Umzug von Aachen nach Hamburg???

  • :hilfe Hi ihr lieben...:hilfe


    also ich bin ja total unwissend was das gebiet einer alleinerziehenden betrifft :hae: also ich könnte ab nächstes jahr wenn meine elternzeit vorbei ist eine ausbildung anfangen. allerdings in hamburg (das sind mal eben 600 km von meinem jetzigen wohnort) meine beste freundin wohnt auch in hamburg sie könnte mir also was wohnung etc angeht helfen und ich könnte auch vorrübergehend zu ihr. das ist auch nicht so das thema. denn mir stellt sich die frage was der papa meiner tochter da gegen machen könnte?? ich habe das alleinige sorgerecht und das aufenthaltsbestimmungsrecht. ihr habt da zwar so tolle kürzel aber da blick ich noch nicht durch :Hm ich bin mir sehr sicher das er das absolut nicht will. schon einfach aus prinzip!!!! kann er da wirklich was gegen unternehmen?? also um die kleine kümmert er sich eh mehr schlecht als recht!!!!!!! wenn dann einmal in der woche für ne stunde! für meine kleine würde das keinen unterschied machen ob nun hier leben oder dort( sie ist 6 monate :schnuller ). und aus der welt sind wir ja dann auch nicht! besuchen kann er uns ja oder wir ihn! ich fände es nur so unfair wenn man gezwungen ist hier zu bleiben. für einen menschen der sich doch eh nicht um uns bzw sie bemüht :wand . ich hätte dort oben eine neu chance und es war schon immer mein traum :D ... nun ja vlt könnt ihr mir ja was dazu sagen vielen lieben dank schon mal :thanks:

  • Als ich 50km umziehen wollte hat der Vater vom Großen eine einstweilige Verfügung eingereicht mit einem Antrag auf Sorgerecht und alleiniges ABR.
    Umziehen war aber kein Problem. Gemeinsames Sorgerecht ist dabei rausgekommen.
    Nächstes Jahr will ich nach dem Studium wieder nach Hause zu meiner Familie, der vater ist eh andauernd im Ausland etc., weil ich hier keine Unterstützung habe und dort auch arbeiten kann.
    Aber die Frau vom Jugendamt sagte es wird sehr schwer werden. Weil jetzt eben gemeinsames Sorgerecht.
    Am besten du ziehst einfach um. Das darfst du mit alleinigen Rechten und stellst ihn dann vor vollendete Tatsachen. Es sei denn es gibt ein gerichtliches Umgangsurteil.
    Und eine Ausbildung ist lebensgrundlage und grad als mutter schwierig zu finden.

  • hey,


    erstmal vorweg - wieso habt ihr kein gemeinsames Sorgerecht? In welcher Zeit lebt ihr?


    Dadurch, dass du das ASR hast kannst du ohne weiteres umziehen, allerdings wird dieser Umzug nicht förderlich auf die Beziehung zwischen KV und Kind auswirken.


    So aus dem Bauch heraus würde ich sagen ihr erarbeitet einen Umgangsplan und vereinbart, dass ihr euch auf halber Strecke trefft und macht einen "Ubergabeplatz" aus - wenn man das so nennen will...


    Gruß

  • Zitat

    So aus dem Bauch heraus würde ich sagen ihr erarbeitet einen Umgangsplan und vereinbart, dass ihr euch auf halber Strecke trefft und macht einen "Ubergabeplatz" aus - wenn man das so nennen will...


    wäre ne Idee, aber ich muss diesem hier zustimmen



    Zitat

    Ich würde mir das gut überlegen - wie soll dann ein Umgang stattfinden - da braucht der Papa ja schon das halbe Wochenende für die Fahrt und die Kosten ?
    Gibt es die Ausbildung nur in Hamburg ? oder auch in Köln ?

  • ja natürlich ist das etwas das man sich mehr als gut überlegen muss. nur sieht er sie jetzt auch äusserst selten. und von seiner seite kommt null! ich habe ihm schon so vieles angeboten. das er abends nach der arbeit vorbei kommen kann um die kleine zu sehen, hab sie ihm gebracht damit er zeit mir ihr hat etc etc etc. nur von ihm kommt da nie was. über die woche fragt er nicht nach. wenn ihm dann mal garde einfällt ach ja da is ja noch ein kind meldet er sich und erwartet das ich springe meine komplette tagesplanung über den haufen schmeisse um ihn das kind zu bringen. das sehe ich einfach nicht mehr ein. habe mir geschworen nie nie nie den stress und ärger auf dem rücken des kindes auszutragen. und für mich stand auch immer fest das egal was zwischen uns ist das unsere kleine darunter nicht leiden darf. NUR wenn man dann tut und macht und immer versucht und da kommt nix zurück denke ich mir auch mit mir nicht mehr! aber ich wollte ja nur wissen wie das rechtlich ist! habe montag eh einen termin beim jugendamt und werde das dort klären. wollte einfach nur vorab wissen worauf ich mich einstellen muss! aber trotzdem danke für die antworten :thanks:

  • Naja, noch ist sie klein - 6 Monate - und er sieht sie jede Woche.
    Meist werden Kinder interessanter wenn sie laufen und reden können, das gibt dem Papa auch ganz neue Möglichkeiten...
    ... bei der Entfernung findet der Umgang ganz schnell nur noch alle 2,4 oder 6 Wochen statt.
    Spätestens wenn deine Tochter in die Schule kommt, werden die Wochenenden kürzer und da ist Aachen-Hamburg schon
    eine Weite Strecke und einer von euch müßte dann auch im Hotel oder so schlafen.

