Hallo,
viele kennen hier meine Geschichte..meine 2 Mädchen wohnen bei mir und der Kleine beim Papi.
Wir haben gemeinsames ABR/GSR.
Bezügl. meiner Mittleren stelle ich mir zurzeit die Frage, ob es Sinn macht das alleinige GSR zu beantragen.
Es besteht kein Kontakt seit der Trennung zum KV vor 2 Jahren, sorry..doch..1x zum Geburtstag für 3 Stunden und 1x Weihnachten 3 Stunden.
Telefonieren, Infos einfordern, nachfragen..nichts
Mein Ex möchte keinen kontakt zu seinen Mädchen (Große ist schon volljährig), habe es 1 Jahr versucht, aber kein Interesse.
Wegen dem Kleinen können wir uns gut unterhalten und haben dort auch die Elternebene erreicht.
Ab und an erzähle ich ihm alles rund um die Mädchen..ob er es nun hören will oder nicht, selbst wenn es ihn nervt. Ich finds aber wichtig, er war 14, bzw. 16 Jahre ihr Vater!
Nun im allgemeinen:
Was würde es überhaupt heißen wenn ich das alleinige GSR hätte?
Bisher habe ich nur überlegt wegen amtl. Unterschriften und z.B. Kontoeröffnungen...auch wenn mir was zustoßen würde! Dann könnte die größere Schwester die Betreuung übernehmen (würde sie auch tun) und sie könnten in ihrem Haus wohnen bleiben.
Könnt ihr mir bisschen helfen, was für Vor und Nachteile das Ganze hätte?
Und BITTE, es geht mir NICHT darum, dem KV die Kinder wegzunehmen, sondern um Denkanstösse..habe mich für nichts entscheiden und möchte mich erkundigen! Ich weiß noch nicht mal ob der KV damit einverstanden wäre.
:thanks:
LG Tinchen