Abzüge beim Elterngeld durch zusätzliche Einkünfte?

  • Ich möchte für meine Zwillinge 2 Monate Auszeit nehmen und habe entsprechend Elterngeld beantragt.


    Mein Einkommen beziehe ich überwiegend aus nichtselbstständiger Arbeit, die entsprechenden Einkommensnachweise habe ich dem Antrag beigelegt.


    Zusätzlich bin ich Teilhaber einer Firma die zwar einen kleinen Gewinn erwirtschaftet, Anwesenheit ist dafür aber nicht erforderlich.
    Nun möchte die Sachbearbeiterin sehr genau die Zusammenhänge von mir wissen.


    Mich beschleicht nun folgender Verdacht:
    Kann es sein dass das Elterngeld um den Betrag gekürzt wird den ich auch ohne Anwesenheit verdiene?

  • Ja. Denn es sind Einnahmen. Und die zählen. Allerdings weißt du ja derzeit nur um die Einnahmen aus 2010. Und natürlich kann die Firma mutmaßlich nur gewinn erwirtschaften, wenn Du mitdenkend im Hintergrund tätig bist. Ohne Dich wird es 2011 sicherlich mau aussehen.
    Die Steuerabrechnung 2011 ist ja von Euch noch nicht vorgelegt worden. Du musst gucken, dass der Gewinn 2011 nicht über die Freibeträge rausgeht. (Große Konzerne tätigen für solche Fälle Anschaffungen, Microsoft hat nicht zuletzt deshalb Skype gekauft ...).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das aus nichtselbständiger Arbeit ermittelte Elterngeld wird also um den vollen Betrag der selbständigen Einkünfte gekürzt?


    Wenn ich den Fragebogen richtig interpretiere wird das Kalenderjahr vor der Geburt der Kinder als Maßstab angelegt.
    Das ist ja nun gelaufen... und Skype ist auch schon weg.... :hae:


    Extrem ärgerlich.

  • Ich musste/konnte vor Jahren nachweisen, dass ich in dem laufenden (Erziehungs-)Jahr halt keine/wenig Einkünfte aus selbstständiger Arbeit hatte. 1 zu 1 wurde nicht abgezogen, aber damals war das anders als heute. Wie abgezogen wird, bin ich überfragt. Im Falle des Knalles musst Du Dich da noch mal tiefer reinknien.
    Und ist der Jahresabschluss 2010 tatsächlich schon durch? Respekt ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Berechnungsgrundlage ist das Vorjahr, im Bezugsraum müssen aber Einkünfte gemeldet werden und die mindern dann ggfls. -
    kommt auf den Abrechnungs-/Zahlungszeitraum :Hm an - wenn der außerhalb deines Elterngeldbezuges liegt - ist das doch kein Thema

  • Problem gelöst! :D ...und ein dickes Lob an die StädteRegion Aachen. Dem Abteilungsleiter hat meine Nummer im Display gereicht um mich zurück zu rufen!


    Also:


    Zunächst erhöhen die Einkünfte auf nichtselbständiger Arbeit sogar die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld.
    Fließt dieser Teil der Kohle aber während der Elternzeit auch ohne Anwesenheit weiter, wird er 1:1 wieder abgezogen.


    Jetzt haben wir aber ein Saisongeschäft und ich nehme meine beiden Monate natürlich in der Saure-Gurken-Zeit, in der wir garantiert nix verdienen.
    Genau das möchte der Herr vom Versorgungsamt (rückwirkend!) per BWA für die tatsächlichen Monate belegt haben und gut ist.