  • Aber eine Ausbildung ohne Rückdeckung bei Kinderkrankheiten von Oma, Opa und Papa ist sicher kein Zuckerschlecken -
    ich würde mir etwas in der Nähe suchen.

    ja wie gesagt meine beste freundin wohnt dort die ist immer da das weiss ich. meine cousine wohnt 15 minuten weit weg also das wäre nicht so das thema...

  • naja, dass der KV nicht so ganz zuverlässig ist erscheint mir doch ein bisschen komisch, ich gebe zu bedenken, dass wenn dir mal was zustoßen sollte der KV so viele rechte an eurem gemeinsamen kind hat wie der milchbauer müller in schweinfurth....ob das so toll ist für euer kind - is die frage



    wenn es deine große chance ist solltest du diese wahrnehmen, aber was spricht gegen einen verbleib eures kindes beim kv während der 2-3 jahre ausbildung?

  • Dadurch, dass du das ASR hast kannst du ohne weiteres umziehen, allerdings wird dieser Umzug nicht förderlich auf die Beziehung zwischen KV und Kind auswirken.


    ja, das stimmt!


    und außerdem musst du noch die finanzierung eures lebens bedenken!


    wenn du eine ausbildung machst wird das jobcenter dir nichts zahlen.
    es sei denn, du hast es vorher als umschulung genehmigen lassen.


    zahlt der vater betreuungsunterhalt?

  • naja, dass der KV nicht so ganz zuverlässig ist erscheint mir doch ein bisschen komisch, ich gebe zu bedenken, dass wenn dir mal was zustoßen sollte der KV so viele rechte an eurem gemeinsamen kind hat wie der milchbauer müller in schweinfurth....ob das so toll ist für euer kind - is die frage




    wenn es deine große chance ist solltest du diese wahrnehmen, aber was spricht gegen einen verbleib eures kindes beim kv während der 2-3 jahre ausbildung?

    da spricht eine ganze menge gegen. er übernimmt null verantwortung für das kind. er selber sagt er würde das garnicht schaffen einen ganzen tag alleine mit ihr. sie ist 6 monate und ich gebe bestimmt nicht mein baby für drei jahre zu ihrem vater der sich eh nicht um sie scherrt!!!! und wie bereits gesagt ER war abolut einverstanden das ich so wohl sorgerecht als auch das aufenthaltsbestimmungsrecht habe! denkst du das man jemanden sein kind gibt der so ist???? und das war ja auch garnicht das thema!

  • es sollte eigentlich die basis für ein kind sein, dass seine eltern das GSR haben, denn wenn der Elternteil mit dem ASR verstirbt, dann kommt das kind erstmal in ein heim/pflegefamilie und ob das so imm sinne des kindes ist, wenn noch ein vater/mutter in der welt vohanden ist - ich weiss es nicht. welche nachteile hättest du denn wenn der vater eures gemeinsamen kindes ebenfalls "rechte" hätte und nicht nur "pflichten"?


    ich denke schon, dass fast jeder BET in der lage dazu ist ein kind ztu betreuen gerade, wenn es keine andere möglichkeit gibt von daher halte ich die argumentation für ein bisschen mau. man kann nicht ein kind in die welt setzen und sich dann zurücklehnen! natürlich kannst nur du beurteilen wie der kv tickt, aber mit ein bisschen planung, organisation und den entsprechenden elan/willen lässt sich das kind schon "schaukeln".

  • Wenn der Vater nicht will und die Mutter sich gerne um das Kind kümmert und auch das auch kann...
    ähm... da frage ich mich schon warum man da etwas erzwingen muss.
    Dem Kind wäre damit sicher nicht geholfen.
    Natürlich wäre es das beste es hat Mutter UND Vater.
    In 2-3 Jahren kann sie ja eh wieder da sein.
    Und Umgang ist ja auch nicht ausgeschlossen.
    Und ehrlich das mit dem GSR... der vater von meinem Großen hat es und? Nichts als Ärger. Kennt nur Rechte und null Pflichten, erpresst wo er kann. Ich stehe eh alleine da. Blatt Papier mit viel Ärger sonst nichts.
    Hat er die Chance das Kind zu nehmen gibt er es zu Bekannten etc., musste ich ins Krankenhaus musste er in eine Pflegefamilie weil Vater ja so beschäftigt mit dem Studium.
    Im optimalfall übernimmt der Vater verantwortung und möchte sich kümmern. Tut er es nicht ist die Frau die gearschte und muss sich traktieren lassen wo es nur geht.


    Fakt ist: Geht sie weg kann er nichts machen. Und wird er auch gar nicht weil er kein Interesse hat.

  • Zitat

    Fakt ist: Geht sie weg kann er nichts machen. Und wird er auch gar nicht weil er kein Interesse hat.


    auf diese berichterstattung bin ich gespannt - wie sich der kv verhält bei bekanntwerden der umzugspläne.



    naja das ist deutschland - wir leben im 18. jahrhundert, andere länder sind uns da meilenweit voraus - hat ja bereits der europäische gerichtshof festgestellt, aber es gibt sie noch und wird sie immer geben - man kann nur auf neue generationen hoffen :-)