Karlsruhe kippt Regelung zur Sicherungsverwahrung

  • Das Bundesverfassungsgericht hat ja heut darüber entschieden wie es mit der Sicherungsverwahrung weitergeht.


    DAS kam dabei raus :kopf

    Ich bleib trotzdem bei der Meinung, dass gerade die sogenannten Kinderschänder und Sexualsstraftäter ihr Recht auf ein Leben in der normales Gesellschaft für immer verwirkt haben.

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Täterschutz - ohne Worte...


    :kotz



    Und die Opfer dieser Gewalttaten haben nicht ausreichend Therapieplätze zur Verfügung - haben oftmals lebenslänglich.

  • Naja, das war ja schon gekippt durch den EuGMH. Die deustsche REchtssprechung muss da schon angepasst werden.
    Der GEsetzgeber hatte es ja auch penetrant versäumt eine Unterbringung zu finden, die nicht analog zur Strafhaft ist.
    Das hätte schon seit Jahren sein können.


    Das Problem bei der Übergangsregelung aus meiner Sicht ist, dass für dauerhafte Unterbringung eine psychische Störung diagnostiziert werden muss.


    Ich fürchte, dass das bei einigen besonders schweren Fällen nicht der Fall ist.


    Der Kater

  • Ich frage mich, wie ticken Menschen die sowas entscheiden ?


    :kopf


    Böse Zungen in meinem Kopf behaupten das solche Menschen vielleicht selber nicht abgeneigt sind und eine Krähe hackt der anderen ja kein Auge aus.


    Schnell, schnell Kopfkino aus :kotz

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
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    LG Jennylee