Ich möchte für meine Zwillinge 2 Monate Auszeit nehmen und habe entsprechend Elterngeld beantragt.
Mein Einkommen beziehe ich überwiegend aus nichtselbstständiger Arbeit, die entsprechenden Einkommensnachweise habe ich dem Antrag beigelegt.
Zusätzlich bin ich Teilhaber einer Firma die zwar einen kleinen Gewinn erwirtschaftet, Anwesenheit ist dafür aber nicht erforderlich.
Nun möchte die Sachbearbeiterin sehr genau die Zusammenhänge von mir wissen.
Mich beschleicht nun folgender Verdacht:
Kann es sein dass das Elterngeld um den Betrag gekürzt wird den ich auch ohne Anwesenheit verdiene?