleine beim Papi.
    Wir haben gemeinsames ABR/GSR.


    Bezügl. meiner Mittleren stelle ich mir zurzeit die Frage, ob es Sinn macht das alleinige GSR zu beantragen.
    Es besteht kein Kontakt seit der Trennung zum KV vor 2 Jahren, sorry..doch..1x zum Geburtstag für 3 Stunden und 1x Weihnachten 3 Stunden.
    Telefonieren, Infos einfordern, nachfragen..nichts :(


    Mein Ex möchte keinen kontakt zu seinen Mädchen (Große ist schon volljährig), habe es 1 Jahr versucht, aber kein Interesse.
    Wegen dem Kleinen können wir uns gut unterhalten und haben dort auch die Elternebene erreicht.


    Ab und an erzähle ich ihm alles rund um die Mädchen..ob er es nun hören will oder nicht, selbst wenn es ihn nervt. Ich finds aber wichtig, er war 14, bzw. 16 Jahre ihr Vater!


    Nun im allgemeinen:
    Was würde es überhaupt heißen wenn ich das alleinige GSR hätte?
    Bisher habe ich nur überlegt wegen amtl. Unterschriften und z.B. Kontoeröffnungen...auch wenn mir was zustoßen würde! Dann könnte die größere Schwester die Betreuung übernehmen (würde sie auch tun) und sie könnten in ihrem Haus wohnen bleiben.


    Könnt ihr mir bisschen helfen, was für Vor und Nachteile das Ganze hätte?


    Und BITTE, es geht mir NICHT darum, dem KV die Kinder wegzunehmen, sondern um Denkanstösse..habe mich für nichts entscheiden und möchte mich erkundigen! Ich weiß noch nicht mal ob der KV damit einverstanden wäre.


    :thanks:


    LG Tinchen

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • Was würde es überhaupt heißen wenn ich das alleinige GSR hätte?


    nix....
    meine Kids sind 13 und 16, und haben seit Jahren keinen Kontakt zu Vater....
    Mir ist bis jetzt kein einziger Grund eingefallen, was es ändern würde, wenn ich das alleinige SR hätte-


    was versprichst Du dir denn davon?


    Es würde doch nix ändern :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hm..eigentl. nur aus organisatorischen Gründen, sprich für Unterschriften..um nicht hinterher zu laufen, es einfacher wäre.


    Aber scheint nicht so.. :frag


    Naja deswegen frage ich hier ja auch!



    LG Tinchen

    Liebe Grüße Tinchen

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  • ich habe das alleinige sorgerecht von geburt an. hab die negativbescheinigung dafür beim umzug und bei der bank gebraucht. meines wissens ist sie auch für schulen und kindergärten wichtig.


    also ich glaube viel "hast" du nicht von dem alleinigen sorgerecht. ich würde es an deiner stelle nur beantragen wenn es wirklich notwendig ist. also wenn eure tochter eine ausbildungstelle annehmen will und er nicht auffindbar wäre um den vertrag zu unterschreiben (ich selber musste damals 3 stunden mit bus und fähre zu meinem vater stiefeln).


    es sind "nur" noch zwei jahre. und du siehst den kv ja wegen dem kleinen regelmäßig. meinst du denn dass er seine unterschrift verweigern würde, wenn etwas wichtiges ist?


    und was die sache angeht, wenn dir was passieren sollte. ich glaube nicht dass eine 16 jährige gezwungen wird zu jemandem zu ziehen, zu dem 2 jahre kein kontakt besteht.

  • Was wäre denn wenn der KV für eueren Sohn,der bei ihm lebt, das ASR beantragen wollte, eben auch wegen Unterschriften,Kontoeröffnung etc. ?


    Wirklich,deine Töchter sind schon gross und die paar Jahre bis zur Volljährigkeit wirst du auch ohne ASR überstehen.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • sprich für Unterschriften..


    den Ausweis bekommt sie allein....
    und Konto... ich hab es so gemacht, dass ich einfach für mich ein zweites eröffnet habe, für das Kind eine Vollmacht, und die Karte hat ;)
    ansonsten hat mich noch nie jemand nach seiner Unterschrift gefragt :frag


    Edit sagt: und selbst bei Konto oder so... vor Gericht kannst du erst, wenn er seine Unterschrift böswillig verweigert

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Und Du bekommst es auch gar nicht. Denn Du kannst ja derzeit zum Glück keinen konkreten Grund nennen - also eine Unterschriftenverweigerung u.ä. Es liegt ja nichts an. Und nur "auf Wunsch" wird das alleinige Sorgerecht nicht verliehen. Da muss der andere Elternteil regelmäßig und dann mit voller Absicht irgendwo gegensteuern oder absolut verschollen sein. Aber hier könnte die Tochter ja locker Kontakt aufnehmen. Und Du auch. Letztlich ist er ja sogar informiert worden über "wesentliche" Dinge.
    Kümmert Euch nicht um ihn, in zwei Jahren hat sich das eh erledigt ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.